{"id":84912,"date":"2026-08-19T10:39:16","date_gmt":"2026-08-19T10:39:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/84912\/"},"modified":"2026-08-19T10:39:16","modified_gmt":"2026-08-19T10:39:16","slug":"apple-vereinheitlicht-app-store-regeln-in-der-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/84912\/","title":{"rendered":"Apple vereinheitlicht App-Store-Regeln in der EU"},"content":{"rendered":"<p class=\"wkArticlehead__subheadline\">\n            Neue Geb\u00fchren und Vorgaben ab Oktober                    <\/p>\n<p class=\"wkArticlehead__intro\">\n            Apple \u00e4ndert zum 1. Oktober 2026 seine Bedingungen f\u00fcr den Vertrieb von Apps in der Europ\u00e4ischen Union. Vorgesehen sind ein einheitliches Geb\u00fchrenmodell, neue Regeln f\u00fcr alternative Zahlungen und zus\u00e4tzliche Vorgaben zum Schutz Minderj\u00e4hriger.        <\/p>\n<p>Apple will seine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Entwickler, die Apps in der Europ\u00e4ischen Union anbieten, zum 1. Oktober 2026 neu ordnen. Die \u00c4nderungen sind das Ergebnis von Gespr\u00e4chen mit der Europ\u00e4ischen Kommission. K\u00fcnftig soll ein einheitliches Modell f\u00fcr Apps gelten, unabh\u00e4ngig davon, ob sie \u00fcber den App Store oder auf alternativen Wegen vertrieben werden. Damit entf\u00e4llt die bisherige Trennung verschiedener Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den EU-Markt.<\/p>\n<p>Die Neuregelung steht im Zusammenhang mit den Vorgaben des Digital Markets Act (DMA). Dieser hat Apple in der EU unter anderem dazu verpflichtet, <a href=\"https:\/\/www.connect.de\/ratgeber\/apple-ios-sideloading-alternative-app-stores-marktplaetze-iphone-drittanbieter-apps-3204935.html\" class=\"\" target=\"_self\" rel=\"nofollow noopener\">alternative App-Marktpl\u00e4tze<\/a> und weitere Bezahll\u00f6sungen auf iPhone und iPad zuzulassen. Apple hatte sich lange gegen die Vorgaben gestr\u00e4ubt und moniert, dass die \u00d6ffnung des App Store die <a href=\"https:\/\/www.connect.de\/news\/apple-iphone-sideloading-dma-sicherheit-3205001.html\" class=\"\" target=\"_self\" rel=\"nofollow noopener\">Sicherheit f\u00fcr die Nutzer<\/a> verschlechtern w\u00fcrde und wurde zwischenzeitlich <a href=\"https:\/\/www.connect.de\/news\/apple-dma-verstoss-strafe-eu-app-store-3207460.html\" class=\"\" target=\"_self\" rel=\"nofollow noopener\">von der EU-Kommission abgemahnt<\/a>. Eher widerwillig wurden die verlangten \u00c4nderungen umgesetzt, versehen mit einem komplizierten Regelwerk. Dieses soll nun vereinfacht werden.<\/p>\n<p>Apple stellt Geb\u00fchrenmodell um<\/p>\n<p>Ein wesentlicher Bestandteil der \u00c4nderungen betrifft die Provisionen. Die bisherige Core Technology Fee soll durch eine Core Technology Commission ersetzt werden. F\u00fcr digitale Transaktionen in Apps, die au\u00dferhalb des App Stores vertrieben werden, verlangt Apple k\u00fcnftig f\u00fcnf Prozent.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr Apps im App Store gelten neue S\u00e4tze. Werden Apples In-App-K\u00e4ufe verwendet, betr\u00e4gt die regul\u00e4re Provision 26 Prozent. F\u00fcr Teilnehmer bestimmter Programme wie des App Store Small Business Program sowie f\u00fcr automatisch verl\u00e4ngerte Abonnements nach dem ersten Jahr nennt Apple einen reduzierten Satz von 15 Prozent.<\/p>\n<p>Bei einer alternativen Zahlungsabwicklung innerhalb einer App verlangt Apple regul\u00e4r 20 Prozent. Beg\u00fcnstigte Entwicklerprogramme kommen auf zehn Prozent. Verlinkt eine App f\u00fcr den Kaufabschluss auf eine externe Webseite, werden 15 beziehungsweise zehn Prozent f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Mit dem neuen Modell sollen zugleich die bisherige anf\u00e4ngliche Anschaffungsgeb\u00fchr sowie die Geb\u00fchr f\u00fcr Dienstleistungen im Store entfallen.