Seit dem 7. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union eine neue Sicherheitsvorgabe für Neuwagen: Alle neu zugelassenen Pkw müssen mit einer Kamera ausgestattet sein, die erkennt, ob die Fahrerin oder der Fahrer abgelenkt ist. Die EU sieht das aufgrund der hohen Unfallzahlen als notwendig an. Allein im Jahr 2025 wurden in Deutschland mehr als 9500 Verkehrsunfälle registriert, bei denen Ablenkung am Steuer eine Rolle spielte. Darauf verweist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat unter Berufung auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Was bedeutet die neue Maßnahme für Autofahrer?
Advanced Driver Distraction Warning im Auto: Wie funktioniert das System?
Mit dem sogenannten Advanced Driver Distraction Warning (ADDW) will die EU die Zahl von Unfällen, die durch Ablenkung ausgelöst wurden, senken. Das System ist Teil eines umfassenden EU-Sicherheitspakets, zu dem unter anderem auch Rückfahrassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten und eine automatische Fahrdatenspeicherung bei Unfällen gehören. Langfristiges Ziel der Europäischen Union ist es, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren.
Die neue Kamera, die nun Pflicht ist, befindet sich laut EU-Verordnung in der Regel hinter dem Rückspiegel oder im Armaturenbrett und beobachtet während der Fahrt kontinuierlich die Bewegungen des Fahrers. Erfasst werden unter anderem Kopfhaltung, Blickrichtung und Augenbewegungen. So soll das System erkennen, ob sich die Aufmerksamkeit auf die Straße richtet oder der Fahrer etwa längere Zeit auf sein Handy schaut.
Dabei gelten je nach Geschwindigkeit unterschiedliche Grenzwerte:
Zwischen 20 und 50 Kilometern pro Stunde schlägt das System Alarm, wenn der Blick für mindestens sechs Sekunden von der Fahrbahn abgewendet ist. Bei Geschwindigkeiten über 50 Kilometer pro Stunde erfolgt die Warnung bereits nach dreieinhalb Sekunden.
Fahrerkamera in der EU: Wer bekommt die Daten?
Die Einführung der Kamerapflicht sorgt in den sozialen Netzwerken aktuell für Diskussionen. In den Kommentaren sprechen einige Nutzer von einer Angst vor Überwachung. Allerdings können diese Befürchtungen beruhigt werden. Laut EU-Verordnung erstellt die Kamera kein dauerhaftes Videoarchiv. Die Aufnahmen werden lediglich für die sofortige Auswertung genutzt, um eine Warnung abgeben zu können, und danach fortlaufend überschrieben. Auch Tonaufnahmen macht das neue System nicht.
Die EU-Verordnung regelt ausdrücklich den Datenschutz. Die Verarbeitung der Kameradaten erfolgt ausschließlich im Fahrzeug selbst. Weder Fahrzeughersteller noch Behörden sollen Zugriff auf die Bilder erhalten. Die Daten müssen auch nicht ins Internet übertragen werden, da keine Internetverbindung notwendig ist, um das System zu nutzen.
Darüber hinaus verbietet die EU-Verordnung ausdrücklich die Erfassung biometrischer, personenbezogener Daten. Das System darf also nicht dazu dienen, die Identität der Person am Steuer festzustellen. Jede Datenverarbeitung muss den europäischen Datenschutzvorschriften entsprechen.
Kamera im Auto: Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die Pflicht gilt ausschließlich für Neuwagen, die jetzt erstmals zugelassen werden. Für neue Fahrzeugtypen galten die Vorgaben bereits seit Juli 2024, nun wurden sie auf sämtliche Neuzulassungen ausgeweitet. Das bedeutet, wer aktuell bereits ein Auto hat, muss dieses nicht nachrüsten lassen. Es darf weiterhin ohne das Kamerasystem gefahren werden.
Wer sich einen Neuwagen holt, muss jetzt also damit rechnen, dass dieser das neue System enthält. Die EU schreibt aber vor, dass Fahrer das System manuell deaktivieren können müssen. Allerdings wird die Funktion nach jedem Neustart des Fahrzeugs automatisch wieder aktiviert. Die Kamera abkleben oder auf andere Weise manipulieren sollte man allerdings nicht. In der EU-Richtlinie ist festgelegt, dass das System solche Verdeckungen erkennt und Fehlermeldungen anzeigt. Auch beim TÜV können solche Abdeckungen zu Problemen führen.