Bundesverwaltungsgericht bestätigt: “Der Wegscheider” verletzte Objektivitätsgebot


Pumuckl4Life

4 comments
  1. Ja was soll ma mit dem Deppen machen?

    Kann ma ihn dazu verdonnern lebenslänglich eine Kolumne in der Südburgenländischen Ausgabe der BVZ zu veröffentlichen?

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