{"id":94205,"date":"2026-09-07T19:49:09","date_gmt":"2026-09-07T19:49:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/94205\/"},"modified":"2026-09-07T19:49:09","modified_gmt":"2026-09-07T19:49:09","slug":"eu-cyber-resilience-act-hersteller-muessen-luecken-in-24-stunden-melden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/94205\/","title":{"rendered":"EU Cyber Resilience Act: Hersteller m\u00fcssen L\u00fccken in 24 Stunden melden"},"content":{"rendered":"<p>Ab dem 11. September 2026 greifen die neuen Meldepflichten gem\u00e4\u00df Artikel 14 des EU Cyber Resilience Act (CRA). Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen sind damit verpflichtet, aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwere Sicherheitsvorf\u00e4lle zeitnah an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu melden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun wirksam werden, offenbart eine aktuelle Umfrage unter deutschen Industrieunternehmen erhebliche Defizite bei der praktischen Umsetzung der strengen Zeitvorgaben.<\/p>\n<p>Umfassende Meldepflichten f\u00fcr Hardware und Software<\/p>\n<p>Die Neuregelungen betreffen ein breites Spektrum an Produkten. Neben Hardware fallen s\u00e4mtliche Erzeugnisse mit digitalen Elementen unter die Verordnung, darunter Software, Skripte, Software Development Kits (SDKs) sowie kostenlose Applikationen.<\/p>\n<p>Die Pflichten gelten dabei nicht nur f\u00fcr Neuentwicklungen, sondern schlie\u00dfen auch bereits in Verkehr gebrachte Bestandsprodukte ein. Hersteller m\u00fcssen Sicherheitsrelevante Vorf\u00e4lle \u00fcber die Single Reporting Platform (ENISA-SRP) sowohl an das zust\u00e4ndige Computer Emergency Response Team (CSIRT) als auch an die EU-Cyber-Sicherheitsbeh\u00f6rde ENISA melden.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber sieht f\u00fcr die Meldungen einen dreistufigen Prozess vor: Eine erste Fr\u00fchwarnung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Es folgt eine detaillierte Meldung innerhalb von 72 Stunden.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Wer sich mit den neuen gesetzlichen Anforderungen und aktuellen Cyberrisiken befasst, erh\u00e4lt in diesem kostenlosen Report wichtige Einblicke in die rechtlichen Pflichten f\u00fcr Unternehmer. <a href=\"https:\/\/www.datenschutz-praemien.de\/skillsforwork\/cyber-security\/?af=KOOP_MFW_DSN_DNV_YES_CYBER-SECURITY_X-AD1of2-EAID-1128365-CWBNC-BCPID_48660\" rel=\"noopener nofollow\" target=\"_blank\">Jetzt \u00fcber neue KI-Gesetze und Cyberrisiken aufkl\u00e4ren<\/a><\/p>\n<p>Ein abschlie\u00dfender Bericht ist bei Schwachstellen 14 Tage nach Einleitung einer Gegenma\u00dfnahme einzureichen; bei Sicherheitsvorf\u00e4llen endet die Frist einen Monat nach der Erstmeldung. Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Anforderungen k\u00f6nnen weitreichende finanzielle Konsequenzen haben. Es drohen Bu\u00dfgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.<\/p>\n<p>Industrie k\u00e4mpft mit technischer Umsetzung<\/p>\n<p>Trotz der bereits l\u00e4nger bekannten Anforderungen zeigt eine Umfrage der Organisation Onekey unter 200 deutschen Industrieunternehmen ein gemischtes Bild zur Vorbereitung. Zwar gaben 46 % der befragten Firmen an, gut \u00fcber die neuen Regelungen informiert zu sein, doch die praktische Umsetzung bereitet Schwierigkeiten.<\/p>\n<p>So sehen 62 % der Unternehmen Probleme bei der Einhaltung der kritischen 24-Stunden-Meldepflicht. Zudem haben 60 % der Befragten das Thema der Software Bill of Materials (SBOM) noch nicht gel\u00f6st. Ein maschinenlesbares Verzeichnis aller Softwarekomponenten ist jedoch eine zentrale Voraussetzung f\u00fcr die technische Dokumentation nach dem CRA.<\/p>\n<p>Die Relevanz der neuen Fristen verdeutlichen aktuelle F\u00e4lle von Schwachstellen. So unterliegen etwa Router-Schwachstellen, wie sie Anfang September bei MikroTik-Ger\u00e4ten durch das CERT Polska identifiziert wurden, k\u00fcnftig dem strikten 24-Stunden-Regime, sofern sie aktiv ausgenutzt werden.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Angesichts steigender Bedrohungen und strengerer Compliance-Regeln zeigt dieses Gratis-E-Book, wie Firmen Sicherheitsl\u00fccken proaktiv schlie\u00dfen und ihre IT-Sicherheit ohne hohe Investitionen st\u00e4rken k\u00f6nnen. <a href=\"https:\/\/www.datenschutz-praemien.de\/skillsforwork\/cyber-security\/?af=KOOP_MFW_DSN_DNV_YES_CYBER-SECURITY_X-AD2of2-EAID-1128365-CWBNC-BCPID_48660\" rel=\"noopener nofollow\" target=\"_blank\">Kostenloses E-Book zum Schutz vor Cyberangriffen sichern<\/a><\/p>\n<p>Auch der zunehmende Einsatz von KI-Analysetools f\u00fchrt zu einer h\u00f6heren Entdeckungsrate von Sicherheitsl\u00fccken. Branchenbeobachter verweisen hierbei auf signifikante Zahlen bei gro\u00dfen Technologieanbietern: So wurden zuletzt bei Oracle 1.449, bei Microsoft 421 und bei Apple 210 Schwachstellen identifiziert.<\/p>\n<p>Vorbereitung und langfristige Anforderungen<\/p>\n<p>Zur Erf\u00fcllung der Vorgaben m\u00fcssen Hersteller neben der Erstellung von SBOMs auch Incident-Response-Pl\u00e4ne vorhalten und eine Risikobewertung nach Artikel 13 durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Unternehmen wie der Industrienetzwerk-Hersteller Moxa bereiten sich bereits durch Zertifizierungen nach IEC 62443-4-1 ML3 sowie die Etablierung spezieller Product Security Incident Response Teams (PSIRT) vor. Hilfestellung bieten hierbei Dokumente wie die Technische Richtlinie TR-03183 des Bundesamtes f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Meldepflichten bereits jetzt wirksam werden, bleibt f\u00fcr andere Teile des Cyber Resilience Act noch Zeit. Die vollen Anforderungen, zu denen auch die CE-Kennzeichnungspflicht und die Garantie kostenloser Sicherheitsupdates f\u00fcr mindestens f\u00fcnf Jahre geh\u00f6ren, werden erst ab dem 11. Dezember 2027 verbindlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr Software, Backend-Systeme, Ladeinfrastruktur oder Diagnoseger\u00e4te gibt es dabei keine automatischen Ausnahmen. Dennoch rechnen laut der Onekey-Umfrage bereits jetzt 13 % der Unternehmen damit, diese abschlie\u00dfende Frist im Jahr 2027 zu verfehlen.<\/p>\n<p>In einigen EU-Mitgliedstaaten wie Schweden steht die nationale Gesetzgebung zudem noch am Anfang; dort liegt bislang lediglich eine Untersuchung (SOU 2025:115) vor, die jedoch ebenfalls bereits Sanktionen f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe vorsieht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ab dem 11. 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