Bundesverwaltungsgericht bestätigt: “Der Wegscheider” verletzte Objektivitätsgebot — Pumuckl4Life Tags:Austria 4 comments Na endlich! Aber ist doch nur Satire! /S Ja was soll ma mit dem Deppen machen? Kann ma ihn dazu verdonnern lebenslänglich eine Kolumne in der Südburgenländischen Ausgabe der BVZ zu veröffentlichen? Nein! Leave a ReplyYou must be logged in to post a comment.
Ja was soll ma mit dem Deppen machen? Kann ma ihn dazu verdonnern lebenslänglich eine Kolumne in der Südburgenländischen Ausgabe der BVZ zu veröffentlichen?
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Na endlich!
Aber ist doch nur Satire! /S
Ja was soll ma mit dem Deppen machen?
Kann ma ihn dazu verdonnern lebenslänglich eine Kolumne in der Südburgenländischen Ausgabe der BVZ zu veröffentlichen?
Nein!