Die Schweiz verlängert den Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer bis mindestens zum 4. März 2028, verschärft gleichzeitig aber die Regeln für neu einreisende Wehrpflichtige. Wer seinen militärischen Pflichten in der Ukraine nicht nachkommt, soll künftig keinen Schutzstatus S mehr erhalten. Das beschloss der Bundesrat am Mittwoch. Bereits erteilte Schutzbewilligungen sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

Anthony Anex/Keystone

Beat Jans, Vincenzo Mascioli und Christoph Amstad informieren zum Schutzstatus S

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Mit der Verschärfung passt die Schweiz ihre Praxis an die EU an, wo eine entsprechende Regelung seit dem 31. Juli gilt. Rechtlich sei die Schweiz nicht an den Entscheid des EU-Rates gebunden, erklärte der Bundesrat. Eine Angleichung liege jedoch im Interesse des Landes. Betroffen sind insbesondere Ukrainer im wehrdienstpflichtigen Alter, Reservisten sowie Personen, die sich freiwillig den ukrainischen Streitkräften angeschlossen haben. Die Regelung gilt für neue Anträge ab Donnerstag.

Gleichzeitig hält der Bundesrat grundsätzlich am Schutzstatus S fest. Eine Aufhebung vor dem 4. März 2028 schliesst die Landesregierung aus. Zur Begründung verweist sie auf die Kriegslage: Es gebe derzeit keine kurz- oder mittelfristige Aussicht auf einen dauerhaften Waffenstillstand in der Ukraine. Der Schutzstatus bleibe deshalb die beste Lösung. Die Verlängerung soll Flüchtlingen ebenso wie Kantonen, Gemeinden und Arbeitgebern Planungssicherheit für die kommenden rund achtzehn Monate geben.

Damit laufen auch die Integrationshilfen des Bundes weiter. Bern zahlt den Kantonen weiterhin 3000 Franken pro Person und Jahr. Das Geld fliesst insbesondere in Sprachkurse sowie Massnahmen für den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt.