{"id":84640,"date":"2026-08-18T21:37:16","date_gmt":"2026-08-18T21:37:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/84640\/"},"modified":"2026-08-18T21:37:16","modified_gmt":"2026-08-18T21:37:16","slug":"apple-aendert-app-store-gebuehren-in-der-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/84640\/","title":{"rendered":"Apple \u00e4ndert App-Store-Geb\u00fchren in der EU"},"content":{"rendered":"<p>            <a name=\"body\"\/><\/p>\n<p>Apple \u00e4ndert seine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr App-Entwickler in der Europ\u00e4ischen Union. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Europ\u00e4ischen Kommission neue Regeln <a href=\"https:\/\/www.apple.com\/newsroom\/2026\/08\/apple-announces-changes-for-apps-in-the-european-union\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">ausgearbeitet<\/a>, die die bisherige Geb\u00fchrenstruktur vereinfachen und bestehende Streitpunkte rund um den Digital Markets Act ausr\u00e4umen sollen. Die neuen Bedingungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.falkemedia-shop.de\/technik\/mac-life\/dauerbezug\/megadeal2\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\"><img decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/maclife inlinebox v2.png\"\/><\/a>\n<\/p>\n<p>Quickread: Auf einen Blick<\/p>\n<p>Apple f\u00fchrt ab 1. Oktober neue App-Store-Bedingungen in der EU ein<br \/>\nDie bisherige Core Technology Fee wird durch eine Provision von f\u00fcnf Prozent ersetzt<br \/>\nF\u00fcr App-Store-K\u00e4ufe gelten je nach Zahlungsart unterschiedliche Provisionss\u00e4tze<br \/>\nApple erlaubt In-App Purchase gemeinsam mit alternativen Bezahlsystemen<br \/>\nDie Voraussetzungen f\u00fcr alternative App-Marktpl\u00e4tze werden gelockert<\/p>\n<p>Neue Geb\u00fchren f\u00fcr Apps und Zahlungen<\/p>\n<p>K\u00fcnftig sollen f\u00fcr Entwickler in der EU einheitliche Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten. Die bisherige Core Technology Fee, die unter bestimmten Voraussetzungen pro Installation anfiel, wird abgeschafft. An ihre Stelle tritt die sogenannte Core Technology Commission. F\u00fcr Apps, die \u00fcber alternative App-Marktpl\u00e4tze oder direkt \u00fcber das Web verbreitet werden, verlangt Apple k\u00fcnftig f\u00fcnf Prozent auf digitale Transaktionen.<\/p>\n<p>Core Technology Commission erkl\u00e4rt!<\/p>\n<p>Die Core Technology Commission ist eine neue Geb\u00fchr f\u00fcr Apps, die in der EU au\u00dferhalb des klassischen App Stores verbreitet werden. Apple verlangt dabei f\u00fcnf Prozent auf digitale Transaktionen. Sie ersetzt die bisherige Core Technology Fee, die unter bestimmten Bedingungen auf Basis der Zahl der App-Installationen berechnet wurde.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr Apps aus dem regul\u00e4ren App Store \u00e4ndern sich die Provisionen. Nutzen Entwickler Apples eigenes In-App-Purchase-System, verlangt Apple grunds\u00e4tzlich 26 Prozent. F\u00fcr Teilnehmer bestimmter Programme wie dem App Store Small Business Program sowie f\u00fcr automatisch verl\u00e4ngerte Abonnements nach dem ersten Jahr gelten 15 Prozent.<\/p>\n<p>Greift eine App im App Store stattdessen auf ein alternatives Bezahlsystem zur\u00fcck, betr\u00e4gt die Provision k\u00fcnftig 20 Prozent. Teilnehmer der von Apple genannten F\u00f6rderprogramme zahlen zehn Prozent. Verlinkt eine App f\u00fcr den Kauf lediglich auf eine externe Webseite, verlangt Apple 15 beziehungsweise zehn Prozent.