{"id":95673,"date":"2026-09-09T23:38:13","date_gmt":"2026-09-09T23:38:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/95673\/"},"modified":"2026-09-09T23:38:13","modified_gmt":"2026-09-09T23:38:13","slug":"lidl-rueckruf-chlorpyrifos-in-schoko-erdbeeren-zwei-chargen-betroffen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/europa\/95673\/","title":{"rendered":"Lidl-R\u00fcckruf: Chlorpyrifos in Schoko-Erdbeeren \u2013 zwei Chargen betroffen"},"content":{"rendered":"<p style=\"margin:0 0 8px; font-weight:700;\">Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/p>\n<p>Der bulgarische Lieferant Victoria Nuts Ltd. hat am 9. September 2026 um 11 Uhr einen R\u00fcckruf f\u00fcr \u201eDeluxe Erdbeeren in wei\u00dfer Schokolade, 120 g\u201c ver\u00f6ffentlicht. Betroffen sind die Chargen 12 L160426-1 und 13 L160426-1 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.04.2027, verkauft bundesweit in deutschen Lidl-Filialen.<br \/>\nGrund ist nach Angaben des Unternehmens ein Gehalt des Insektizids Chlorpyrifos \u00fcber dem gesetzlichen Grenzwert. Dieser Grenzwert liegt EU-weit bei 0,01 Milligramm je Kilogramm \u2013 dem Wert, an dem die Analytik den Stoff gerade noch erfassen kann.<br \/>\nChlorpyrifos ist in der Europ\u00e4ischen Union seit dem 16. April 2020 nicht mehr anwendbar. Die Genehmigung wurde nicht erneuert, weil die EU-Lebensmittelbeh\u00f6rde EFSA ein genotoxisches Potenzial nicht ausschlie\u00dfen konnte \u2013 und deshalb, so der Wortlaut der Verordnung, keine gesundheitsbasierten Referenzwerte festgelegt werden konnten.<\/p>\n<p>Ein R\u00fcckruf, der um 11 Uhr an einem Mittwochvormittag \u00fcber den deutschen Verteiler f\u00fcr Produktr\u00fcckrufe l\u00e4uft, ist zun\u00e4chst eine Routinemeldung: Produktname, zwei Chargennummern, ein Mindesthaltbarkeitsdatum, der Hinweis auf R\u00fcckgabe in der Filiale. Bemerkenswert an diesem Fall ist der Stoff, um den es geht. Chlorpyrifos darf in der Europ\u00e4ischen Union seit mehr als sechs Jahren nicht mehr eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Der bulgarische Lieferant Victoria Nuts Ltd. hat den R\u00fcckruf am 9. September 2026 <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/58227\/6348612\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">\u00fcber das Presseportal ver\u00f6ffentlicht<\/a>, einen der \u00fcblichen Kan\u00e4le f\u00fcr R\u00fcckrufmitteilungen des deutschen Handels. Betroffen ist das Produkt \u201eDeluxe Erdbeeren in wei\u00dfer Schokolade, 120 g\u201c in den Chargen 12 L160426-1 und 13 L160426-1 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.04.2027. Verkauft wurde es nach Unternehmensangaben bundesweit in deutschen Lidl-Filialen. Das amtliche deutsche Portal <a href=\"https:\/\/www.lebensmittelwarnung.de\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">lebensmittelwarnung.de<\/a>, das die Bundesl\u00e4nder gemeinsam mit dem Bundesamt f\u00fcr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betreiben, f\u00fchrt die Warnung am selben Tag unter der Rubrik \u201eR\u00fcckst\u00e4nde und Kontaminanten\u201c.<\/p>\n<p>Was zur\u00fcckgerufen wird \u2013 und was ausdr\u00fccklich nicht<\/p>\n<p>Die Mitteilung grenzt den R\u00fcckruf eng ein: Andere Chargen desselben Produkts, andere Erzeugnisse von Victoria Nuts Ltd. und andere Artikel der Eigenmarke \u201eDeluxe\u201c sind nach Darstellung des Unternehmens nicht betroffen. Wer eine Packung aus den beiden genannten Chargen zu Hause hat, kann sie in jeder Filiale zur\u00fcckgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet \u2013 ausdr\u00fccklich auch ohne Kassenbon. F\u00fcr R\u00fcckfragen nennt die Meldung die Servicenummer 00800 5435 5435.