{"id":45981,"date":"2026-06-04T16:26:11","date_gmt":"2026-06-04T16:26:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/45981\/"},"modified":"2026-06-04T16:26:11","modified_gmt":"2026-06-04T16:26:11","slug":"digital-markets-act-teilerfolg-fuer-meta-vor-dem-eu-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/45981\/","title":{"rendered":"Digital Markets Act: Teilerfolg f\u00fcr Meta vor dem EU-Gericht"},"content":{"rendered":"<p>Meta hat im Ringen um die EU-Regeln f\u00fcr Digitalplattformen einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europ\u00e4ischen Union (EuG) hat am Mittwoch einen Beschluss der EU-Kommission teilweise f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt. Die Br\u00fcsseler Wettbewerbsh\u00fcter klassifizierten den Facebook-Mutterkonzern im September 2023 auf Basis des <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/ratgeber\/FAQ-Digital-Markets-Act-9633150.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Digital Markets Acts (DMA)<\/a> als <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Digital-Markets-Act-WhatsApp-und-Facebook-Messenger-muessen-interoperabel-werden-9296190.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">sogenannten Torw\u00e4chter (Gatekeeper)<\/a>. Diese Einstufung kippte EuG f\u00fcr den hauseigenen Kleinanzeigendienst Marketplace. F\u00fcr den Kommunikationsdienst Messenger bleibt sie dagegen bestehen.<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Meta hatte gegen beide Benennungen geklagt. Der Plattformbetreiber betrachtet die betroffenen Dienste nicht als eigenst\u00e4ndige, kritische Zugangstore f\u00fcr Gesch\u00e4ftskunden.<\/p>\n<p>In seiner Begr\u00fcndung zur Aufhebung des Marketplace-Status sparte das Gericht nicht mit Kritik an der Kommission. Die Luxemburger Richter warfen der ihr einen Rechtsfehler vor. Sie habe sich bei ihrer Bewertung stur auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gest\u00fctzt und dabei wesentliche regulatorische und tats\u00e4chliche \u00c4nderungen ignoriert, die Meta bereits Ende Juli 2023 eingef\u00fchrt hatte. Ein Sprecher des US-Konzerns begr\u00fc\u00dfte das Urteil dementsprechend: Die Entscheidung best\u00e4tige, dass der Marketplace von vornherein nicht habe benannt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Vers\u00e4umte Analyse und mangelhafte Begr\u00fcndung<\/p>\n<p>Das EuG hebt hervor, dass die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit eines EU-Rechtsakts immer anhand der tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde zum Zeitpunkt seines Erlasses beurteilt werden m\u00fcsse. Genau hier habe die Kommission versagt, da sie weder eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen \u00c4nderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf die Einstufung als Online-Vermittlungsdienst fundiert erl\u00e4utert habe. Um als solcher zu gelten, muss ein Dienst es Unternehmen nachweislich erm\u00f6glichen, Verbrauchern direkt Produkte oder Dienstleistungen anzubieten. Die Argumente der Kommission in dem Beschluss blieben in diesem Punkt laut der Entscheidung rein hypothetisch und unvollst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>In der Praxis hat das <a href=\"https:\/\/infocuria.curia.europa.eu\/tabs\/jurisprudence?sort=DOC_DATE-DESC&amp;searchTerm=%22T-1078%2F23%22&amp;publishedId=T-1078%2F23\" rel=\"external noopener nofollow\" target=\"_blank\">Urteil in der Rechtssache T-1078\/23<\/a> f\u00fcr das operative Gesch\u00e4ft des Marketplace aber nur noch symbolische Bedeutung. Die Kommission hob die Gatekeeper-Einstufung f\u00fcr den Kleinanzeigendienst bereits im April 2025 offiziell auf. Meta hatte zuvor zus\u00e4tzliche \u00dcberwachungswerkzeuge implementiert, um die kommerzielle Nutzung durch Firmen einzud\u00e4mmen. Diese Ma\u00dfnahmen f\u00fchrten dazu, dass die Zahl der aktiven Gesch\u00e4ftskunden in der EU auf unter 10.000 sank. Das ist weit unter dem Schwellenwert des DMA.<\/p>\n<p>Messenger bleibt im Visier<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Nicht erfolgreich verlief das Verfahren f\u00fcr Meta dagegen mit Blick auf den Messenger. Hier best\u00e4tigten die Richter die Auffassung der Kommission in vollem Umfang und wiesen die Argumente des Betreibers ab. Sie stellten fest, dass es sich beim Messenger um einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten, nummernunabh\u00e4ngigen, interpersonellen Kommunikationsdienst handelt. Meta hatte argumentiert, die Dienste seien tief miteinander integriert. Das EuG verwies indes darauf, dass der Messenger \u00fcber eigenst\u00e4ndige Apps angeboten und unabh\u00e4ngig von Facebook genutzt werden k\u00f6nne. Ferner bewerbe der Konzern gezielt spezifische Werkzeuge, die Unternehmen die direkte Kontaktaufnahme mit Nutzern erlauben.<\/p>\n<p>Auch den Einwand Metas, die Kommission habe die Nutzerzahlen falsch berechnet, lie\u00df das Gericht nicht gelten. Bei der Ermittlung, ob die quantitativen Schwellenwerte des DMA erreicht werden, durften die Br\u00fcsseler Beamten korrekterweise alle Endnutzer heranziehen und mussten nicht nur jene z\u00e4hlen, die den Messenger exklusiv ohne Facebook-Konto nutzen. Da Meta keine ausreichenden Argumente vorbringen konnte, um die gesetzlichen Vermutungen des DMA zu entkr\u00e4ften, war die Kommission auch nicht zu einer speziellen Marktuntersuchung verpflichtet.<\/p>\n<p>Meta k\u00fcndigte an, die Optionen f\u00fcr eine Beschwerde gegen diesen Teil des Urteils beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof genau zu pr\u00fcfen. 2025 verh\u00e4ngte die EU bereits ein <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/DMA-EU-Kommission-verhaengt-hohe-Strafen-gegen-Apple-und-Meta-10359517.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Bu\u00dfgeld von 200 Millionen Euro gegen Meta wegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen<\/a>. Dagegen wehrt sich das Unternehmen ebenfalls vor Gericht.<\/p>\n<p>(<a class=\"redakteurskuerzel__link\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/mailto:mho@heise.de\" title=\"Martin Holland\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">mho<\/a>)<\/p>\n<p>\n      Dieser Link ist leider nicht mehr g\u00fcltig.\n    <\/p>\n<p>Links zu verschenkten Artikeln werden ung\u00fcltig,<br \/>\n      wenn diese \u00e4lter als 7\u00a0Tage sind oder zu oft aufgerufen wurden.\n    <\/p>\n<p>Sie ben\u00f6tigen ein heise+ Paket, um diesen Artikel zu lesen. Jetzt eine Woche unverbindlich testen \u2013 ohne Verpflichtung!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Meta hat im Ringen um die EU-Regeln f\u00fcr Digitalplattformen einen Teilerfolg erzielt. 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