(openPR) Mit der EU-AML-Verordnung (EU-AML-VO), der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie sowie den dazugehörigen technischen Standards verändern sich die regulatorischen Rahmenbedingungen der Geldwäscheprävention grundlegend. Für Verpflichtete entstehen daraus konkrete Anpassungsbedarfe bei Governance, Risikoanalyse, KYC-Prozessen, Verdachtsmeldungen sowie Screening und Monitoring. Hinzu kommen Entwicklungen in der Verwaltungspraxis von BaFin und Financial Intelligence Unit (FIU), die für die praktische Umsetzung von Bedeutung sind. Der Winterlehrgang Geldwäscheprävention der Akademie Heidelberg am 28. und 29. Januar 2027 in München greift diese Entwicklungen auf.
EU-AML-VO stellt bestehende Prozesse auf den Prüfstand
Ein Schwerpunkt der aktuellen regulatorischen Entwicklung liegt auf der EU-AML-VO und der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie. Betroffen sind unter anderem Governance-Strukturen, die Ausgestaltung der Risikoanalyse und die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten. Auch bei der Feststellung und Verifizierung wirtschaftlich Berechtigter sowie bei Verdachtsmeldungen ergeben sich neue beziehungsweise veränderte Anforderungen.
Für Unternehmen bedeutet dies, bestehende Prozesse systematisch auf Anpassungsbedarf zu untersuchen. Zu berücksichtigen sind beispielsweise die Risikobewertung von Geschäftsbeziehungen, die zur Identifizierung erforderlichen Daten, deren Verifizierung und Aktualisierung sowie Änderungen bei verstärkten Sorgfaltspflichten. Auch Bestandskundendaten können im Zuge der Umsetzung der EU-AML-VO überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden müssen.
FIU- und BaFin-Praxis beeinflussen die Geldwäscheprävention
Neben dem europäischen Rechtsrahmen gewinnen Entwicklungen im Verdachtsmeldewesen und in der Verwaltungspraxis an Bedeutung. Dazu zählen aktuelle Typologien, gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit der risikobasierten Arbeitsweise der FIU und die GwG-Meldeverordnung. Auch die Rechtsprechung zu Kontensperrungen aufgrund von Verdachtsmeldungen ist für Verpflichtete relevant.
Die BaFin-Verwaltungspraxis richtet den Blick unter anderem auf Risiken wie Loan Fronting, den Handel und Transfer von Kryptowerten sowie Hawala Banking. Weitere Themen sind Terrorismusfinanzierung, mögliche Umgehungsgeschäfte, das aktualisierte Negativtypologiepapier und erweiterte Anforderungen an die Risikoanalyse. Damit wird Geldwäscheprävention zunehmend zu einer Querschnittsaufgabe, bei der regulatorische Vorgaben, Risikomanagement und operative Prozesse ineinandergreifen.
Inhalte des Winterlehrgangs Geldwäscheprävention
Der zweitägige Lehrgang ordnet die regulatorischen Entwicklungen ein und behandelt deren Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis. Zu den fachlichen Schwerpunkten gehören:
EU-AML-VO, RTS/ITS und 6. EU-Geldwäsche-RichtlinieGovernance, Risikoanalyse und KYC-Anforderungenwirtschaftlich Berechtigte sowie SorgfaltspflichtenVerdachtsmeldungen, Kontensperrungen und Haftungsfragenaktuelle FIU- und BaFin-VerwaltungspraxisSanktionen und Typologien der SanktionsumgehungTerrorismusfinanzierung und aktuelle RisikotypologienScreening, Monitoring und PrüfungsschwerpunkteEinsatz von KI und Machine Learning in KYC und GeldwäschepräventionAnforderungen des EU AI Acts im entsprechenden Anwendungskontext
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Umsetzungsprojekte zur EU-AML-VO strukturiert werden können und welche Maßnahmen- und Umsetzungspläne hierfür erforderlich sind.
Relevanz für Geldwäschebeauftragte, Compliance und Revision
Die regulatorischen Veränderungen betreffen insbesondere Geldwäschebeauftragte und deren Stellvertretungen sowie Mitarbeitende aus AML-Einheiten, Zentraler Stelle, Compliance, Revision, Recht, Finanzbetrug, Zahlungsverkehr und Organisation. Relevant sind die Entwicklungen außerdem für verantwortliche Marktbereiche, Geschäftsleitungen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, die mit geldwäscherechtlichen und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen befasst sind.
Für diese Funktionen besteht die Herausforderung darin, europäische Vorgaben, nationale Regelungen und die Verwaltungspraxis in konsistente interne Prozesse zu überführen. Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten, Verdachtsmeldewesen und Sanktionen müssen dabei nicht isoliert, sondern im Zusammenhang betrachtet werden.
Referenten und Termin
Rechtsanwalt Dr. Ulrich L. Göres, Managing Partner der TURN Advisory GmbH, berät Finanzinstitutionen, Versicherungen, FinTechs und Unternehmen unter anderem zu Governance, Compliance, Sanktionen und der Prävention von Finanzkriminalität. Seine berufliche Erfahrung umfasst leitende Funktionen im Bereich Geldwäscheprävention und Financial Crime Risk Management bei internationalen Banken.
Matthias Schmidt ist Bereichsvorstand Compliance, AML & Fraud Prevention bei flatexDEGIRO SE beziehungsweise flatexDEGIRO Bank SE. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen Compliance, Geldwäschebekämpfung und Betrugsprävention sowie in der strategischen und operativen Ausgestaltung entsprechender Strukturen.
Der Winterlehrgang Geldwäscheprävention – Umsetzungen der aktuellen Entwicklungen in der Praxis findet am 28. und 29. Januar 2027 in München statt. Weitere Informationen: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/winterlehrgang-geldwaeschepraevention
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.