{"id":88245,"date":"2026-08-26T14:37:08","date_gmt":"2026-08-26T14:37:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/88245\/"},"modified":"2026-08-26T14:37:08","modified_gmt":"2026-08-26T14:37:08","slug":"eu-kommission-ruegt-gesetz-zur-tierhaltungskennzeichnung-tageskarte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/88245\/","title":{"rendered":"EU-Kommission r\u00fcgt Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung: Tageskarte"},"content":{"rendered":"<p>Die EU-Kommission h\u00e4lt den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes f\u00fcr unvereinbar mit dem Unionsrecht. Damit sieht sich das breite Verb\u00e4ndeb\u00fcndnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung in zentralen Bedenken best\u00e4tigt. Die entsprechende Stellungnahme der EU-Kommission vom 11. August 2026 zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur \u00c4nderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist k\u00fcrzlich bekannt geworden. Die Verb\u00e4nde fordern das Bundesministerium f\u00fcr Landwirtschaft, Ern\u00e4hrung und Heimat (BMLEH) auf, Konsequenzen aus der deutlichen Kritik aus Br\u00fcssel zu ziehen.<\/p>\n<p>Das Verb\u00e4ndeb\u00fcndnis erkl\u00e4rt:<\/p>\n<p>\u201eDas Votum aus Br\u00fcssel best\u00e4tigt in zentralen Punkten, wovor wir seit Monaten warnen: Der Gesetzentwurf schafft unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige b\u00fcrokratische Belastungen und beschr\u00e4nkt den freien Warenverkehr, ohne einen angemessenen zus\u00e4tzlichen Nutzen zu belegen. Es w\u00e4re deshalb der falsche Weg, dieses bislang noch nicht praktisch erprobte Kennzeichnungssystem auch auf die Au\u00dfer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel auszuweiten. Die neue Kennzeichnungspflicht f\u00fcr die Au\u00dfer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.\u201c<\/p>\n<p>EU-Kommission kritisiert unter anderem hohe B\u00fcrokratielasten<\/p>\n<p>Die EU-Kommission kommt nach Pr\u00fcfung der Regelungen zu dem Schluss, dass der Entwurf gegen Artikel 50 der EU-\u00d6ko-Verordnung sowie gegen die Artikel 34 bis 36 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union verst\u00f6\u00dft. Im Mittelpunkt ihrer Pr\u00fcfung stehen die verpflichtende Einbeziehung von Fleischerzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie zus\u00e4tzliche nationale Pflichten f\u00fcr \u00f6kologisch beziehungsweise biologisch zertifizierte Unternehmen.<\/p>\n<p>Die Kommission kritisiert unter anderem, dass der Entwurf Tierhaltungskennzeichnungssysteme anderer Mitgliedstaaten nicht anerkennt und Unternehmen mit zus\u00e4tzlichen Mitteilungs-, Registrierungs-, Aufzeichnungs- und R\u00fcckverfolgbarkeitspflichten belastet. Zugleich w\u00fcrden Fleischerzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten trotz h\u00f6herer Tierwohlstandards mit der niedrigsten Stufe \u201emindestens Stall\u201c gekennzeichnet werden. Nach Auffassung der Kommission haben die deutschen Beh\u00f6rden weder die Geeignetheit noch die Erforderlichkeit und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der gepr\u00fcften Regelungen nachgewiesen. Dar\u00fcber hinaus zweifelt Br\u00fcssel an, dass das deutsche Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form tats\u00e4chlich den tierwohlorientierten Verbraucherschutz st\u00e4rkt, wie es als Ziel genannt wurde.