{"id":85299,"date":"2026-08-20T06:17:09","date_gmt":"2026-08-20T06:17:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/85299\/"},"modified":"2026-08-20T06:17:09","modified_gmt":"2026-08-20T06:17:09","slug":"apple-aendert-eu-app-store-regeln-epic-kritisiert-gebuehren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/85299\/","title":{"rendered":"Apple \u00e4ndert EU-App-Store-Regeln: Epic kritisiert Geb\u00fchren"},"content":{"rendered":"<p>            <a name=\"body\"\/><\/p>\n<p>Apple hat seine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Apps in der Europ\u00e4ischen Union \u00fcberarbeitet. Die neuen Regeln sollen am 1. Oktober 2026 in Kraft treten und unter anderem die bisherige Core Technology Fee ersetzen. Nach einem Bericht von Irish Independent <a href=\"https:\/\/www.independent.ie\/business\/apple-will-change-its-app-store-rules-to-end-its-dispute-with-the-eu\/a\/160196535.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">begr\u00fc\u00dft<\/a> die EU-Kommission die \u00c4nderungen grunds\u00e4tzlich. Epic Games \u00fcbt dagegen deutliche Kritik.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.falkemedia-shop.de\/technik\/mac-life\/dauerbezug\/megadeal2\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\"><img decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/1787206628_896_maclife inlinebox v2.png\"\/><\/a>\n<\/p>\n<p>Quickread: Auf einen Blick<\/p>\n<p>Apple \u00e4ndert seine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Apps in der EU zum 1. Oktober 2026.<br \/>\nDie bisherige Core Technology Fee wird durch eine Provision von f\u00fcnf Prozent auf bestimmte digitale Transaktionen ersetzt.<br \/>\nDie EU-Kommission begr\u00fc\u00dft die \u00c4nderungen, will deren Umsetzung aber weiter \u00fcberwachen.<br \/>\nEpic Games h\u00e4lt die neuen Geb\u00fchren weiterhin f\u00fcr unvereinbar mit dem Digital Markets Act.<br \/>\nF\u00fcr externe Kauf-Links verlangt Apple grunds\u00e4tzlich 15 Prozent Provision.<\/p>\n<p>Apple hatte die Anpassungen am 18. August offiziell angek\u00fcndigt. Nach Angaben des Unternehmens seien sie in enger Abstimmung mit der Europ\u00e4ischen Kommission entstanden. Apple sieht damit seine Auseinandersetzungen mit der Kommission \u00fcber Gesch\u00e4ftsbedingungen und alternative App-Vertriebswege als beigelegt an.<\/p>\n<p>Neue Geb\u00fchren f\u00fcr alternative Vertriebswege<\/p>\n<p>Eine der wichtigsten \u00c4nderungen betrifft die Core Technology Fee. Die bislang an Installationen gekoppelte Geb\u00fchr wird durch eine sogenannte Core Technology Commission ersetzt. F\u00fcr digitale Transaktionen in Apps, die \u00fcber alternative App-Marktpl\u00e4tze oder direkt \u00fcber das Web vertrieben werden, verlangt Apple k\u00fcnftig f\u00fcnf Prozent.<\/p>\n<p>Core Technology Commission erkl\u00e4rt!<\/p>\n<p>Die Core Technology Commission ist eine neue Apple-Geb\u00fchr f\u00fcr digitale Transaktionen in Apps, die in der EU au\u00dferhalb des App Store verteilt werden. Sie betr\u00e4gt f\u00fcnf Prozent und ersetzt die bisherige Core Technology Fee, die sich unter bestimmten Bedingungen an der Zahl der Installationen orientierte.<\/p>\n<p>Gleichzeitig entfallen die bisherige Initial Acquisition Fee und die Store Services Fee. Auch bei Apps aus dem regul\u00e4ren App Store gelten neue S\u00e4tze. Wer Apples eigenes In-App-Purchase-System nutzt, zahlt grunds\u00e4tzlich 26 Prozent Provision. F\u00fcr Teilnehmer bestimmter Programme sowie f\u00fcr automatisch verl\u00e4ngerte Abonnements nach dem ersten Jahr gelten 15 Prozent.<\/p>\n<p>Bei alternativer Zahlungsabwicklung innerhalb einer App verlangt Apple k\u00fcnftig 20 Prozent. F\u00fcr Apps, die Nutzer f\u00fcr einen Kauf auf eine externe Webseite weiterleiten, sind 15 Prozent vorgesehen. F\u00fcr Teilnehmer etwa des Small Business Program reduzieren sich diese S\u00e4tze auf jeweils zehn Prozent.<\/p>\n<p>Entwickler k\u00f6nnen au\u00dferdem erstmals Apples In-App Purchase parallel zu alternativen Bezahlmethoden anbieten. Wer sich f\u00fcr bestimmte Zahlungsoptionen entscheidet, muss diese laut Apple f\u00fcr zw\u00f6lf Monate beibehalten.