{"id":88613,"date":"2026-08-27T11:31:12","date_gmt":"2026-08-27T11:31:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/88613\/"},"modified":"2026-08-27T11:31:12","modified_gmt":"2026-08-27T11:31:12","slug":"kanzleien-muessen-bei-der-geldwaeschepraevention-nachlegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/88613\/","title":{"rendered":"Kanzleien m\u00fcssen bei der Geldw\u00e4schepr\u00e4vention nachlegen"},"content":{"rendered":"<p>Geldw\u00e4schepr\u00e4vention war lange vor allem ein Bankenthema. Doch die Kammern pr\u00fcfen strenger, und im kommenden Jahr versch\u00e4rft eine neue EU-Geldw\u00e4scheverordnung die Vorgaben. F\u00fcr Kanzleien wird das Thema zur Pflichtaufgabe.<\/p>\n<p>Geldw\u00e4schepr\u00e4vention gilt in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung vor allem als Bankenthema. F\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte besteht die Verpflichtung \u2013 wenn auch eingeschr\u00e4nkt \u2013 jedoch schon seit \u00fcber zwei Jahrzehnten. Ab dem 10. Juli 2027 erh\u00f6ht sich der organisatorische Druck f\u00fcr Kanzleien deutlich, denn dann gilt die neue EU-Geldw\u00e4scheverordnung.<\/p>\n<p>Das trifft auf eine zunehmend strengere Aufsichtspraxis: Die Rechtsanwaltskammern kontrollieren verst\u00e4rkt anlassunabh\u00e4ngig und die Financial Action Task Force (FATF) hat Deutschland schon im Jahr 2022 erhebliche Defizite bei der Umsetzung pr\u00e4ventiver Pflichten in den rechtsberatenden Berufen bescheinigt.<\/p>\n<p>Pflichten und sanktionierte Verst\u00f6\u00dfe werden damit weiter zunehmen: Geldw\u00e4sche-Compliance wird f\u00fcr Kanzleien zu dem, was sie f\u00fcr Banken l\u00e4ngst ist: eine umfassende Pflichtaufgabe.<\/p>\n<p>Schon heute sind viele Anw\u00e4lte verpflichtet<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4lte unterliegen dem Geldw\u00e4schegesetz (GwG), sobald sie eines der in \u00a7 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG genannten Kataloggesch\u00e4fte f\u00fcr einen Mandanten \u00fcbernehmen. Der Katalog reicht von der Mitwirkung an Immobilientransaktionen \u00fcber die Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder Verm\u00f6genswerten und die Gr\u00fcndung, den Betrieb oder die Verwaltung von Gesellschaften bis hin zur Beratung bei Zusammenschl\u00fcssen oder \u00dcbernahmen.<\/p>\n<p>Die relevanten T\u00e4tigkeiten sind umfassend und werden teilweise weit ausgelegt. So sieht die Bundesnotarkammer in ihren <a href=\"https:\/\/www.bnotk.de\/fileadmin\/user_upload_bnotk\/anwendungsempfehlungen\/Auslegungs-_und_Anwendungshinweise_zum_GwG_2021.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Auslegungs- und Anwendungshinweisen<\/a> als &#8222;Verwaltung einer Gesellschaft&#8220; s\u00e4mtliche gesellschaftsrechtlichen Vorg\u00e4nge an und empfiehlt, &#8222;die geldw\u00e4scherechtlichen Pflichten im Gesellschaftsrecht stets zu beachten&#8220;. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist in ihren <a href=\"https:\/\/www.brak.de\/fileadmin\/02_fuer_anwaelte\/berufsrecht\/Geldwaesche\/AAH_8._Auflage_BRAK_Stand_Juni2024_final.