{"id":39129,"date":"2026-05-24T17:33:19","date_gmt":"2026-05-24T17:33:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/39129\/"},"modified":"2026-05-24T17:33:19","modified_gmt":"2026-05-24T17:33:19","slug":"eu-gebaeuderichtlinie-widersprueche-im-neuen-heizungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/39129\/","title":{"rendered":"EU-Geb\u00e4uderichtlinie: Widerspr\u00fcche im neuen Heizungsgesetz"},"content":{"rendered":"<p class=\"eyebrow\">GEB\u00c4UDEMODERNISIERUNGSGESETZ \u00b7 HEIZUNGSGESETZ \u00b7 25. MAI 2026<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" width=\"1200\" height=\"675\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/eu-gebaeuderichtlinie-heizungskeller-alt-neu.webp\" class=\"attachment-full size-full\" alt=\"\" loading=\"lazy\"  \/>KI-generiertes Bild \/ Gemini<\/p>\n<p class=\"lead wp-block-paragraph\">Ab 2030 sollen Neubauten Nullemissionsgeb\u00e4ude sein. Das verlangt die EU-Geb\u00e4uderichtlinie. Doch im Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz, das Bauministerin Verena Hubertz als eins-zu-eins-Umsetzung dieser Richtlinie ank\u00fcndigt, stehen Regelungen, die dem direkt widersprechen.<\/p>\n<p class=\"meta\">VON MARTIN JENDRISCHIK \u00b7 6 Min. Lesezeit LESEN<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bis zum 29. Mai 2026 mussten die EU-Mitgliedstaaten die europ\u00e4ische Geb\u00e4uderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen. Wer die Frist vers\u00e4umt, riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof. Das Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz ging Mitte Mai ins parlamentarische Verfahren. Bis zum 29. Mai wird es nicht in Kraft sein. Deutschland ist damit fristvers\u00e4umend.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bauministerin Verena Hubertz versprach beim Kabinettsbeschluss am 14. Mai: Die EU-Geb\u00e4uderichtlinie werde im neuen Gesetz eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Was der Referentenentwurf tats\u00e4chlich enth\u00e4lt, erz\u00e4hlt eine andere Geschichte.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist kein Ausrei\u00dfer. Es ist ein Muster. Der Nationale Renovierungsplan, ein weiterer klar terminierter Baustein der EPBD, h\u00e4tte bereits Ende Dezember 2025 bei der EU-Kommission eingereicht werden m\u00fcssen. Er ist bis heute nicht eingereicht. Im M\u00e4rz 2026 mahnte Br\u00fcssel Deutschland schriftlich. Es geschah nichts. Vor diesem Hintergrund ergibt das Tempo des Kabinettsbeschlusses vom 14. Mai Sinn: Die Bundesregierung brauchte ein Gesetz im parlamentarischen Verfahren, das sie gegen\u00fcber Br\u00fcssel als laufende EPBD-Umsetzung vorweisen konnte.<\/p>\n<p>Geb\u00e4uderichtlinie &amp; GModG: Ein Jahr Zeit, vier Tage Anh\u00f6rung<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Koalition aus CDU und SPD regiert seit gut einem Jahr. Stattdessen wurde die Verb\u00e4ndeanh\u00f6rung f\u00fcr ein Gesetz mit mehr als 160 Seiten auf vier Tage verk\u00fcrzt. Die Pr\u00fcfung der Verfassungskonformit\u00e4t wurde nicht abgewartet. Das Ziel war, bis zum 31. Mai das parlamentarische Verfahren begonnen zu haben. Die erste Beratung im Bundestag fand am 21. Mai statt. Ob das ausreicht, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, ist offen. Die Kommission muss ein solches Verfahren gesondert einleiten; fristvers\u00e4umend ist Deutschland damit in jedem Fall.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die inhaltliche Qualit\u00e4t des Gesetzes hatte diese Taktik einen hohen Preis. Fachverb\u00e4nde, die innerhalb von vier Tagen eine 160-seitige Vorlage kommentieren sollten, konnten nur auf die offensichtlichsten Probleme hinweisen. Die DENEFF tat es, der ZIA tat es, mehrere weitere Verb\u00e4nde taten es.<\/p>\n<p>Was Hubertz versprach und was der Entwurf enth\u00e4lt<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Pressekonferenz verwies Hubertz darauf, dass ab 2030 neue Geb\u00e4ude als Nullemissionsgeb\u00e4ude errichtet werden m\u00fcssten. Das steht tats\u00e4chlich im Referentenentwurf, Artikel 4, ab 1. Januar 2030: Das Geb\u00e4ude muss so errichtet werden, dass an seinem Standort keine Kohlenstoffdioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht werden.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das gleiche Gesetz erlaubt in \u00a743 den Einbau neuer Gas- und \u00d6lheizungen ab 2029, sofern eine Biotreppe eingehalten wird. Diese Biotreppe beginnt bei 10 Prozent Bioanteil. Zu mindestens 90 Prozent verbrennt eine solche Heizung fossiles Gas oder \u00d6l. Am Standort entstehen CO\u2082-Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Die Nullemissionsanforderung ist damit nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entweder gilt ab 2030 das Nullemissionsgebot, dann sind neue Gasheizungen mit Biotreppe im Neubau ab diesem Datum nicht legal. Oder die Biotreppenregel schl\u00e4gt das Nullemissionsgebot, dann setzt das Gesetz die EPBD-Anforderung nicht um. Eine dritte Lesart l\u00e4sst der Entwurf nicht zu. Die Recherche von T-Online-Reporterin <a href=\"https:\/\/www.t-online.de\/finanzen\/energie\/id_101261212\/reiche-schwaecht-pflicht-ab-heizungsgesetz-koennte-gegen-eu-recht-verstossen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Amy Walker<\/a> belegt: F\u00fcr EPBD-Konformit\u00e4t m\u00fcssten Gasheizungen ab 2030 zu 100 Prozent mit biogenen Brennstoffen betrieben werden. Das GModG schreibt 15 Prozent vor.