<\/p>\n<p>EU-Kommission begr\u00fc\u00dft Apples \u00c4nderungen<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission bewertet die neue Regelung zun\u00e4chst positiv. Gegen\u00fcber dem Irish Independent erkl\u00e4rte sie, dass sie Apples \u00c4nderungen an den Gesch\u00e4ftsbedingungen begr\u00fc\u00dfe. Diese seien auf einen engen Dialog zwischen Apple und der Kommission gefolgt.<\/p>\n<p>Damit ist die Angelegenheit allerdings nicht vollst\u00e4ndig abgeschlossen. Die Kommission k\u00fcndigte zugleich an, die tats\u00e4chliche Umsetzung der neuen Bedingungen weiter zu \u00fcberwachen. Nutzer in der EU h\u00e4tten nach dem Digital Markets Act ein Recht auf eine wirksame Auswahl alternativer Vertriebswege f\u00fcr Apps.<\/p>\n<p>Hintergrund sind unter anderem fr\u00fchere Verfahren gegen Apple. Die Kommission hatte im April 2025 festgestellt, dass Apples damalige Regeln zur Weiterleitung von Nutzern auf externe Angebote gegen Vorgaben des Digital Markets Act verstie\u00dfen. Auch die Bedingungen f\u00fcr alternative App-Vertriebswege standen unter Beobachtung.<\/p>\n<p>Epic Games h\u00e4lt Geb\u00fchren weiter f\u00fcr unzul\u00e4ssig<\/p>\n<p>Ganz anders f\u00e4llt die Reaktion von Epic Games aus. Das Unternehmen <a href=\"https:\/\/x.com\/EpicNewsroom\/status\/2089787577062559951\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\">bezeichnet<\/a> die neue Geb\u00fchrenstruktur als \u201eJunk Fees\u201c und vertritt die Auffassung, dass Apple damit die Anforderungen des Digital Markets Act weiterhin nicht erf\u00fclle.<\/p>\n<p>Von der Redaktion empfohlener Inhalt<\/p>\n<p>An dieser Stelle findest du einen externen Inhalt von Twitter, der den Artikel erg\u00e4nzt. Du kannst ihn dir mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.<\/p>\n<p>Externer Inhalt<\/p>\n<p class=\"legal\">Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit k\u00f6nnen personenbezogene Daten an dritte \u00fcbermittelt werden. Mehr dazu in unserer <a target=\"_blank\" href=\"https:\/\/www.falkemedia.de\/datenschutz\" rel=\"nofollow noopener\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a>.<\/p>\n<p>Epic st\u00f6rt sich vor allem daran, dass Apple auch bei Zahlungen au\u00dferhalb des eigenen Bezahlsystems Provisionen verlangt. Das Unternehmen nennt dabei die 20-prozentige Geb\u00fchr f\u00fcr alternative In-App-Zahlungen, 15 Prozent bei der Weiterleitung zu externen Kaufm\u00f6glichkeiten und die f\u00fcnfprozentige Core Technology Commission bei Apps aus alternativen Stores oder dem Web.<\/p>\n<p>Nach Auffassung von Epic m\u00fcsse Apple Entwicklern erm\u00f6glichen, Nutzer ohne zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren zu externen Kaufm\u00f6glichkeiten zu f\u00fchren. Sollte die EU-Kommission die neuen Bedingungen endg\u00fcltig akzeptieren und ihre laufenden Ma\u00dfnahmen einstellen, w\u00fcrde dies nach Ansicht des Unternehmens die Wirkung des Digital Markets Act erheblich schw\u00e4chen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Epic selbst sind die neuen Regeln unmittelbar relevant. Bei digitalen K\u00e4ufen innerhalb von Apps, die \u00fcber den Epic Games Store auf iPhone oder iPad verteilt werden, w\u00fcrde k\u00fcnftig die f\u00fcnfprozentige Core Technology Commission anfallen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/image-127469--4621508.jpg\"\/>Stefan KellerDie neuen Bedingungen vereinfachen Apples bisher kompliziertes Geb\u00fchrenmodell in der EU und beseitigen die umstrittene Geb\u00fchr pro Installation. Der grunds\u00e4tzliche Konflikt ist damit aber nicht beendet: Die Frage wird nun sein, ob die EU-Kommission Apples weiterhin erhobene Provisionen bei alternativen Zahlungen und Vertriebswegen dauerhaft mit dem Digital Markets Act f\u00fcr vereinbar h\u00e4lt. Dass die Kommission die praktische Umsetzung weiter beobachten will, ist deshalb ein wichtiger Teil ihrer Reaktion.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Apple hat seine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Apps in der Europ\u00e4ischen Union \u00fcberarbeitet. Die neuen Regeln sollen am 1. 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