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Auslegungs- und Anwendungshinweisen<\/a> zur\u00fcckhaltender: Das Merkmal der Mitwirkung an Betrieb oder Verwaltung einer Gesellschaft sei &#8222;sehr weitgehend&#8220; und bed\u00fcrfe einer Einschr\u00e4nkung, damit nicht jede \u2013 auch verm\u00f6gensferne \u2013 Rechtsberatung im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb das GwG ausl\u00f6se. Erfasst sei die Mitwirkung nur, wenn mit ihr eine Verm\u00f6gensverschiebung einhergehe, die im Risikopotential den \u00fcbrigen Kataloggesch\u00e4ften \u00e4hnlich sei.<\/p>\n<p>Konsequenterweise bleiben Arbeits- und Datenschutzrechtler zun\u00e4chst au\u00dfen vor. Die BRAK stellt jedoch klar, dass auch sie zu Verpflichteten werden, sobald sie im Rahmen einer M&amp;A-Transaktion einen Teilbereich beraten. Schon eine einmalige Zuarbeit oder &#8222;unwesentliche Bearbeitungselemente&#8220; gen\u00fcgen, damit die GwG-Pflichten f\u00fcr dieses Mandat greifen \u2013 best\u00e4tigt durch die Rechtsprechung (siehe VGH M\u00fcnchen, Beschl. v. 11.07.2023, Az. 22 ZB 21.121).<\/p>\n<p>Vom nationalen Flickenteppich zur EU-Regel<\/p>\n<p>Mit der Verordnung (EU) 2024\/1624 (EU-Geldw\u00e4scheverordnung) \u00e4ndert sich ab dem 10. Juli 2027 der regulatorische Rahmen. Anders als fr\u00fchere EU-Geldw\u00e4scherichtlinien gilt sie unmittelbar und muss nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Bislang konnten die Anforderungen in den Mitgliedstaaten erheblich voneinander abweichen. Die Verordnung vereinheitlicht zentrale Pflichten \u2013 von der Risikoanalyse \u00fcber die Mandantenpr\u00fcfung bis zu internen Organisationsstrukturen. F\u00fcr europaweit t\u00e4tige Kanzleien schafft das mehr Einheitlichkeit, hebt aber zugleich das regulatorische Niveau.<\/p>\n<p>Die BRAK hat deshalb Anfang 2026 ein eigenes Auslegungspapier f\u00fcr die anwaltliche Praxis ab 2027 ver\u00f6ffentlicht und empfiehlt eine fr\u00fchzeitige Vorbereitung: Risikomanagement, Identit\u00e4tspr\u00fcfung und Dokumentation m\u00fcssen erst in die t\u00e4glichen Kanzleiabl\u00e4ufe integriert werden.<\/p>\n<p>Mehr Verantwortung f\u00fcr die Kanzleien<\/p>\n<p>Eine der begr\u00fc\u00dfenswerten \u00c4nderungen betrifft die Frage, wer unmittelbarer Adressat der Vorschriften ist. Nach geltendem Recht ist grunds\u00e4tzlich der einzelne Rechtsanwalt pers\u00f6nlich verpflichtet; daneben treffen die Kanzlei ebenfalls organisatorische geldw\u00e4scherechtliche Pflichten.<\/p>\n<p>In der Praxis trifft das auch Berufsanf\u00e4nger in gro\u00dfen, international t\u00e4tigen Kanzleien: Wird ein solcher von seiner Kammer nach dem Zufallsprinzip f\u00fcr eine Pr\u00fcfung ausgew\u00e4hlt, muss er die Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflichten darlegen \u2013 obwohl er an der Mandatsbegr\u00fcndung meist nicht beteiligt war und die Mandanten h\u00e4ufig nicht kennengelernt hat.<\/p>\n<p>K\u00fcnftig wird nach der EU-Geldw\u00e4scheverordnung die Berufsaus\u00fcbungsgesellschaft selbst Verpflichtete und die Verantwortung verlagert sich damit auf die Kanzleiebene.