{"id":78779,"date":"2026-08-04T10:09:09","date_gmt":"2026-08-04T10:09:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/78779\/"},"modified":"2026-08-04T10:09:09","modified_gmt":"2026-08-04T10:09:09","slug":"trump-kann-ftc-kommissare-feuern-europa-hat-ein-problem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/78779\/","title":{"rendered":"Trump kann FTC-Kommissare feuern \u2013 Europa hat ein Problem"},"content":{"rendered":"<p>Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA stellt das Abkommen f\u00fcr transatlantische Datentransfers infrage. Der Supreme Court entschied, dass der Pr\u00e4sident Mitglieder der Federal Trade Commission grunds\u00e4tzlich entlassen darf. Genau deren politische Unabh\u00e4ngigkeit hatte die EU-Kommission 2023 jedoch als wichtige Garantie f\u00fcr den Schutz europ\u00e4ischer Daten anerkannt.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss hat die EU-Kommission aufgefordert, die Folgen des US-Urteils f\u00fcr das EU-US Data Privacy Framework zu pr\u00fcfen. In einem Schreiben vom 31. Juli weist das Gremium darauf hin, dass eine unabh\u00e4ngige Datenschutzaufsicht zu den zentralen Voraussetzungen f\u00fcr die Anerkennung eines angemessenen Schutzniveaus in einem Drittstaat geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Das Framework erlaubt es europ\u00e4ischen Unternehmen, personenbezogene Daten vergleichsweise unkompliziert an zertifizierte Anbieter in den USA zu \u00fcbertragen. Dazu k\u00f6nnen etwa Kunden-, Besch\u00e4ftigten- oder Nutzerdaten geh\u00f6ren, die von amerikanischen Cloud-, Software- oder Plattformunternehmen verarbeitet werden.<\/p>\n<p>Das Urteil handelt nicht von Datenschutz<\/p>\n<p>Ausgangspunkt ist kein Verfahren \u00fcber europ\u00e4ische Daten, Geheimdienste oder die Datenschutz-Grundverordnung.<\/p>\n<p>US-Pr\u00e4sident Donald Trump hatte die demokratische FTC-Kommissarin Rebecca Kelly Slaughter entlassen. Nach dem bislang geltenden Recht konnten Mitglieder der Beh\u00f6rde nur aus bestimmten Gr\u00fcnden wie Pflichtvernachl\u00e4ssigung, Unf\u00e4higkeit oder Amtsmissbrauch abberufen werden.<\/p>\n<p>Der Supreme Court entschied am 29. Juni mit einer Mehrheit von sechs zu drei, dass diese Beschr\u00e4nkung verfassungswidrig ist. Die FTC verf\u00fcge \u00fcber weitreichende Regelsetzungs-, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse und \u00fcbe damit Exekutivgewalt aus. Ihre Mitglieder m\u00fcssten deshalb der Kontrolle des Pr\u00e4sidenten unterstehen \u2013 einschlie\u00dflich seines Rechts, sie zu entlassen.<\/p>\n<p>Das Urteil betrifft damit zun\u00e4chst die Machtverteilung innerhalb des amerikanischen Staates. Seine Nebenwirkung reicht jedoch bis zum europ\u00e4ischen Datenschutz.<\/p>\n<p>Die EU hat sich ausdr\u00fccklich auf eine unabh\u00e4ngige FTC verlassen<\/p>\n<p>Die Federal Trade Commission \u00fcberwacht unter anderem, ob amerikanische Unternehmen ihre Zusagen aus dem Data Privacy Framework einhalten. Sie kann irref\u00fchrende Datenschutzversprechen untersuchen, Verst\u00f6\u00dfe verfolgen und gerichtliche oder beh\u00f6rdliche Anordnungen durchsetzen.<\/p>\n<p>In ihrem Angemessenheitsbeschluss von 2023 bezeichnete die EU-Kommission die beteiligten amerikanischen Beh\u00f6rden ausdr\u00fccklich als unabh\u00e4ngig. Sie verwies dabei auch darauf, dass die f\u00fcnf FTC-Kommissare nicht nach politischem Belieben, sondern nur aus gesetzlich festgelegten Gr\u00fcnden entlassen werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Genau diese Absicherung existiert nach dem Urteil nicht mehr.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss fragt deshalb nicht nur, ob sich die Zusammensetzung einer amerikanischen Beh\u00f6rde ver\u00e4ndert hat. Er stellt infrage, ob eine zentrale Annahme, auf der die europ\u00e4ische Genehmigung beruht, noch mit der Rechtslage \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n<p>Der Datentransfer wird nicht automatisch illegal<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen ist zun\u00e4chst entscheidend: Das Data Privacy Framework gilt weiterhin.<\/p>\n<p>Weder der Supreme Court noch der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss k\u00f6nnen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission automatisch aufheben. Der Ausschuss hat eine Pr\u00fcfung verlangt, aber noch nicht festgestellt, dass das amerikanische Schutzniveau unzureichend ist.<\/p>\n<p>Europ\u00e4ische Unternehmen d\u00fcrfen daher weiterhin Daten auf Grundlage des Frameworks an amerikanische Empf\u00e4nger \u00fcbermitteln, sofern diese auf der offiziellen Liste zertifizierter Organisationen stehen und die konkrete Datenverarbeitung von der Zertifizierung erfasst wird.<\/p>\n<p>Auch Unternehmen, die andere \u00dcbertragungsinstrumente wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzregeln nutzen, sind nicht unmittelbar von einem Wegfall des Frameworks betroffen. Allerdings m\u00fcssen auch solche Instrumente ein in der Praxis ausreichendes Schutzniveau gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA stellt das Abkommen f\u00fcr transatlantische Datentransfers infrage. 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