Im Fall des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Kulturförderers Osman Kavala hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei verurteilt. Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle. Wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen forderten sie die sofortige Freilassung des Aktivisten. Die Verurteilungen Kavalas in seiner Heimat hätten vor allem das Ziel
verfolgt, ihn »für seine Rolle bei den Gezi-Protesten zu bestrafen und
ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen«, sagte der Vorsitzende Richter Mattias Guyomar in Straßburg.
Das Gericht verwies auf sein bereits 2019 gefälltes Urteil; schon damals waren die Richter überzeugt, dass die Inhaftierung Kavalas nicht
auf konkreten Verdachtsmomenten basiert. Vielmehr solle sie »andere
Aktivisten entmutigen«. Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten. Unter anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. In seinem Fall gebe es begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte.
Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat die Verhaftung des türkischen Unternehmers und Aktivisten Osman Kavala als unrechtmäßig anerkannt. © Frederick Florin/dpa
Die türkische Justiz wirft dem Unternehmer und Menschenrechtsaktivisten
vor, die regierungskritischen Demonstranten im Zuge der Gezi-Proteste im Jahr 2013 finanziell unterstützt und damit den Sturz
der Regierung in Ankara angestrebt zu haben. Kavala weist die
Anschuldigungen zurück.
EGMR forderte Freilassung Kavalas bereits 2019
Kavala war im November 2017 festgenommen worden. Er blieb knapp zwei Jahre in Untersuchungshaft. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte 2019 seine Freilassung. 2020 wurde
Kavala in der Türkei überraschend freigesprochen, wenige Stunden später
wurde jedoch ein erneuter Haftbefehl erlassen.
© Lea Dohle
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In einem zweiten Verfahren verurteilte ihn die
türkische Justiz 2022 wegen versuchten Umsturzes der Regierung während der Gezi-Proteste 2013 zu
lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der Bewährung. Die Gezi-Proteste gelten als die größte
zivilgesellschaftliche Protestwelle der jüngeren türkischen Geschichte
gegen die Regierungspartei AKP. Das oberste
Berufungsgericht des Landes bestätigte die lebenslange Haftstrafe Kavalas.
Der EGMR hatte bereits 2019 Menschenrechtsverletzungen festgestellt und
Kavalas sofortige Freilassung gefordert. EGMR-Urteile sind für Mitgliedstaaten des
Europarats bindend. Auch die Türkei gehört dem Europarat an, kam der EGMR-Forderung jedoch nicht nach. Daraufhin leitete der Europarat ein
Vertragsverletzungsverfahren ein.
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