Viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Günzburg sind noch im Besitz eines unbefristeten EU-Kartenführerscheins aus den Jahren 2002 bis 2004. Diese Führerscheine müssen laut EU-Vorgabe bis spätestens 19. Januar 2027 in ein befristetes Dokument umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Günzburg weist alle Betroffenen frühzeitig auf die bevorstehende Frist hin. Um längere Bearbeitungszeiten sowie Wartezeiten zu vermeiden, wird dringend empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Wer ist betroffen?

Die Umtauschpflicht betrifft Inhaberinnen und Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Für Papierführerscheine (rosa oder grau) sind die jeweiligen Umtauschfristen bereits abgelaufen. Eine Antragstellung ist dennoch weiterhin möglich. Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. In den nächsten Jahren folgen schrittweise weitere Ausstellungsjahre.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Der im Rahmen des Pflichtumtauschs neu ausgestellte Führerschein ist – unabhängig von der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neues Dokument beantragt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung des Lichtbildes und gegebenenfalls des Namens, nicht jedoch der erneuten Überprüfung der Fahrberechtigung.

Wie funktioniert der Führerscheintausch?

Der Führerscheinumtausch kann online über das Bürgerservice-Portal beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist bei Nutzung der Online-Antragstellung nicht mehr erforderlich:

Umtausch eines Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrguenzburg/umtausch-altfuehrerschein-mit-online-ausweisfunktion-oder-elster/#/ Umtausch eines unbefristeten EU-Kartenführerscheins: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrguenzburg/bsp_fw_umtausch_eu_kfs/#/

Für den Online-Antrag ist ein Nutzerkonto (BayernID oder BundID, Anmeldung üblicherweise mit Authega, Elster oder dem Online-Personalausweis) erforderlich. Das Passbild und die Unterschrift können als JPG-Dateien hochgeladen werden. Der neue Führerschein wird nach Eingang des alten Dokuments innerhalb von ca. vier Wochen per Post zugestellt.
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit einer Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Landratsamtes möglich – sowohl in der Fahrerlaubnisbehörde Günzburg als auch im Kreishaus Krumbach.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

Aktuelles biometrisches Lichtbild Gültiger Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) Original-Führerschein Zusätzliche Unterlagen (nur bei bestimmten Klassen): Papierführerschein wurde nicht vom Landratsamt Günzburg ausgestellt: Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde Altklasse 3 (Klasse T): Nachweis über land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (z. B. Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft, Bestätigung über Mithilfe) Altklasse 3 (CE 79) ab dem 50. Lebensjahr: Ärztliches und augenärztliches Gutachten

Was geschieht bei einem Fristversäumnis?

Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, darf mit seiner gültigen Fahrerlaubnis trotzdem am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, riskiert jedoch ein Verwarnungsgeld bei Kontrollen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-guenzburg.de (AZ)