Die Luxemburger Polizei hat im vergangenen Jahr fast 860 schwerwiegende Verstöße gegen Tempolimits registriert. Das hat der Luxemburger Innenminister Léon Gloden mitgeteilt. Wie das Luxemburger „Tageblatt“ berichtet, wurde in 440 Fällen sofort der Führerschein eingezogen.
Rasen wird schnell teuer
In Luxemburg starten die Geldbußen bei zu hoher Geschwindigkeit laut dem Luxemburger Automobilclub (ACL) bei 49 Euro für eine Übertretung (contravention simple). Die schwere Übertretung (contravention grave) kostet zwischen 25 und 2000 Euro. Wird der Fahrer von der Polizei angehalten, bekommt er eine gebührenpflichtige Verwarnung (145 Euro) und verliert zwei seiner zwölf Punkte – Luxemburg rechnet mit einem Punkteguthaben. Bei Geschwindigkeitsmessungen werden 3 km/h Toleranz berücksichtigt.
Daneben gibt es noch die besonders hohen Geschwindigkeitsübertretungen (Délit de grande vitesse, kurz: DGV). Für diese müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
mehr als 50 Prozent über dem Tempolimit
mindestens 20 km/h über dem Tempolimit
Fahrer muss Wiederholungstäter sein, also in den 36 Monaten davor bereits wegen einer schweren Übertretung (contravention grave) verurteilt worden sein oder eine gebührenpflichtige Verwarnung der Polizei für eine schwere Übertretung bezahlt haben (145 Euro und zwei Punkte Abzug)
Tempolimits in Luxemburg
Führerscheinentzug und Prozess
Daneben gibt es auch noch den sofortigen Führerscheinentzug (rétrait immédiat). Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
mehr als 50 Prozent über dem Tempolimit
mindestens 40 km/h über dem Tempolimit
Ist der Fahrer dann auch noch Wiederholungstäter in Sachen Raserei, wird der Verstoß zum Délit de grande vitesse hochgestuft. Bei einem Delikt/DGV wird immer ein Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen, beim ersten Mal laut ACL normalerweise mit Bewährung.
Außerdem muss es dem Club zufolge bei einem Delikt zu einem Gerichtsprozess kommen. Weil die Polizei nicht immer weiß, ob der Fahrer ein Wiederholungstäter ist – sie hat auf diese Information keinen Zugriff –, muss sie ein Protokoll schreiben. Stellt sich heraus, dass der Fahrer kein Wiederholungstäter ist, geht der Fall an das Polizeigericht und endet meist mit einer geringen Strafe. Ist die Person aber Wiederholungstäter, verhandelt die nächsthöhere Instanz, das Tribunal Correctionel, den Fall.
Bei schwerwiegenden Verstößen drohen im Wiederholungsfall Strafen von bis zu 10.000 Euro und bis zu drei Jahren Haft.
Das gilt für deutsche Autofahrer in Luxemburg
Ist ein deutscher Autofahrer in Luxemburg unterwegs, hat er bei einem Punkte-relevanten Verstoß – genau wie alle Luxemburger Fahrer –, ein Punktekonto mit zwölf Punkten, von denen dann die Punkte entsprechend abgezogen werden. Ist er dann irgendwann bei null Punkten angelangt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, allerdings nur für Luxemburg.
Das bedeutet: Ein deutscher Führerschein wird nicht materiell von den Luxemburger Behörden eingezogen, da er dem Staat Luxemburg nicht gehört. In einem solchen Fall darf der deutsche Autofahrer in Deutschland und allen anderen Ländern weiterfahren – nur eben nicht in Luxemburg.
Bei einem Délit de grande vitesse (DGV) riskieren deutsche Autofahrer aber, dass sie sich vor einem Luxemburger Gericht verantworten müssen. Gleiches gilt auch bei einem Führerscheinentzug.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 30.01.2026 berichtet.