{"id":81879,"date":"2026-08-12T07:10:20","date_gmt":"2026-08-12T07:10:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/81879\/"},"modified":"2026-08-12T07:10:20","modified_gmt":"2026-08-12T07:10:20","slug":"eu-verpackungsverordnung-das-gilt-jetzt-im-online-handel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/81879\/","title":{"rendered":"EU-Verpackungsverordnung: Das gilt jetzt im Online-Handel"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung in weiten Teilen unmittelbar. F\u00fcr Hersteller und H\u00e4ndler bringt sie neue Pflichten und langfristig strengere Vorgaben f\u00fcr Verpackungen und Versandmaterial. Doch nicht alle der viel diskutierten Regeln greifen sofort.<\/p>\n<p>Verpackungen geh\u00f6ren l\u00e4ngst ganz selbstverst\u00e4ndlich zum Alltag. Ob beim Lieferdienst, der Bestellung im Online-Shop oder ganz simpel im Supermarkt: Die Menge der Verpackungen ist in den vergangenen Jahren immer weiter deutlich gestiegen.<\/p>\n<p>Vor allem der boomende Online-Handel sorgt daf\u00fcr, dass immer mehr Waren in Kartons oder Versandtaschen zum Verbraucher gelangen. Dabei kommen nicht selten viel zu gro\u00dfe Verpackungen oder zus\u00e4tzliches F\u00fcllmaterial zum Einsatz.<\/p>\n<p>Was die Produkte beim Transport sch\u00fctzen soll, wird allerdings nach dem Auspacken schnell zu Abfall. Die EU will deshalb gegensteuern und mit strengeren Vorgaben daf\u00fcr sorgen, dass die Masse an Verpackungsm\u00fcll k\u00fcnftig verringert wird.<\/p>\n<p>Neue EU-Verordnung: Was \u00e4ndert sich in Sachen Verpackungen?<\/p>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=OJ%3AL_202500040\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">neue EU-Verpackungsverordnung<\/a>, die sogenannte Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), wird seit dem 12. August 2026 auch in Deutschland angewendet. Sie soll die bislang geltenden Vorgaben zum Thema Verpackungen europaweit st\u00e4rker vereinheitlichen.<\/p>\n<p>Ziel der EU ist es, Verpackungsabf\u00e4lle zu reduzieren und weniger Material zu verschwenden. Zus\u00e4tzlich soll auch die Recyclingf\u00e4higkeit von Verpackungen verbessert werden. Langfristig will die EU damit den \u00dcbergang zu einer st\u00e4rker kreislauforientierten Verpackungswirtschaft vorantreiben.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr Verbraucher wird die neue EU-Verpackungsverordnung sp\u00fcrbare Ver\u00e4nderungen mit sich bringen. Denn Verpackungen sollen k\u00fcnftig EU-weit einheitlicher gekennzeichnet werden. So soll einfacher erkennbar werden, aus welchem Material sie bestehen und wie sie richtig entsorgt werden.<\/p>\n<p>Gleichzeitig setzt die Verordnung auf Vorgaben f\u00fcr recyclingf\u00e4higere und ressourcenschonendere Verpackungsmaterialien. Zudem sollen sogenannte Mogelpackungen aus dem Handel verschwinden.<\/p>\n<p>Die Verpackungen sollen also st\u00e4rker auf das tats\u00e4chlich notwendige Ma\u00df begrenzt werden und Packungen weniger Leerraum enthalten. So soll insgesamt Material gespart sowie Transportemissionen reduziert werden.<\/p>\n<p>Welchen Zeitplan gibt es f\u00fcr die neue EU-Verpackungsverordnung?<\/p>\n<p>F\u00fcr H\u00e4ndler und Hersteller bedeutet der Stichtag am 12. August jedoch nicht, dass nun s\u00e4mtliche neuen Vorgaben auf einmal erf\u00fcllt werden m\u00fcssen. Zwar wird die PPWR ab diesem Tag grunds\u00e4tzlich angewendet und bringt neue Anforderungen und Verantwortlichkeiten f\u00fcr Unternehmen mit sich. Viele der besonders weitreichenden Vorgaben greifen jedoch erst in den kommenden Jahren, insbesondere ab 2030.<\/p>\n<p>Eine konkrete Neuerung greift jedoch bereits ab dem 12. August 2026 bei Lebensmittelverpackungen. F\u00fcr die sogenannten PFAS, die auch als Ewigkeitschemikalien bekannt sind, gelten direkt verbindliche Grenzwerte.<\/p>\n<p>Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und diese Werte \u00fcberschreiten, d\u00fcrfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die EU will damit den Einsatz besonders langlebiger Chemikalien in Verpackungsmaterialien deutlich zur\u00fcckdr\u00e4ngen und m\u00f6gliche Belastungen f\u00fcr Mensch und Umwelt verringern.<\/p>\n<p>Weitere Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung greifen dann erst schrittweise in den kommenden Jahren. So wird die einheitliche Kennzeichnung f\u00fcr Recycling und Entsorgung beispielsweise erst zum 12. August 2028 eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Ab dem Jahr 2030 gibt es dann nochmal einen gro\u00dfen Schwung an \u00c4nderungen. Ab dann m\u00fcssen Verpackungen unter anderem deutlich st\u00e4rker auf Recyclingf\u00e4higkeit ausgelegt sein.<\/p>\n<p>Auch ein Mindestanteil an recyceltem Material wird f\u00fcr zahlreiche Verpackungen dann eingef\u00fchrt. Die \u00c4nderungen in Sachen Mogelpackungen greifen ebenfalls ab dem 1. Januar 2030.<\/p>\n<p>Das gilt auch f\u00fcr Versandverpackungen im Online-Handel. K\u00fcnftig sollen H\u00e4ndler ihre Verpackungen st\u00e4rker an die Gr\u00f6\u00dfe der verschickten Produkte anpassen und unn\u00f6tigen Leerraum vermeiden. Diese d\u00fcrfen dann nur zu 50 Prozent aus Leerraum bestehen.<\/p>\n<p>Auch interessant:<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung in weiten Teilen unmittelbar. 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