Das von Italien betriebene Abschiebezentrum in Gjader, Albanien.

Das von Italien betriebene Abschiebezentrum in Gjader, Albanien.

Foto: Foto: Adnan Beci / AFP

Abschieben soll künftig noch leichter werden. Die fünf EU-Länder Deutschland, Österreich, Griechenland, die Niederlande und Dänemark verhandeln laut Medienberichten mit Uganda über den Bau von Abschiebezentren. Die griechische Tageszeitung »Kathimerini« schreibt unter Berufung auf diplomatische Quellen, die Verhandlungen über ein Abkommen befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium und sehen finanzielle Entschädigungen für Uganda vor. Laut dem Bericht beruht der Plan auf der Annahme, dass viele Migrant*innen sich dafür entscheiden würden, freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, anstatt in Uganda zu bleiben.

In einer Pilotphase soll das Zentrum mit 5000 bis 10 000 dort untergebrachten Migranten, deren Asylgesuch in den jeweiligen Ländern abgelehnt wurde, in Betrieb gehen. Diese sollen zunächst erwachsene Männer sein, aus Uganda soll die Rückkehr in ihre Herkunftsländer organisiert werden. Der sogenannte Return Hub könnte laut »Kathimerini« bereits ab Juli 2027 in Betrieb genommen werden. Am 4. September treffen sich die Migrationsminister der fünf Länder in Kopenhagen und beurteilen den Fortschritt der Verhandlungen. Noch im September sollen dann technische Expertenteams für abschließende Gespräche nach Uganda reisen. Als Alternative sei Ugandas südwestliches Nachbarland Ruanda im Gespräch.


»Im Europaparlament wurden Grundrechte zur Verhandlungsmasse gemacht und migrationspolitische Forderungen der extremen Rechten übernommen.«


Wiebke Judith Pro Asyl

Ob die Verhandlungen tatsächlich zu einem Abkommen führen, ist allerdings noch offen. Die beteiligten Regierungen halten sich zu den Plänen bisher bedeckt, auch von ugandischer Seite gibt es bisher keine offizielle Bestätigung eines Abkommens.

Eine Sprecherin des BMI bestätigte dem »nd« auf Anfrage, dass die Bundesregierung gemeinsam mit Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland die Einrichtung von Return Hubs in Drittstaaten anstrebe. Die Bundesregierung sei hierzu in ersten Gesprächen mit möglichen Partnerländern, könne diese aus Gründen der Vertraulichkeit allerdings nicht vorab benennen.

Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte schon Mitte Juni am Rande eines EU-Innenministertreffens, die Idee von Return Hubs gemeinsam mit einer »Gruppe der Umsetzer« rasch angehen zu wollen. Er kündigte an, bis Jahresende konkrete Gesprächspartner oder ein konkretes Projekt haben zu wollen, »sodass wir nächstes Jahr in die Umsetzung gehen können«. Im Juli traf sich der österreichische Bundeskanzler Christian Stocker mit seinem griechischen Amtskollegen Kyriakos Mitsotakis und kündigte ebenfalls an, gemeinsam bis 2027 Return Hubs in Drittstaaten aufzubauen.

Den Weg für solche Abschiebungen in Drittstaaten hat die EU Anfang Juni mit der EU-Rückführungsverordnung freigemacht. Abgelehnte Asylbewerber*innen, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können, weil das Land die Aufnahme verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen, können damit auch in Drittstaaten abgeschoben werden, zu denen sie keine Verbindungen haben. Voraussetzung ist ein Abkommen mit einem Drittstaat, der sich bereit erklärt, sie aufzunehmen.

In Italien ist das längst Praxis. Giorgia Melonis Regierung versucht seit 2023, Asylverfahren nach Albanien auszulagern. Dabei ist der Plan, nicht nur die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber*innen in Albanien durchzuführen, sondern gleich das komplette Asylverfahren. Ankommende Migrant*innen mit geringen Chancen auf einen Aufenthaltstitel sollen italienischen Boden gar nicht erst betreten und in den albanischen Zentren nach italienischem Recht im Schnellverfahren über ihr Asylgesuch entschieden und bei Ablehnung abgeschoben werden.

Italienische Gerichte stoppten die Inhaftierung von Asylbewerber*innen in Albanien im Folgenden immer wieder und erwirkten Rückführungen nach Italien. Die italienische Regierung unter Meloni nutzt die Zentren in Albanien zurzeit notgedrungen »nur« als Abschiebezentren. Die Asylrechtsverschärfungen der EU mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) und der EU-Rückführungsverordnung dürften der italienischen Regierung jedoch politischen Rückenwind geben.

In Großbritannien gilt ein ähnliches Modell als gescheitert. Mit dem sogenannten Ruanda-Modell wollte die britische Regierung Asylverfahren nach Ruanda auslagern. Anders als bei Italiens Albanien-Modell sollte ihr Schutzstatus nach ruandischem Recht geprüft werden und Asylbewerber*innen sollten bei Anerkennung des Asylgrunds nicht nach Großbritannien zurückkehren dürfen. Der Plan wurde nie umgesetzt, weil Gerichte ihn für rechtswidrig erklärten.

Laut Kritiker*innen öffnen solche Vorstöße Tür und Tor für noch mehr Menschenrechtsverletzungen. Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, kritisiert die EU-Rückführungsverordnung, auf der die Pläne mit Uganda beruhen, scharf: »Die toxische Abschiebungsverordnung – und damit die Fantasie vieler rechter Hardliner – wird Realität. Im Europaparlament wurden Grundrechte zur Verhandlungsmasse gemacht und migrationspolitische Forderungen der extremen Rechten übernommen.« Außereuropäische Abschiebezentren, massiv ausgeweitete Abschiebungshaft und schwächerer Rechtsschutz seien »Zutaten für Menschenrechtsverletzungen«.