Luxemburg hat den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge um ein Jahr verlängert. Wie das Innenministerium am Freitag in einem Presseschreiben mitteilt, gilt die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg eingeführte Regelung nun bis zum 4. März 2027.
Begünstigte mit biometrischen Karten, die am 4. März 2026 ablaufen, müssen diese erneuern. Sie erhielten laut Ministerium zwischen dem 28. November 2025 und 6. Februar 2026 ein Schreiben mit den Anweisungen zur Beantragung. Wer kein Schreiben bekommen hat, soll sich bei der Generaldirektion für Einwanderung unter der E-Mail-Adresseimmigration.desk@mai.etat.lu melden.
Der Ersatz der biometrischen Karten ist notwendig, damit die Betroffenen weiterhin ihre Rechte in Luxemburg wahrnehmen können – etwa Aufenthalt, Arbeit und materielle Unterstützung durch den Staat. (les)