Das hochumstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen die EU-Grundrechtecharta. Das entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg in einem von der EU-Kommission angestrengten und von mehreren Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament unterstützten Verfahren. Das LGBTQ-Gesetz war 2021 noch unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orban erlassen und mit dem Jugendschutz begründet worden.
16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an. In ihrem Gutachten erklärte die zuständige Generalanwältin im Juni, dass die Klage ihrer Meinung nach begründet sei und Ungarn gegen EU-Recht verstoßen habe. Nun ist das Urteil gefallen. Ungarn muss die Missstände nun beheben. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.