Die EU-Kommission würde dem von Wolfram Weimer geplanten Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (MedienInvestVG) nicht zustimmen. Das berichtet die “FAZ” unter Berufung auf ein entsprechendes Schreiben von Roberto Viola, Chef der Generaldirektion für Kommunikationsnetze, an Außenminister Johann Wadephul.

Weimer will mit dem Gesetz private und öffentlich-rechtliche Plattformen dazu zwingen, mindestens acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in Deutschland in europäische audiovisuelle Werke zu investieren. Bei freiwilliger Erhöhung auf zwölf Prozent und der Erfüllung bestimmter Kriterien sind flexiblere Modelle möglich. Zudem sind Subquoten für die Produktion, unter anderem mit deutschsprachigen Inhalten und unabhängigen Produzenten, vorgesehen. Ursprünglich hatte Weimer eine freiwillige Selbstverpflichtung der Streamer und Sender vorgeschlagen. Die SPD aber bestand auf einem Gesetz.

Die EU-Kommission mahnt laut “FAZ” an, die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass die Maßnahmen „in ihrer Gesamtheit – einschließlich der Höhe der finanziellen Verpflichtungen, der kumulativen Subquoten und der Bestimmungen über die Übertragung und den Rückfall der Rechte – eng mit dem Ziel der Förderung europäischer Werke verbunden bleiben und nicht über das zur Erreichung dieses Ziels notwendige Maß hinausgehen“. Die EU-Kommission sei zudem der Auffassung, es mangele Weimers Investitionszwang an der nötigen Differenzierung zwischen den verschiedenen Kategorien von Mediendiensten. Auch sei die Höhe der Investitionsverpflichtung zu hinterfragen, diese müsse durch empirische Erkenntnisse über den deutschen audiovisuellen Markt gestützt werden.

Auch beim sogenannten Rechterückfall sieht die EU-Generaldirektion der Zeitung zufolge Änderungsbedarf. Weimer plant, dass Nutzungsrechte nur für einen begrenzten Erstverwertungszeitraum zwischen drei und sieben Jahren übertragen werden. Die EU-Kommission halte das für unangemessen und fordere die Bundesregierung auf, die kritisierten Punkte zu verändern, „damit die nationalen Vorschriften im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht erlassen und angewendet werden“.

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf für das MedienInvestVG im Mai zugestimmt. Mit der Investitionsverpflichtung nehme man Streaming-Anbieter und Sender deutlich in die Pflicht, sagte Weimer damals. „Nun ist es an der Branche, diese Chance zu nutzen, um Filmhits ‚made in Germany‘ in Serie zu produzieren.“ Auch das vom Bundestag zu beschließende Gesetz muss der EU-Kommission noch abschließend zur Bewertung vorgelegt werden.