<\/p>\n<p>Hoher Aufwand, geringer Nutzen<\/p>\n<p>Das Verb\u00e4ndeb\u00fcndnis unterst\u00fctzt ausdr\u00fccklich bessere Tierwohlstandards und eine starke heimische Landwirtschaft. Die geplante Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung w\u00fcrde jedoch tief in die komplexen und dynamischen Lieferketten der Au\u00dfer-Haus-Verpflegung eingreifen und keineswegs mehr Tierwohl schaffen. Hersteller, Gro\u00dfhandel und gastronomische Betriebe m\u00fcssten IT-Systeme und Warenstr\u00f6me anpassen, zus\u00e4tzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten erf\u00fcllen sowie Speisekarten, Aush\u00e4nge, Apps und digitale Bestellsysteme bei wechselnden Lieferungen fortlaufend aktualisieren. In den Betrieben w\u00fcrde dies dauerhaft Kosten in H\u00f6he von mehreren\u00a0Millionen Euro ausl\u00f6sen \u2013 der Gesetzentwurf selbst spricht von j\u00e4hrlich sechs Millionen, im ersten Jahr sogar noch mehr. Insbesondere kleine und mittelst\u00e4ndische Betriebe k\u00f6nnten diese zus\u00e4tzlichen Belastungen in der bereits jetzt stark angespannten wirtschaftlichen Lage kaum stemmen.<\/p>\n<p>Aus Sicht der Verb\u00e4nde steht diesem erheblichen Aufwand kein angemessener Mehrwert gegen\u00fcber. In vielen Speisen werden bereits heute freiwillig Produkte aus h\u00f6heren Haltungsformen integriert, die jedoch aufgrund der komplexen Lieferkettenstrukturen und oftmals kurzfristigen Lieferantenwechseln nicht tages- und ortsgenau angegeben werden k\u00f6nnen. Um den unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Bu\u00dfgeldern des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu entgehen, werden viele Betriebe der Au\u00dfer-Haus-Verpflegung pauschal nur die niedrigste Haltungsstufe ausweisen. Damit zwingt der Gesetzgeber die Betriebe bei der Kennzeichnung faktisch zum Downgrading und die Kaufanreize f\u00fcr Fleischprodukte h\u00f6herer Haltungsformen bleiben aus. Damit droht die Kennzeichnung sowohl das Ziel gr\u00f6\u00dferer Verbrauchertransparenz als auch die angestrebte F\u00f6rderung h\u00f6herer Tierwohlstandards zu verfehlen.<\/p>\n<p>BMLEH muss Konsequenzen ziehen<\/p>\n<p>Das Verb\u00e4ndeb\u00fcndnis fordert das BMLEH und die Bundesregierung erneut auf, die verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Au\u00dfer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzentwurf zu streichen. F\u00fcr die Au\u00dfer-Haus-Verpflegung muss es bei freiwilligen Kennzeichnungsm\u00f6glichkeiten bleiben: \u201eStatt neuer b\u00fcrokratischer Pflichten braucht es praxistaugliche L\u00f6sungen und gezielte Anreize f\u00fcr mehr Tierwohl, die gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Wertsch\u00f6pfungskette entwickelt werden.\u201c<\/p>\n<p>Die europarechtliche Pr\u00fcfung ist zudem noch nicht abgeschlossen. Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die zus\u00e4tzliche verpflichtende Angaben im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung darstellen k\u00f6nnen, werden von der EU-Kommission in einem gesonderten Verfahren gepr\u00fcft. Die nun vorliegende Stellungnahme greift dieser Pr\u00fcfung ausdr\u00fccklich nicht vor.<\/p>\n<p>Aufgrund der ausf\u00fchrlichen Stellungnahme darf Deutschland den Gesetzentwurf nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist am 12. November 2026 annehmen. Die Bundesregierung muss die EU-Kommission dar\u00fcber informieren, welche Ma\u00dfnahmen sie aufgrund der Stellungnahme zu ergreifen beabsichtigt. Damit verringert sich der Zeitrahmen zwischen Beschluss und Umsetzungspflicht weiter. Aufgrund der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit appellieren die Verb\u00e4nde daher an den Gesetzgeber, hinreichende Umsetzungsfristen zu beachten.\u00a0<\/p>\n<p>\u00dcber das B\u00fcndnis<\/p>\n<p>Dem Verb\u00e4ndeb\u00fcndnis geh\u00f6ren folgende Organisationen an: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband), Die Caterer im DEHOGA, Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), Deutsches Tiefk\u00fchlinstitut e. V. (dti), GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE e.V. (GVF), Zentralverband des Deutschen B\u00e4ckerhandwerks e. V. (ZDB) und der Verband Deutscher Gro\u00dfb\u00e4ckereien e.V.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die EU-Kommission h\u00e4lt den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes f\u00fcr unvereinbar mit dem Unionsrecht. 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