
In einem Schengener Geflügelbetrieb ist die hochansteckende Vogelgrippe ausgebrochen. Da es derzeit europaweit entlang der Wildtier-Zugrouten generell wieder zu Geflügelpest-Fällen kommt, haben die Luxemburger Behörden eine erneute Stallpflicht angeordnet.
Bei einem privaten Geflügelhalter in Schengen ist am Donnerstag die hochansteckende „aviäre Influenza“, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, nachgewiesen worden. Das hat das luxemburgische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau mitgeteilt.
Im Zuge der Kranichzüge im vergangenen Herbst war es in Deutschland und europaweit zu massiven Ausbrüchen gekommen, auch im Saarland waren viele verendete Tiere gefunden worden. Derzeit beobachte man in europäischen Ländern, insbesondere entlang der Wildtierzugrouten ein erneutes Aufflammen der Vogelgrippe, so das Ministerium weiter.
Stallpflicht und weitere Sicherheitsmaßnahmen angeordnet
Um Hausgeflügel vor dem für sie tödlichen Virus zu schützen, haben die Luxemburger Behörden deshalb ab sofort wieder eine Stallpflicht angeordnet. Die Tiere dürfen zum Beispiel auch nur in für Wildvögel unzugänglichen Bereichen getränkt und gefüttert werden.
Auch jegliche Ausstellungen und Messen mit Geflügel sind wieder untersagt. Für Geflügelimporte ist zudem ein Gesundheitszeugnis eines amtlichen Tierarztes aus dem Herkunftsland vorgeschrieben.
DIe saarländischen Behörden stehen nach Angaben des Umweltministeriums mit ihren Amtskollegen in Luxemburg in Kontakt. Derzeit seien im Saarland aber noch keine Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen.
Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten am 06.02.2026.
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Erstveröffentlichung: 06.02.2026 | 14:41 Uhr