<\/p>\n<p>Compliance-Manager, Compliance Officer und Audit-Funktion<\/p>\n<p>Besonders sp\u00fcrbar werden die neuen Anforderungen beim Risikomanagement. Verpflichtete m\u00fcssen sich k\u00fcnftig an dem aus der Finanzwirtschaft bekannten Modell der drei Verteidigungslinien (&#8222;Three Lines of Defense&#8220;) orientieren. Ein Mitglied der Leitungsebene ist als Compliance-Manager daf\u00fcr verantwortlich, dass die Vorgaben eingehalten und ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden.<\/p>\n<p>Daneben sieht die EU-Geldw\u00e4scheverordnung einen &#8222;Compliance Officer&#8220; bzw. Geldw\u00e4schebeauftragten vor, der die Abl\u00e4ufe im Tagesgesch\u00e4ft verantwortet und Ansprechpartner f\u00fcr die Aufsicht sowie f\u00fcr Verdachtsmeldungen ist. Hinzu kommt eine unabh\u00e4ngige Audit-Funktion, die auch ein externer Experte \u00fcbernehmen kann.<\/p>\n<p>Das ist eine deutliche Versch\u00e4rfung: Bislang muss ein Geldw\u00e4schebeauftragter nur bestellt werden, soweit dies nach Art und Umfang der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit angemessen ist \u2013 die Kammern haben daf\u00fcr die Schwelle von 30 Berufstr\u00e4gern angeordnet. Auch die unabh\u00e4ngige Pr\u00fcffunktion steht unter diesem Angemessenheitsvorbehalt. Beide Einschr\u00e4nkungen entfallen: K\u00fcnftig m\u00fcssen auch kleine Kanzleien einen Geldw\u00e4schebeauftragten benennen und eine unabh\u00e4ngige Audit-Funktion einrichten.<\/p>\n<p>Mehr Daten bei der Mandantenpr\u00fcfung<\/p>\n<p>Auch die Mandantenpr\u00fcfung wird detaillierter. Bei nat\u00fcrlichen Personen ist k\u00fcnftig zus\u00e4tzlich die Steueridentifikationsnummer zu erfassen, soweit sie verf\u00fcgbar ist. Bei juristischen Personen kommen unter anderem ein abweichender tats\u00e4chlicher Gesch\u00e4ftssitz sowie das Gr\u00fcndungsland hinzu.<\/p>\n<p>Deutlich ver\u00e4ndert sich die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigent\u00fcmers. Heute kn\u00fcpft das deutsche GwG die wirtschaftliche Berechtigung an einen Anteil von &#8222;mehr als 25 Prozent&#8220; der Kapitalanteile oder Stimmrechte. Die EU-Geldw\u00e4scheverordnung stellt auf 25 Prozent oder mehr ab. Bei mittelbaren Beteiligungen schreibt sie ausdr\u00fccklich eine Berechnung \u00fcber Beteiligungsketten vor: Anteile werden entlang der Kette multipliziert und Ergebnisse mehrerer Beteiligungswege werden zusammengerechnet.<\/p>\n<p>Eine blo\u00dfe Erkl\u00e4rung des Mandanten gen\u00fcgt auch k\u00fcnftig nicht. Verpflichtete m\u00fcssen Angaben zum wirtschaftlichen Eigent\u00fcmer mit verl\u00e4sslichen Quellen wie Registerdaten abgleichen. Die neue EU-Geldw\u00e4scherichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem, Verpflichteten einen zeitnahen Zugang zu den Zentralregistern zu erm\u00f6glichen. Wie das in Deutschland technisch ausgestaltet wird, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p>Auch international w\u00e4chst der Druck<\/p>\n<p>Der europ\u00e4ische Gesetzgeber ist nicht der einzige Treiber. Die FATF hatte Deutschland in ihrer L\u00e4nderpr\u00fcfung 2022 zwar Fortschritte bescheinigt, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/kanzleien-unternehmen\/k\/anwaltschaft-fatf-pruefung-bekaempfung-praevention-geldwaesche-kanzleien\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"Wende Gastbeitrag Geldw\u00e4sche Kanzleien\" rel=\"nofollow noopener\">zugleich aber erhebliche Umsetzungsdefizite im Nichtfinanzsektor festgestellt<\/a> \u2013 bei rechtsberatenden Berufen vor allem bei den Kundensorgfaltspflichten und Verdachtsmeldungen.