Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt eine Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze für rechtswidrig. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Konkret geht es um eine verdachtsunabhängige Identitätskontrolle durch die Bundespolizei im Juni 2025 in Perl (Saarland).

Nach Auffassung des Gerichts war die zugrunde liegende Verlängerung der deutschen Grenzkontrollen von März bis September 2025 nicht unionsrechtskonform. Der Schengener Grenzkodex erlaube solche Massnahmen nur bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit. Zwar hätten Mitgliedstaaten dabei einen Beurteilungsspielraum, Deutschland habe diesen jedoch überschritten.

PATRICK PLEUL / KEYSTONE

Gericht urteilt: Identitätskontrolle an deutscher Grenze zu Luxemburg ist unzulässig

PATRICK PLEUL / KEYSTONE

Die Bundesrepublik habe ihre Entscheidung nicht auf eine «tragfähige Tatsachengrundlage» gestützt und die Lage unzureichend begründet, so das Gericht. Insbesondere seien Migrationszahlen nicht in Relation zu vorhandenen Kapazitäten gesetzt worden. Auch einzelne schwere Straftaten reichten nicht aus, um eine generelle Überforderung der Behörden zu belegen.

Zudem fehle der Nachweis einer plötzlichen Entwicklung bei Migrationsbewegungen. Diese hätten über längere Zeit auf ähnlichem Niveau gelegen oder seien bereits rückläufig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wurde zugelassen.

Das Bundesinnenministerium kündigte an, die Begründung zu prüfen und über weitere Schritte zu entscheiden.