„Wir sind das kleine Gericht“, sagt Anne-Marie Wolff in Bezug auf den Sprachgebrauch in der „Cité judiciaire“. Was allerdings nichts mit dem Arbeitsvolumen zu tun hat, wie wir später erfahren sollten. Es ist wohl eher die Natur der Rechtsstreitigkeiten, mit denen das Friedensgericht betraut wird, die diese Charakterisierung begründen dürfte. Dennoch: Mehr als bei anderen Gerichte haben es die Friedensrichter mit Privatpersonen zu tun, die sich mit ihren mehr oder minder großen Problemen an das Friedensgericht wenden, das vor allem mit Streitigkeiten zwischen Nachbarn in Verbindung gebracht wird. „Nachbarschaftsstreitigkeiten sind eine unserer großen Spezialitäten. Damit werden wir identifiziert. Von denen haben wir relativ viele“, sagt Anne-Marie Wolff. Da gehe es dann vor allem um Schlichtung, was offenbar nicht so einfach ist. Die allermeisten Kläger hätten keine juristische Vorbildung und müssten daher erst an das Gericht herangeführt werden. Die Leute kämen „mit einer komplett falschen Idee“ zum Gericht und „wissen etwa nicht, dass man beweisen muss, was man einfordert“. „Sie meinen, ihr Wort würde ausreichen“, so die Friedensrichterin.