<\/p>\n<p>Die n\u00e4chste regul\u00e4re Deutschlandpr\u00fcfung ist nach dem aktuellen FATF-Zeitplan f\u00fcr 2029 vorgesehen, also f\u00fcr eine Phase, in der die neuen europ\u00e4ischen Regeln bereits gelten. Wie wirksam Deutschland sie nicht nur gesetzlich, sondern tats\u00e4chlich im Kanzleialltag umsetzt, d\u00fcrfte deshalb genau beobachtet werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Kanzleien sollte die Konsequenz nicht sein, Geldw\u00e4schepr\u00e4vention als weiteres Formularproblem zu behandeln. Wer erst bei einer Kammerpr\u00fcfung fragt, ob ein Mandat \u00fcberhaupt dem Geldw\u00e4scherecht unterlag, ist zu sp\u00e4t. Die Aufgabe besteht darin, Katalogpr\u00fcfung, Risikoanalyse, Identifizierung, Pr\u00fcfung des wirtschaftlichen Eigent\u00fcmers, Verdachtsmeldungen und Dokumentation in einen belastbaren Kanzleiprozess zu \u00fcbersetzen \u2013 ab Juli 2027 noch st\u00e4rker als heute.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lto.de\/index.php?eID=tx_cms_showpic&amp;file=1496254&amp;md5=247d87b948fe00411306172355f82d65a53f7f78&amp;parameters%5B0%5D=eyJ3aWR0aCI6IjgwMG0iLCJoZWlnaHQiOiI2MDBtIiwiYm9keVRhZyI6Ijxib2R5&amp;parameters%5B1%5D=IHN0eWxlPVwibWFyZ2luOjA7IGJhY2tncm91bmQ6I2ZmZjtcIj4iLCJ3cmFwIjoi&amp;parameters%5B2%5D=PGEgaHJlZj1cImphdmFzY3JpcHQ6Y2xvc2UoKTtcIj4gfCA8XC9hPiJ9\" data-window-url=\"https:\/\/www.lto.de\/index.php?eID=tx_cms_showpic&amp;file=1496254&amp;md5=247d87b948fe00411306172355f82d65a53f7f78&amp;parameters%5B0%5D=eyJ3aWR0aCI6IjgwMG0iLCJoZWlnaHQiOiI2MDBtIiwiYm9keVRhZyI6Ijxib2R5&amp;parameters%5B1%5D=IHN0eWxlPVwibWFyZ2luOjA7IGJhY2tncm91bmQ6I2ZmZjtcIj4iLCJ3cmFwIjoi&amp;parameters%5B2%5D=PGEgaHJlZj1cImphdmFzY3JpcHQ6Y2xvc2UoKTtcIj4gfCA8XC9hPiJ9\" data-window-target=\"thePicture\" data-window-features=\"width=500,height=500,status=0,menubar=0\" target=\"thePicture\" rel=\"nofollow noopener\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/csm_Jacob_Wende_648a981a2f.jpg\" width=\"133\" height=\"133\" title=\"Jacob Wende\" alt=\"Jacob Wende\" loading=\"lazy\"\/><\/a>Dr. Jacob Wende ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des RegTech-Unternehmens Regpit GmbH in Berlin und auf Geldw\u00e4schepr\u00e4vention spezialisiert.<\/p>\n<p>Er besch\u00e4ftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema und ber\u00e4t Unternehmen, Kanzleien und sonstige Verpflichtete in diesem Bereich.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tNeue EU-Regeln f\u00fcr Anw\u00e4lte:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t27.08.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/60737 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t27.08.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Geldw\u00e4schepr\u00e4vention war lange vor allem ein Bankenthema. 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