
Menschenrechtsaktivisten aus Italien, Albanien und anderen europäischen Ländern protestieren vor dem von Italien betriebenen Auffanglager für Migranten inin Gjadër nahe Lezhë.
Foto: AFP/Adnan Beci
Deutschland drückt aufs Tempo beim Abschieben von Migranten aus Europa. Mit einem Treffen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und seinen Kollegen aus Österreich, Griechenland, den Niederlanden und Dänemark in Kopenhagen ist der Startschuss zur Einrichtung von Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union gefallen. Damit gehen EU-Staaten einen weiteren Schritt, um internationale Regeln zum Schutz der Menschenrechte wie die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auszuhebeln und die Europäische Union in eine Festung zu verwandeln, in die man nicht hineinkommt – selbst wenn man aus dem eigenen Land fliehen muss.
Was Dobrindt und die anderen vorhaben, ist nicht mehr und nicht weniger als die Auslagerung menschenrechtlicher Schutzverpflichtungen an Drittstaaten: Deutschland und Co. kaufen sich frei, indem sie afrikanischen oder asiatischen Ländern viel Geld bezahlen oder andere Vorteile versprechen, damit diese sich der Schutzsuchenden annehmen. Schutzverantwortung werde »auf Drittstaaten verlagert«, wie Amnesty International in einer Einschätzung schon im Juni feststellte. Im Gespräch als Drittstaaten sind unter anderem Ruanda, Uganda oder auch nordafrikanische Staaten wie Tunesien und Libyen.
Doch wer kontrolliert, ob in den einzurichtenden Lagern, die die EU euphemistisch neutral »Return Hubs« getauft hat, die grundlegenden Menschenrechte tatsächlich respektiert werden, wie sie auch die EU prinzipiell einfordert? Schicken die Staaten, die ihre abgelehnten Asylbewerber dort abladen, dann Polizisten vorbei, um zu prüfen, ob die Internierten genug zu essen bekommen? Ob die Unterkunft hygienischen Mindeststandards entspricht? Und wo können die Internierten ihre Rechte einklagen? Im Falle der italienischen Lager in Albanien war die italienische Justiz zuständig, im Falle der »Return Hubs« wäre das Aufnahmeland zuständig.
Überhaupt dürfen die abgelehnten Schutzsuchenden nicht einfach wie Häftlinge eingesperrt werden. Die Befürworter sprechen daher von »offenen Anlagen«, nicht von Haftanstalten. Eine weiträumige Ferienanlage à la Club Méditerranée mag man sich in der usbekischen Steppe aber auch nicht so recht vorstellen. Frei im Drittstaat bewegen werden sie sich auch nicht dürfen, das heißt das Leben der abgeschobenen schutzsuchenden Menschen steckt fest in einem mehr oder weniger rechtlosen Stand-by-Zustand in einem Land, das diese im Zweifel nicht kennen und zu dem sie keinerlei Bezug haben.
Die österreichische Regierung hat bereits mit Usbekistan angebandelt und ein Abkommen mit der dortigen autoritären Regierung (Usbekistan ist weder Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention noch der EMRK) ausgehandelt, um »seine« afghanischen Migranten über usbekisches Territorium zu den Taliban abzuschieben. Dann muss man sich in Wien selbst keine Gedanken mehr machen, ob den Abgeschobenen womöglich Repressalien drohen, wenn sie zurückkehren. Darum kümmern sich dann die Beamten in Taschkent – oder eben nicht.