Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 27. April 2026 die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg für rechtswidrig erklärt, da eine ausreichende rechtliche Begründung für die Einschränkung der Reisefreiheit fehlte. Die Entscheidung folgt der Klage eines Juraprofessors, der im Juni 2025 bei der Einreise aus Luxemburg kontrolliert wurde.
Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Bundesregierung keine tragfähige Tatsachengrundlage für eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung vorgelegt habe. Laut dem Schengener Grenzkodex sind Kontrollen an Binnengrenzen nur in Ausnahmefällen zulässig, wobei eine drohende Überlastung staatlicher Behörden durch Migrationsbewegungen konkret nachgewiesen werden muss.
Gerichtssprecher Tim Wiemers erläuterte die Entscheidung zur mangelhaften Beweisführung der Bundesrepublik hinsichtlich der prognostizierten Migrationszahlen im betroffenen Zeitraum.

„Es hat dazu ausgeführt, dass die beklagte Bundesrepublik Deutschland nicht hinreichend dargelegt habe, dass es in diesem Zeitraum zu einem Anstieg der Migrationsbewegungen kommen werde.“ erklärte Sprecher Tim Wiemers, Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger Dominik Brodowski, ein Juraprofessor aus Saarbrücken, sieht in dem Urteil eine Bestärkung der europäischen Grundrechte. Er war am 11. Juni 2025 in einem Linienbus am Grenzübergang Perl-Schengen von der Bundespolizei überprüft worden.
„Ich bin zufrieden, weil das Gericht ein starkes Signal für den Schengener Grenzkodex und das Recht in Europa gesendet hat. Es hat aufgezeigt, dass wir in einem Europa der offenen Binnengrenzen grundsätzlich zu leben haben und Ausnahmen davon nur in engen Grenzen zulässig sind.“ sagte Kläger Dominik Brodowski, Juraprofessor.

Trotz der richterlichen Feststellung bleiben die aktuellen Kontrollen an den deutschen Grenzen vorerst bestehen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte, dass das Urteil keine automatische Unzulässigkeit der laufenden Maßnahmen bedeute.
„Die Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen geht mit dem Urteil nicht einher“ sagte ein Sprecher, Bundesinnenministerium.
Das Ministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) kündigte zudem an, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten.

„Die Binnengrenzkontrollen werden daher fortgesetzt.“ ergänzte der Sprecher, Bundesinnenministerium.
Rechtsexperten wie Constantin Hruschka von der Evangelischen Hochschule Freiburg stützen die Einschätzung des Gerichts. Er verwies darauf, dass die Bundesregierung bereits in ähnlichen Fällen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unterlegen war.
„Ich halte die Entscheidung für überzeugend und rechtlich fundiert“ sagte Rechtsprofessor Constantin Hruschka, Migrationsexperte.

Hruschka geht davon aus, dass eine endgültige Klärung erst durch eine höhere Instanz oder den Europäischen Gerichtshof erfolgen wird.
„Ich gehe davon aus, dass die Grenzkontrollen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung durch den EuGH weitergeführt werden.“ prognostizierte Rechtsprofessor Constantin Hruschka, Migrationsexperte.
Das Verwaltungsgericht Koblenz regte in seinem Urteil ausdrücklich an, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Rechtslage für die gesamte Europäische Union verbindlich zu klären (Az. 3 K 650/25.KO).
