Wer noch den alten Papier-Führerschein oder einen Scheckkarten-Führerschein aus älterer Zeit hat, der muss diesen bis zu einer vorgegebenen Frist umtauschen. Laut dem ADAC geht es um etwa 15 Millionen Papierführerscheine und rund 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine. Sie sollen gegen den neuen Führerschein eingetauscht werden, um EU-weit fälschungssicher und einheitlich zu sein. Ferner werden sie in einer Datenbank erfasst, was einen Missbrauch verhindern soll.
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer den Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass man im Ausland Probleme bekommen kann. Doch wo erhält man den neuen Führerschein?
Wo bekommt man den neuen Führerschein?
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle. Gemeint ist die Behörde am aktuellen Wohnort. Diese ist auch dann zuständig, wenn man etwa den Wohnort gewechselt hat und die zuständige Stelle nicht mit der Führerscheinstelle übereinstimmt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Bei der zuständigen Stelle muss man einen entsprechenden Antrag stellen, wozu der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein erforderlich ist. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht nötig.
Der neue EU-Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig. Ist diese Frist abgelaufen, muss man wieder eine neue Scheckkarte beantragen. Die Fahrerlaubnis selbst gilt allerdings weiterhin ohne Frist und damit praktisch ein Leben lang.
Wer musste den Führerschein im Jahr 2026 umtauschen? Wer ist 2027 dran?
„Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend“, erklärt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Personen, die im Jahr 1971 oder später geboren sind, mussten ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.
Wer hingegen einen Karten-Führerschein mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 besitzt, der muss auf das Ausstellungsjahr des Dokuments schauen. Für Führerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, galt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2026. Wer einen Führerschein mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 besitzt, hat noch bis zum 19. Januar 2027 Zeit für den Umtausch. Ablauf-Tabellen geben an, wer seinen Führerschein zu welchem Zeitpunkt umtauschen muss.
Grundsätzlich kann man seinen Führerschein dem ADAC zufolge auch schon vor der festgelegten Frist freiwillig umtauschen. Betroffene können also bereits einen neuen Führerschein beantragen, bevor die Umtauschfrist einsetzt. Die gesamte Umtauschaktion muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.
Übrigens: Bei bestimmten Vergehen kommen Autofahrer nicht mit einem Bußgeld allein davon, sondern es wird ein Fahrverbot verhängt.