Reicht Kneissls Verhalten also tatsächlich für eine Aberkennung? Eine gewisse Grundlage dafür scheint gegeben, im Staatsbürgerschaftsgesetz ist etwa vermerkt, dass eine Entziehung dann möglich ist, wenn "Dienst für einen fremden Staat" getan wird. Was bei Kneissls aktuellen Tätigkeiten in Russland wohl zutrifft. Die Neos sind sich laut Krone-Bericht jedenfalls sicher, dass das Verhalten der Ex-Ministerin ein Nachspiel haben wird.




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5 comments
  1. Zeit wirds, die FPÖ sollte bei dieser Forderung ja an erster Stelle stehen.

  2. Aber wäre sie dann nicht “staatenlos”? Weil dann könne man ihr ja nicht die Österreichische aberkennen. Oder geht das doch auf einmal?

  3. Wenn sie noch irgendwo Besitz in Österreich hat, gehört der gepfändet.

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