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Berlin – Richter und Staatsanwälte werden in Berlin im Zweifel nicht nach ihrer Qualifikation eingestellt, sondern nach ihrer Herkunft. Zu den Bewerbungsgesprächen werden 40 Prozent Migranten eingeladen, auch wenn sie keine besonders gute Note in ihrem Jurastudium vorweisen können. 

Dieses Verfahren wurde 2021 vom damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) durchgepaukt und wird seitdem vor allem von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers (Grüne) praktiziert. Die amtierende Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) macht jetzt darauf aufmerksam und erklärt die Bevorzugung der Migranten für verfassungswidrig. 

Grundlage des Verfahrens ist das reformierte „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG), das am 5. Juli 2021 vom Abgeordnetenhaus mit rot-grün-roter Mehrheit verabschiedet wurde.

Paukte 2021 das Gesetz zur Bevorzugung von Migranten durch: der damalige Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne)

Paukte 2021 das Gesetz zur Bevorzugung von Migranten durch: der damalige Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne)

Foto: picture alliance/dpa

Dort heißt es in § 11 Abs. 1 S. 1: Zu Bewerbungsgesprächen sind mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht.“

Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung beträgt in Berlin ca. 40 Prozent. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes hat derjenige einen Migrationshintergrund, dessen Mutter oder Vater oder der selbst nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. 

Als der grüne Justizsenator Dirk Behrendt die Änderung des Partizipationsgesetzes auf den Weg brachte, wurde er von seinen Beamten gewarnt: Die „vorgesehene Quote für Personen mit Migrationshintergrund im Auswahlverfahren“ widerspreche dem Grundgesetz (Bestenauslese, Art. 33 Abs. 2). Über diese Bedenken setzte sich Behrendt hinweg.

Will Richter und Staatsanwälte wieder nach der Bestenauslese einstellen: Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU)

Will Richter und Staatsanwälte wieder nach der Bestenauslese einstellen: Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU)

Foto: Soeren Stache/dpa

Die jetzige Justizsenatorin Badenberg will das nicht länger hinnehmen. Zwar unterstütze sie „ausdrücklich das Ziel, Integration zu fördern“, sagte sie uns auf Anfrage, schließlich habe sie selbst einen Migrationshintergrund (ihre Eltern stammen aus dem Iran). Doch sei das Grundgesetz allein ihr „Kompass“. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern müsse „nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Natürlich müssen die besten Juristen eingeladen werden, um Richter oder Staatsanwalt zu werden. Die Auswahl nach Migrationshintergrund diskriminiert außerdem alle Bewerber ohne Migrationshintergrund. Sie werden ihrer Chancen beraubt, weil sie als Deutsche geboren wurden. Wo gibt es denn so etwas? Das Gesetz muss sofort geändert werden.

Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie an: gunnar.schupelius@axelspringer.de