
isch das zuelässig?
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Der Mieter trägt das Bruchrisiko sämtlicher Scheiben und Vorrichtungen aus Glas sowie Glaskeramikherdplatte, Lavabo, WC, Badewannen im Mietobjekt. Er ist verpflichtet, diese Risiken durch eine Neuwertversicherung ab-zudecken.
Der Mieter ist verpflichtet, eingebrachte Sachen sowie bewilligte Änderungen am Mietobjekt selber gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Mieter-haftpflichtversicherung sowie eine Einbruchversicherung abzuschliessen und darin seine Wohnungstüre mitzuversichern.
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Lut minere ischätzig gaht das gege szwingende mietrecht.
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salva922