<\/p>\n<p>Der \u00dcbergangsbonus f\u00fcr Geb\u00e4ude mit mehr Emissionen<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr alle Neubauten, die zwischen 2026 und Ende 2029 genehmigt werden, schw\u00e4chte das GModG die bislang geltenden Effizienzstandards ab. Diese Geb\u00e4ude d\u00fcrfen weniger effizient sein und mehr Emissionen aussto\u00dfen als heute Standard. Entscheidend ist der Genehmigungszeitpunkt, nicht die Fertigstellung. Die EPBD schreibt eine kontinuierliche Verbesserung des Geb\u00e4udebestands vor. Eine Geb\u00e4udedatenbank, ebenfalls EPBD-Pflicht, taucht im GModG nicht auf.<\/p>\n<p>Das Biogas, das eine Kommission erst finden soll<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das gesamte Konstrukt setzt voraus, dass Biomethan in ausreichender Menge verf\u00fcgbar sein wird. Im deutschen Gasnetz sind derzeit rund 1,6 Prozent Biomethan, wie Lisa Badum (Gr\u00fcne) in der Bundestagsdebatte am 21. Mai belegte. Die Biotreppe soll bis 2040 auf 60 Prozent steigen. Badums Urteil: \u201eNein, Herr M\u00fcller, Sie m\u00fcssen nachweisen, dass Ihr Gesetz in diesem Land umsetzbar ist. Eine absolute Luftnummer!&#8220;<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wirtschaftsministerin Reiche hatte erkl\u00e4rt, sie rechne \u201efest damit&#8220;, dass gen\u00fcgend Biomethan zur Verf\u00fcgung stehen werde. Auf die Frage, wie man bis 2040 die Klimaziele sicherstellen wolle, antwortete sie, es sei \u201eschwer abzusehen, was konkret im Jahr 2040 zu erreichen ist.&#8220; Das Klimaneutralit\u00e4tsziel liegt bei 2045.<\/p>\n<p>Verfassungsbedenken aus den eigenen Reihen<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">CDU-Umweltpolitiker Thomas Heilmann erkl\u00e4rte dem Bayerischen Rundfunk: \u201eEs gibt im Klimaschutz ein sogenanntes R\u00fcckschrittsverbot, das hei\u00dft, ein einmal erreichtes Schutzniveau darf nur unter sehr engen Voraussetzungen zur\u00fcckgenommen werden.&#8220; Das neue GModG d\u00fcrfe deshalb nicht zu mehr Emissionen f\u00fchren als das bisherige Gesetz. Heilmann nannte zudem das fehlende Enddatum f\u00fcr fossile Heizungen als verfassungsrechtlich bedenklich. Die Deutsche Umwelthilfe bereitet rechtliche Schritte vor und will das GModG in seiner jetzigen Form stoppen.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das GModG enth\u00e4lt eine Evaluierungsklausel f\u00fcr das Jahr 2030. Diese Koalition endet regul\u00e4r 2029. Eine andere Regierung wird evaluieren.<\/p>\n<p>Warum Hubertz neben Reiche steht<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verena Hubertz war Berichterstatterin des alten Geb\u00e4udeenergiegesetzes. Nina Scheer (SPD) brachte es in der Bundestagsdebatte auf den Punkt: Wenn es nach der SPD gegangen w\u00e4re, h\u00e4tte man das alte GEG nicht verlassen. Man sei eine Koalition eingegangen und trage deren Ergebnis mit.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der einzige materielle SPD-Gewinn: Eine h\u00e4lftige Aufteilung der Biotreppenkosten zwischen Vermieter und Mieter. Was das bedeutet: Ein Vermieter baut eine Gasheizung ein, der Mieter zahlt die H\u00e4lfte der Mehrkosten f\u00fcr Biogas und CO\u2082-Preis. Den Rohstoffpreis, die steigenden Netzentgelte, den Grundanteil der Heizkosten tr\u00e4gt der Mieter allein. Caren Lay (Die Linke) formulierte es pr\u00e4zise: Die Vermietenden bestellen, die Mietenden zahlen.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bauministerin Hubertz hat versprochen, die EU-Geb\u00e4uderichtlinie eins zu eins umzusetzen. Was Bundestag und Bundesrat nun beraten, enth\u00e4lt einen internen Widerspruch zwischen \u00a710 und \u00a743, der dieses Versprechen in Frage stellt. Es beruht auf einem Biogaspotenzial, f\u00fcr dessen Erschlie\u00dfung im Sommer erst eine Kommission eingesetzt werden soll. Und es verschiebt die Verantwortung auf eine Regierung, die noch nicht gew\u00e4hlt ist. Das ist Compliance-Theater.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hier steht der <a href=\"https:\/\/www.bundeswirtschaftsministerium.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/Gesetz\/2026\/20260513-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-gebaeudeenergiegesetzes.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\">Referentenentwurf der GModG<\/a> mit integrierter, angeblich 1:1 umgesetzter Geb\u00e4uderichtlinie zum Download zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n\t\t\t\t Post Views: 98&#13;\n\t\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"GEB\u00c4UDEMODERNISIERUNGSGESETZ \u00b7 HEIZUNGSGESETZ \u00b7 25. MAI 2026 KI-generiertes Bild \/ Gemini Ab 2030 sollen Neubauten Nullemissionsgeb\u00e4ude sein. 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