Neue Richtlinie

Das ändert sich beim Einkaufen

T-Online

09.09.2026 – 18:07 UhrLesedauer: 2 Min.

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Einkauf: Zahlreiche Artikel sind von der neuen Pflicht betroffen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa/dpa-bilder)

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Eine neue EU-Richtlinie bringt mehr Transparenz beim Einkaufen. Zahlreiche Produkte sind davon betroffen.

Ab dem 27. September 2026 müssen Hersteller bestimmte Produkte mit neuen Etiketten versehen. Das sieht die EU-Richtlinie „Empowering Consumers Directive (EU) 2024/825“ (EmpCo) vor. Die auch als „Green Claims“ bezeichnete Vorgabe soll Verbrauchern sowie der Umwelt zugutekommen.

Das müssen Sie wissen

Konkret geht es um die Gewährleistung und um die Garantie.

Gewährleistung oder Garantie?

Das Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch BGB) unterscheidet die Rechte aus der Gewährleistung und die Rechte aus der Garantie.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt den Käufer, wenn die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war. In diesen Fällen haftet der Verkäufer für den Mangel. Die Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt zwei Jahre. Dabei wird in den ersten zwölf Monaten davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Der Käufer muss also nichts beweisen. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat.
Im Gegensatz dazu ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder des Verkäufers. Diese bestimmen auch den Umfang, die Dauer und die Voraussetzungen. Eine Garantie ersetzt keine Gewährleistung.

Die Richtlinie schreibt vor, dass Hersteller mit einem Gewährleistungsetikett Kunden darüber aufklären, dass sie ein gesetzliches Gewährleistungsrecht für die Waren inklusive ihrer wichtigsten Elemente haben.

Darüber hinaus gibt es noch das Garantieetikett. Mit diesem informiert der Hersteller den Kunden über freiwillige Haltbarkeitsgarantien, die er anbietet. Das Etikett ist also nur vorhanden, wenn der Hersteller dem Kunden freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren ohne zusätzliche Kosten gewährt.

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Richtlinie regelt Etiketten-Design

Die Richtlinie schreibt auch vor, wie die Etiketten aussehen müssen:

Gewährleistungsetikett: Das Label darf nicht verändert werden.Vergrößern des BildesGewährleistungsetikett: Das Label darf nicht verändert werden. (Quelle: The European Commission)Garantieetikett: Es kann auch in schwarz-weiß abgedruckt werden.Vergrößern des BildesGarantieetikett: Es kann auch in schwarz-weiß abgedruckt werden. (Quelle: The European Commission)Ab dem 27. September: Diese Art der Werbung ist bald verboten

Bei dem Garantieetikett muss der Hersteller die Platzhalter entsprechend mit den für das Produkt korrekten Informationen ergänzen. Dabei werden für „XX“ die Jahre eingesetzt. Unter „Brand/Trademark“ wird der Produktname beziehungsweise der Markenname aufgeführt.

Für welche Produkte gelten die Etiketten?

Die Formulierung in der Richtlinie klingt etwas kompliziert. Dort heißt es, dass die Pflicht für alle beweglichen physischen Neuwaren und Waren mit digitalen Elementen gilt. Das können Elektrogeräte sein – von der Lampe bis zur Waschmaschine –, bestimmte Haushaltswaren, Spielwaren, Möbel und Fahrräder. Ware mit digitalen Elementen sind beispielsweise Smart-TVs, Smartphones oder Smartwatches.