<\/p>\n<p>Apple erlaubt Kombination mehrerer Bezahlsysteme<\/p>\n<p>Eine weitere \u00c4nderung betrifft die Auswahl der Zahlungsmethoden. Entwickler d\u00fcrfen Apples In-App-Purchase-System k\u00fcnftig gemeinsam mit alternativen Bezahll\u00f6sungen innerhalb derselben App anbieten. Diese Kombination war unter den bisherigen EU-Bedingungen nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Allerdings schreibt Apple weiterhin Regeln f\u00fcr die Darstellung der unterschiedlichen Bezahlm\u00f6glichkeiten vor. Zudem m\u00fcssen Entwickler die von ihnen gew\u00e4hlte Kombination aus Apple-Zahlung, externer Zahlungsabwicklung oder Weiterleitung ins Web f\u00fcr zw\u00f6lf Monate beibehalten.<\/p>\n<p>Besondere Vorgaben gelten f\u00fcr Minderj\u00e4hrige. Apps aus der Kids-Kategorie d\u00fcrfen nicht auf Webseiten verweisen, um dort Transaktionen abzuschlie\u00dfen. Bei Nutzern unter 18 Jahren m\u00fcssen Apps mit alternativen Zahlungen oder externen Kauflinks zudem eine Elternabfrage integrieren. F\u00fcr Kinder unter 13 Jahren sind externe Kauflinks grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Alternative App Stores werden leichter zug\u00e4nglich<\/p>\n<p>Apple lockert au\u00dferdem die Voraussetzungen f\u00fcr Betreiber alternativer App-Marktpl\u00e4tze sowie f\u00fcr Entwickler, die ihre Anwendungen direkt \u00fcber das Web verteilen m\u00f6chten.<\/p>\n<p>Bislang geh\u00f6rte unter anderem eine Standby-Kreditlinie \u00fcber eine Million Euro bei einem entsprechend eingestuften Finanzinstitut zu Apples Anforderungen. K\u00fcnftig stehen mehrere M\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung, um die finanzielle beziehungsweise organisatorische Eignung nachzuweisen.<\/p>\n<p>Qualifizieren k\u00f6nnen sich beispielsweise b\u00f6rsennotierte Unternehmen, Firmen mit Finanzierung durch etablierte Investoren oder Unternehmen mit einer Pr\u00fcfung durch einen zugelassenen Wirtschaftspr\u00fcfer. Auch Beh\u00f6rden, Bildungseinrichtungen und gemeinn\u00fctzige Organisationen k\u00f6nnen die Voraussetzungen erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>An Apples Notarisierungsverfahren \u00e4ndert sich dagegen nichts. Apps, die au\u00dferhalb des App Stores angeboten werden, m\u00fcssen weiterhin Apples grundlegende technische und sicherheitsbezogene Pr\u00fcfung durchlaufen.<\/p>\n<p>Neue Bedingungen starten am 1. Oktober<\/p>\n<p>Entwickler k\u00f6nnen den neuen Gesch\u00e4ftsbedingungen laut Apple bereits seit dem 18. August zustimmen. Wirksam werden die \u00c4nderungen zum 1. Oktober 2026.<\/p>\n<p>Apple bezeichnet die neuen Regeln als Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit der Europ\u00e4ischen Kommission. Gleichzeitig stellen die Anpassungen einen weiteren Umbau des App-Store-Modells in der EU dar, nachdem der Digital Markets Act Apple bereits zu alternativen App Stores, externen Bezahlsystemen und weiteren \u00d6ffnungen seines iOS-\u00d6kosystems verpflichtet hat.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/image-127463--4621498.jpg\"\/>Stefan KellerApple vereinfacht sein inzwischen recht komplexes EU-Geb\u00fchrenmodell an einigen Stellen deutlich. Vor allem die Abkehr von einer installationsabh\u00e4ngigen Core Technology Fee hin zu einer prozentualen Provision d\u00fcrfte die Kosten f\u00fcr Entwickler besser kalkulierbar machen. Vollst\u00e4ndig aus dem Zahlungsverkehr zur\u00fcck zieht sich Apple allerdings nicht: Auch bei alternativer Distribution und externen Bezahll\u00f6sungen bleiben Provisionen bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie Entwickler die neuen Konditionen im Vergleich zum klassischen App Store bewerten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Apple \u00e4ndert seine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr App-Entwickler in der Europ\u00e4ischen Union. 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