<\/p>\n<p>Mehr M\u00f6glichkeiten bei der Bezahlung<\/p>\n<p>Entwickler sollen k\u00fcnftig flexibler festlegen k\u00f6nnen, wie Nutzer in ihren Apps bezahlen. Neben Apple In-App-K\u00e4ufen k\u00f6nnen alternative Bezahlsysteme innerhalb der Anwendung oder Links auf externe Webseiten eingesetzt werden. Auch Kombinationen dieser M\u00f6glichkeiten sind nun vorgesehen. Bisher durfte der Apple-eigene In-App-Kauf in der EU nicht zusammen mit alternativen Zahlungsmethoden angeboten werden. Eine vom Entwickler gew\u00e4hlte Zusammenstellung der Zahlungsoptionen muss anschlie\u00dfend zw\u00f6lf Monate lang bestehen bleiben.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzliche Regeln f\u00fcr Minderj\u00e4hrige<\/p>\n<p>Mit den \u00c4nderungen f\u00fchrt Apple auch Vorgaben f\u00fcr Apps ein, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Apps aus der Kategorie \u201eKinder\u201c d\u00fcrfen demnach keine Links zu externen Webseiten enthalten, \u00fcber die Transaktionen abgewickelt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Nutzer unter 13 Jahren sollen Apps aus dem App Store generell nicht auf externe Bezahlseiten verweisen d\u00fcrfen. Bei Minderj\u00e4hrigen unter 18 Jahren m\u00fcssen Apps mit alternativen Zahlungsmethoden oder entsprechenden externen Links einen Mechanismus vorsehen, der Eltern oder Erziehungsberechtigte vor einem Kauf einbezieht.<\/p>\n<p>In EU-Staaten, in denen f\u00fcr digitale Aktivit\u00e4ten auch bei \u00e4lteren Jugendlichen eine Zustimmung der Eltern vorgeschrieben ist, soll die jeweilige nationale Altersgrenze gelten.<\/p>\n<p>Mehr Betreiber f\u00fcr alternative App-Marktpl\u00e4tze<\/p>\n<p>Apple erweitert au\u00dferdem die Voraussetzungen f\u00fcr Unternehmen und Organisationen, die einen alternativen App-Marktplatz betreiben oder Apps direkt \u00fcber das Internet vertreiben wollen.<\/p>\n<p>Als m\u00f6gliche Nachweise nennt das Unternehmen unter anderem eine ausreichende finanzielle Stabilit\u00e4t nach Kriterien von Dun &amp; Bradstreet, eine B\u00f6rsennotierung, die Zugeh\u00f6rigkeit zu einem b\u00f6rsennotierten Unternehmen oder eine Finanzierung durch eine etablierte Investmentfirma. Auch eine Pr\u00fcfung durch einen zugelassenen Wirtschaftspr\u00fcfer kann zur Qualifikation dienen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich sollen staatliche Stellen, Bildungseinrichtungen und gemeinn\u00fctzige Organisationen f\u00fcr diese Vertriebswege infrage kommen. Damit wird der Kreis m\u00f6glicher Anbieter gegen\u00fcber den bisherigen Bedingungen erweitert.<\/p>\n<p>Notarisierung bleibt bei alternativem Vertrieb<\/p>\n<p>An einer technischen Kontrollstufe h\u00e4lt Apple dagegen fest. Apps, die au\u00dferhalb des App Stores angeboten werden, m\u00fcssen weiterhin die sogenannte Notarization durchlaufen. Dabei handelt es sich um eine grundlegende \u00dcberpr\u00fcfung der Anwendung, die nach Angaben von Apple unter anderem schwerwiegende Sicherheitsrisiken erkennen soll.<\/p>\n<p>Der Hersteller begr\u00fcndet diese Vorgabe damit, dass beim direkten Vertrieb \u00fcber das Internet kein Marktplatzbetreiber die laufende Aufsicht \u00fcbernimmt. Apple sieht bei solchen Vertriebswegen deshalb h\u00f6here Risiken f\u00fcr Nutzer.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Neue Geb\u00fchren und Vorgaben ab Oktober Apple \u00e4ndert zum 1. 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