25.08.2026 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Green Planet Energy haben bei der Europäischen Kommission eine weitere Beschwerde gegen die Milliardenförderung fossiler Gaskraftwerke eingereicht. Konkret richtet sich die Beschwerde gegen die Diskriminierung von klimafreundlicheren Lösungen im Mitte Mai beschlossenen Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG), dem Kernstück der Kraftwerksstrategie.
Kriterien diskriminieren klimafreundlichere Lösungen
Im Rahmen der von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche ausgearbeiteten StromVKG sind staatliche Förderungen in Höhe von bis zu 33 Milliarden Euro über 15 Jahre geplant. Die Förderkriterien beinhalten dabei technische Hürden, die Gaskraftwerke gegenüber klimafreundlicheren Alternativen wie Batteriespeichern bevorzugen.
So müssen Anlagen zum Beispiel mindestens 10 Stunden am Stück die volle Leistung einspeisen können. Batteriespeicher werden so fast vollständig ausgeschlossen. Mindestens die Hälfte der wichtigen Komponenten soll zudem aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammen. Batteriezellen werden derzeit hauptsächlich in Asien gefertigt; die Vorgabe ist also kaum zu erfüllen. Flexible Verbraucher dürfen gar nicht teilnehmen.
Wettbewerbsverzerrung zugunsten fossiler Gasinfrastruktur korrigieren
Nach europäischem Beihilferecht müssen staatliche Fördermaßnahmen verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein. Green Planet Energy und DUH kritisieren, dass die Förderkriterien Betreiber fossiler Großkraftwerke bevorzugen. Die Beschwerde fokussiert sich auf die konkrete Benachteiligung von Batteriespeichern in den gesetzlichen Ausschreibungsregeln sowie auf die drohende milliardenschwere Belastung der Verbraucher durch eine mögliche Stromumlage.
Die Beschwerdeführer fordern, dass alle geeigneten Technologien nach Kosten, Klimawirkung, Verfügbarkeit und Realisierungsgeschwindigkeit beurteilt werden. Eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten fossiler Gasinfrastruktur schade dem Klimaschutz und der Unabhängigkeit der Energieversorgung Deutschlands. Ziel der Beschwerde ist, dass die EU-Kommission die Ausschreibung nach Beihilfe- und Wettbewerbsrecht prüft, um sicherzustellen, dass keine politische Bevorzugung für Gaskraftwerke erfolgt.
„Mit dem Ausbau fossiler Gasinfrastruktur hält die Bundesregierung Deutschland weiterhin abhängig von autokratischen Lieferstaaten, statt auf erneuerbare Freiheitsenergien zu setzen“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.„In einem Sommer, in dem ein Hitzerekord nach dem anderen gebrochen wird und in Europa die Wälder brennen, ist diese Politik unverantwortlich.“
Kritik an fossiler Förderung von allen Seiten
Die hier beschriebene Beschwerde richtet sich konkret gegen das ausgearbeitete und beschlossene StromVKG. Ende vergangenen Jahres hatten die Umweltverbände DUH, ClientEarth und die Energieunternehmen 1KOMMA5°, Octopus Energy und Green Planet Energy bereits gegen die Pläne offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
ClientEarth übermittelte zudem Mitte Mai ein Schreiben an die Europäische Kommission, in dem juristisch dargelegt wird, warum der im StromVKG vorgesehene Kapazitätsmechanismus (KM) nicht mit zentralen Regeln des EU-Beihilferechts vereinbar ist.
Auch eine Studie von Connect Energy Economics im Auftrag von dem bne, der DIHK, der Energiebörse European Energy Exchange (EEX), dem Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) und der vzbv bezeichnet die geplanten Subventionen als nicht mit den europäischen Beihilferechts-Vorgaben vereinbar. Sie seien weder erforderlich noch geeignet, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Alternativvorschläge empfehlen unter anderem eine Absicherungspflicht für Energieunternehmen und die Flexibilitätspotenziale von Biogasanlagen besser auszunutzen. jb