Eine weiße Pulversubstanz, versteckt in einem Stück Papier in einer Hosentasche: Bei einer Besuchskontrolle in einem Luxemburger Gefängnis haben Justizvollzugsbeamte am 6. Mai mutmaßliche Drogen entdeckt. Wie aus einer Pressemitteilung der Luxemburger Staatsanwaltschaft hervorgeht, hatte ein Besucher Kleidung für ein inhaftiertes Familienmitglied abgegeben. Bei der routinemäßigen Kontrolle der Sachen fiel den Beamten das versteckte Papier auf. Ein Test vor Ort reagierte positiv auf Opiate.

Der Fall wurde umgehend an die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Luxemburg weitergeleitet. Der betroffene Besucher wurde festgenommen und einem Untersuchungsrichter vorgeführt.

In der Pressemitteilung betont die Staatsanwaltschaft, dass die Einführung oder der Versuch der Einführung von Betäubungsmitteln in eine Haftanstalt eine schwere Straftat darstellt. Besucher würden ausdrücklich auf die strafrechtlichen Folgen hingewiesen. Wer versuche, Drogen in ein Gefängnis zu bringen, müsse unabhängig von der Menge mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.


Konsequenzen beim Schmuggeln von Drogen in eine Haftanstalt in Luxemburg

Konsequenzen beim Schmuggeln von Drogen in eine Haftanstalt in Luxemburg Flatblatt des „Centre pénitentiaire de Luxembourg“