<\/p>\n<p>Aufgefallen ist der Befund nach Angaben des Unternehmens in der eigenen Qualit\u00e4tskontrolle, nicht bei einer amtlichen Probe. Das ist der Regelfall: Lebensmittelunternehmen sind nach der EU-Basisverordnung f\u00fcr das Lebensmittelrecht selbst verpflichtet, ein Erzeugnis vom Markt zu nehmen, wenn es den rechtlichen Anforderungen nicht entspricht, und die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden dar\u00fcber zu unterrichten.<\/p>\n<p>Chlorpyrifos ist in der EU seit April 2020 nicht mehr anwendbar<\/p>\n<p>Chlorpyrifos ist ein Insektizid aus der Gruppe der Organophosphate, das jahrzehntelang im Obst- und Gem\u00fcsebau eingesetzt wurde. Mit der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=CELEX%3A32020R0018\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2020\/18 vom 10. Januar 2020<\/a> hat die Europ\u00e4ische Kommission die Genehmigung des Wirkstoffs nicht erneuert. Die Mitgliedstaaten mussten ihre nationalen Zulassungen bis sp\u00e4testens 16. Februar 2020 widerrufen; Aufbrauchfristen durften h\u00f6chstens bis zum 16. April 2020 laufen.<\/p>\n<p>Datum<br \/>\nRechtsakt oder Frist<br \/>\nWirkung in der EU<\/p>\n<p>10. Januar 2020<br \/>\nDurchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2020\/18<br \/>\nGenehmigung f\u00fcr Chlorpyrifos wird nicht erneuert<\/p>\n<p>16. Februar 2020<br \/>\nFrist nach Artikel 2 der Verordnung<br \/>\nMitgliedstaaten m\u00fcssen nationale Zulassungen widerrufen<\/p>\n<p>16. April 2020<br \/>\nEnde der zul\u00e4ssigen Aufbrauchfristen<br \/>\nAnwendung in der EU endet vollst\u00e4ndig<\/p>\n<p>23. Juli 2020<br \/>\nVerordnung (EU) 2020\/1085<br \/>\nR\u00fcckstandsh\u00f6chstgehalte werden gestrichen, Bestimmungsgrenze 0,01 mg\/kg<\/p>\n<p>13. November 2020<br \/>\nGeltungsbeginn nach Berichtigung im Amtsblatt<br \/>\n0,01 mg\/kg gilt f\u00fcr alle Erzeugnisse<\/p>\n<p>Quelle: Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union, Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2020\/18 und Verordnung (EU) 2020\/1085 samt Berichtigung vom 30. Juli 2020; Zusammenstellung der Redaktion.<br \/>\nDer Grenzwert liegt dort, wo das Labor gerade noch messen kann<\/p>\n<p>Ein halbes Jahr nach dem Anwendungsverbot zog die Kommission auch die R\u00fcckstandsh\u00f6chstgehalte nach. Die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=CELEX%3A32020R1085\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Verordnung (EU) 2020\/1085 vom 23. Juli 2020<\/a> strich die bis dahin geltenden Werte f\u00fcr Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl und setzte stattdessen die Bestimmungsgrenze von 0,01 Milligramm je Kilogramm an \u2013 f\u00fcr alle Erzeugnisse. In den Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden hei\u00dft es dazu, die EU-Referenzlaboratorien h\u00e4tten best\u00e4tigt, dass die Bestimmungsgrenze auf diesen Wert festgesetzt werden k\u00f6nne. Urspr\u00fcnglich sollte die Regel ab dem 6. August 2020 gelten; eine Berichtigung im Amtsblatt vom 30. Juli 2020 verschob den Geltungsbeginn auf den 13. November 2020.<\/p>\n<p style=\"margin:0 0 8px; font-weight:700;\">Was 0,01 Milligramm je Kilogramm bedeutet<\/p>\n<p style=\"margin:0;\">Ein R\u00fcckstandsh\u00f6chstgehalt ist kein Grenzwert f\u00fcr Gesundheitsgefahren, sondern ein Wert, den ein Erzeugnis nicht \u00fcberschreiten darf. Bei Wirkstoffen ohne Zulassung setzt die EU ihn auf die sogenannte Bestimmungsgrenze \u2013 jene kleinste Menge, die ein Labor zuverl\u00e4ssig quantifizieren kann. 0,01 Milligramm je Kilogramm entspricht zehn Milliardstel des Produktgewichts. Dass ein Erzeugnis dar\u00fcber liegt, hei\u00dft zun\u00e4chst nur: Der Stoff ist eindeutig nachweisbar \u2013 und er ist in der EU seit 2020 nicht mehr zugelassen.