Die EU-Kommission hat am Mittwoch den ab 2031 greifenden Kapazitätsmechanismus, der im StromVKG enthalten ist, nach ihren Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. In dem Gesetz sind unter anderem noch zwei Ausschreibungen für dieses Jahr vorgesehen mit einem Volumen von jeweils 4,5 Gigawatt Leistung, die wohl allesamt an neue Gaskraftwerke gehen werden. Mit den Maßnahmen verbunden sind die Beschaffung ausreichender Kapazitäten für die Erzeugung, Speicherung und den flexiblen Verbrauch von Strom, um eine sichere Versorgung rund um die Uhr zu gewährleisten. Nach der EU-Genehmigung darf die Bundesregierung dafür die voraussichtlichen Kosten zwischen 15,6 und 35,2 Milliarden Euro bereitstellen, um die Kapazitäten zu fördern.

In der Veröffentlichung der EU-Kommission heißt es weiter, dass der Kapazitätsmechanismus allen Technologien – Erzeugungstechnologien, Speichern und Laststeuerung – offen stehen muss. Zudem sind die Mechanismen auch auf bestehende und grenzüberschreitende Kapaziäten anzuwenden. Für die Kapazitäten, die ab 2031 zur Verfügung stehen sollen, gilt eine Auswahl in wettbewerbsorientierten Auktionen. Die Verträge werden mit einer Laufzeit von 15 Jahren geschlossen, wobei die Anlagen spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden müssen, so die EU-Kommission weiter. Alle neuen Gaskraftwerke müssen damit wasserstofffähig sein.

Die ersten zwei Auktionen nach dem StromVKG sind noch für dieses Jahr geplant. Eine davon soll am 8. September starten. Zusätzliche Langzeitkapazitäten sollen in weiteren Auktionen 2027 bis 2029 vergeben werden. Die Kosten der Maßnahme werden je nach den Auktionsergebnissen für das Jahr 2031 auf 1 bis 3 Milliarden Euro geschätzt, wie es in der Veröffentlichung der EU-Kommission heißt. Für die Zeit von 2032 bis 2045 werden die jährlichen Kosten auf 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro geschätzt.

Die EU-Kommission schätzte die Maßnahmen in ihrer Prüfung als „erforderlich und geeignet“ ein. Zudem sei die Beihilfe gemessen am erforderlichen Finanzierungsbedarf „angemessen“.

„Rechtzeitig zum ersten Gebotstermin am 8. September 2026 hat die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Nach dreieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen, wechselnder Entwürfe und wiederholter Verzögerungen sind damit die Voraussetzungen für neue steuerbare Kapazitäten geschaffen“, kommentierte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae die Genehmigung. Nun sei es wichtig, dass die Bundesnetzagentur die Zuschläge auch schnell erteile, damit die Anlagen zügig umgesetzt werden können.“ Im nächsten Schritt ist der umfassende technologieoffene Kapazitätsmarkt für die Zeit ab 2032 auszugestalten. Dieser sollte auf den im StromVKG skizzierten Vorgaben aufsetzen“, so Andreae weiter.