<\/p>\n<p>Warum sich die Frage nach der \u201esicheren Menge\u201c nicht beantworten l\u00e4sst<\/p>\n<p>Bei den meisten Stoffen k\u00f6nnten Fachleute anhand des gemessenen Werts absch\u00e4tzen, ab welcher Verzehrmenge eine gesundheitliche Wirkung zu erwarten w\u00e4re. Bei Chlorpyrifos ist genau das nicht m\u00f6glich, und das steht ausdr\u00fccklich im Amtsblatt. In den Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden der Verordnung (EU) 2020\/18 h\u00e4lt die Kommission fest, dass die Europ\u00e4ische Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein genotoxisches Potenzial nicht ausschlie\u00dfen konnte, weil mehrere Studien positive Befunde ergaben. Hinzu kamen Hinweise auf Entwicklungsneurotoxizit\u00e4t \u2013 beobachtet in Tierversuchen und gest\u00fctzt auf epidemiologische Untersuchungen zu Zusammenh\u00e4ngen zwischen einer Exposition in der Entwicklung und St\u00f6rungen des Nervensystems bei Kindern.<\/p>\n<p>Die Folge daraus formuliert die Verordnung eindeutig: Wegen der Bedenken zur Genotoxizit\u00e4t k\u00f6nnten f\u00fcr Chlorpyrifos keine gesundheitsbasierten Referenzwerte festgelegt und damit keine Risikobewertung durchgef\u00fchrt werden. Auch die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=CELEX%3A32020R1085\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">MRL-Verordnung<\/a> greift diese Bewertung auf und nennt eine Entwicklungsneurotoxizit\u00e4t bei Kindern sowie ein nicht auszuschlie\u00dfendes genotoxisches Potenzial infolge der ern\u00e4hrungsbedingten Exposition.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Einordnung eines einzelnen R\u00fcckrufs hei\u00dft das zweierlei. Erstens l\u00e4sst sich aus dem Befund keine konkrete Gef\u00e4hrdung ableiten \u2013 niemand kann seri\u00f6s sagen, wie viele Packungen welche Wirkung h\u00e4tten. Zweitens l\u00e4sst sich aus demselben Grund auch keine Entwarnung geben. Wo kein Referenzwert existiert, gibt es keine Menge, die eine Beh\u00f6rde als unbedenklich bezeichnen k\u00f6nnte. Der R\u00fcckruf ist die Konsequenz aus dieser L\u00fccke, nicht aus einer festgestellten Gefahr.<\/p>\n<p>Was die R\u00fcckrufmitteilung offenl\u00e4sst<\/p>\n<p style=\"margin:0 0 8px; font-weight:700;\">Vier Angaben fehlen<\/p>\n<p>Der gemessene Gehalt. Die Meldung nennt nur \u201e\u00fcber dem gesetzlichen Grenzwert\u201c. Ob der Wert knapp dar\u00fcber oder um ein Vielfaches dar\u00fcber lag, geht daraus nicht hervor.<br \/>\nDer Umfang. Wie viele Packungen der beiden Chargen produziert und verkauft wurden, steht nicht in der Mitteilung.<br \/>\nDer Zeitablauf. Wann die Eigenkontrolle stattfand, wann das Laborergebnis vorlag und wann die Ware aus den Regalen genommen wurde, geht aus der Mitteilung nicht hervor.<br \/>\nDie Herkunft. Aus welchem Anbauland die verarbeiteten Erdbeeren stammen, wird nicht mitgeteilt \u2013 und damit auch nicht, ob der Wirkstoff aus einem Drittland in die Lieferkette gelangte.<\/p>\n<p>Keine dieser Angaben ist rechtlich vorgeschrieben; eine R\u00fcckrufmitteilung muss die Kundschaft in die Lage versetzen, das Produkt zu erkennen und zur\u00fcckzugeben. F\u00fcr die Einordnung, wie schwer der Fall wiegt, w\u00e4ren sie gleichwohl die entscheidenden Zahlen. Eine Anfrage an das Unternehmen war bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrags am Abend des 9. September nicht mehr m\u00f6glich; s\u00e4mtliche Angaben in diesem Text stammen aus der ver\u00f6ffentlichten Mitteilung und den amtlichen Dokumenten.<\/p>\n<p>In \u00d6sterreich und der Schweiz war der R\u00fcckruf am Mittwochabend nicht gelistet<\/p>\n<p>Lidl ist auch in \u00d6sterreich und der Schweiz vertreten, die R\u00fcckrufmitteilung nennt als Verkaufsgebiet aber ausschlie\u00dflich Deutschland. Ein Blick auf die zust\u00e4ndigen Portale best\u00e4tigt das Bild: Auf der Seite <a href=\"https:\/\/www.ages.at\/mensch\/produktwarnungen-produktrueckrufe\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Produktwarnungen der \u00f6sterreichischen Agentur f\u00fcr Gesundheit und Ern\u00e4hrungssicherheit (AGES)<\/a> war am Abend des 9. September kein entsprechender Eintrag zu finden; die j\u00fcngste dort ver\u00f6ffentlichte Warnung datierte vom 28. August 2026. Auch das <a href=\"https:\/\/www.blv.admin.ch\/blv\/de\/home\/lebensmittel-und-ernaehrung\/rueckrufe-und-oeffentliche-warnungen.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Schweizer Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV)<\/a> f\u00fchrte zu diesem Zeitpunkt keinen R\u00fcckruf zu dem Produkt; die letzten dort gelisteten Meldungen stammten vom 4. September 2026.<\/p>\n<p>Rechtlich ist das nachvollziehbar: Der R\u00fcckstandsh\u00f6chstgehalt von 0,01 Milligramm je Kilogramm gilt EU-weit und damit auch in \u00d6sterreich. Die Schweiz ist an die EU-Verordnung nicht gebunden und regelt H\u00f6chstgehalte f\u00fcr Pestizidr\u00fcckst\u00e4nde in eigenem Recht. Ob eine Charge in ein Land geliefert wurde, entscheidet sich jedoch nicht am Grenzwert, sondern an der Lieferkette \u2013 und die endete nach Darstellung des Lieferanten in Deutschland.<\/p>\n<p>Was Betroffene jetzt konkret pr\u00fcfen k\u00f6nnen<\/p>\n<p>Chargennummer auf der Packung suchen. Sie steht in der Regel neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Nur 12 L160426-1 und 13 L160426-1 mit MHD 16.04.2027 sind betroffen.<br \/>\nNicht verzehren, sondern zur\u00fcckbringen. Die R\u00fcckgabe ist nach Angaben des Unternehmens in allen Filialen m\u00f6glich, der Kaufpreis wird erstattet, ein Kassenbon ist nicht n\u00f6tig.<br \/>\nAndere \u201eDeluxe\u201c-Produkte sind nicht betroffen. Der R\u00fcckruf ist auf die beiden Chargen dieses einen Artikels begrenzt.<\/p>\n<p>Wie oft solche F\u00e4lle vorkommen, l\u00e4sst sich in Deutschland \u00fcber das Portal lebensmittelwarnung.de verfolgen, das jede \u00f6ffentliche Warnung der L\u00e4nderbeh\u00f6rden dokumentiert. F\u00fcr den Umgang mit R\u00fcckst\u00e4nden und Referenzwerten hat NETZ-TRENDS zuletzt einen \u00e4hnlich gelagerten Fall beschrieben: Anfang September klagte die Deutsche Umwelthilfe wegen <a href=\"https:\/\/www.netz-trends.de\/tfa-trinkwasser-duh-klage-braunschweig-joystick-efsa-referenzwert-oesterreich-5-september-2026\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Trifluoracetat im Trinkwasser und eines strittigen EFSA-Referenzwerts<\/a>. Auch die Debatte um das deutsche D\u00fcngegesetz dreht sich im Kern um <a href=\"https:\/\/www.netz-trends.de\/duengegesetz-anhoerung-bundestag-rote-gebiete-256-prozent-messstellen-55-bis-76-cent-kubikmeter-8-september-2026\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Stoffeintr\u00e4ge aus der Landwirtschaft und wer die Folgekosten tr\u00e4gt<\/a>.<\/p>\n<p>Wie es weitergeht<\/p>\n<p>Der n\u00e4chste dokumentierte Schritt liegt bei den Beh\u00f6rden: Meldungen \u00fcber R\u00fcckst\u00e4nde nicht zugelassener Wirkstoffe laufen im europ\u00e4ischen Schnellwarnsystem f\u00fcr Lebens- und Futtermittel zusammen, das die Mitgliedstaaten untereinander informiert. Ob und in welchem Umfang der Fall dort eingestellt wird, war am Abend des 9. September nicht ersichtlich. F\u00fcr die Kundschaft in Deutschland bleibt bis dahin die Chargennummer auf der Packung die einzige Angabe, die z\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Haben Sie das Produkt in Ihrem Vorrat gefunden \u2013 und wie einfach war die R\u00fcckgabe in der Filiale? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.<\/p>\n<p>Quellen<\/p>\n<p>Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gest\u00fctzte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgef\u00fchrt. Die Ver\u00f6ffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das Wichtigste in K\u00fcrze Der bulgarische Lieferant Victoria Nuts Ltd. hat am 9. 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