{"id":6915,"date":"2026-04-27T20:45:11","date_gmt":"2026-04-27T20:45:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/lu-de\/6915\/"},"modified":"2026-04-27T20:45:11","modified_gmt":"2026-04-27T20:45:11","slug":"koblenz-das-sollte-der-politik-zu-denken-geben-gericht-erklaert-grenzkontrolle-fuer-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/lu-de\/6915\/","title":{"rendered":"Koblenz: \u201eDas sollte der Politik zu denken geben\u201c \u2013 Gericht erkl\u00e4rt Grenzkontrolle f\u00fcr rechtswidrig"},"content":{"rendered":"<p>Der Kl\u00e4ger war von Luxemburg nach Saarbr\u00fccken unterwegs, als er in eine \u201everdachtsunabh\u00e4ngige Identit\u00e4tskontrolle\u201c kam. Er klagte, weil er \u00fcberzeugt war, dass die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex versto\u00dfen. Nun entschied ein Gericht.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Ein Jura-Professor aus Saarbr\u00fccken hat erfolgreich gegen eine Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Die Feststellung der Identit\u00e4t des Mannes durch die Bundespolizei im Juni 2025 in Perl (Saarland) nach der Einreise aus Schengen (Luxemburg) sei rechtswidrig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht mit.<\/p>\n<p>Der Grund: Die hier zugrunde liegende Verl\u00e4ngerung der Grenzkontrollen an deutschen Landesgrenzen von M\u00e4rz bis September 2025 sei nicht unionsrechtskonform erfolgt. Der Schengener Grenzkodex erlaube einem Mitgliedstaat solche Grenzkontrollen an den Au\u00dfengrenzen nur, wenn die \u00f6ffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit bedroht sei.<\/p>\n<p>Das k\u00f6nne der Fall sein, \u201ewenn pl\u00f6tzlich eine sehr hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen von Drittstaatsangeh\u00f6rigen zwischen den Mitgliedstaaten\u201c stattfinde, sodass Beh\u00f6rden unter Druck gerieten.<\/p>\n<p>Bei der Beurteilung, ob eine ernsthafte Bedrohungslage vorliege, habe der Mitgliedstaat zwar einen Beurteilungsspielraum: Diesen habe die hier beklagte Bundesrepublik Deutschland laut Verwaltungsgericht aber verletzt.<\/p>\n<p>Sie habe die Bewertung demnach nicht auf einer \u201etragf\u00e4higen Tatsachengrundlage\u201c vorgenommen \u2013 und somit nicht hinreichend begr\u00fcndet und dokumentiert. (Aktenzeichen: 3 K 650\/25.KO)<\/p>\n<p>So habe sie Angaben zur Migration nicht in Relation zu vorhandenen Kapazit\u00e4ten und Ressourcen gesetzt, sodass man nicht beurteilen k\u00f6nne, ob Beh\u00f6rden unter Druck gerieten und ob die Verl\u00e4ngerung verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sei.<\/p>\n<p>Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig<\/p>\n<p>Aus dem Hinweis auf einzelne schwere, von ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen ver\u00fcbte Gewalttaten, lasse sich \u201enicht auf eine generelle \u00dcberforderung der nationalen Beh\u00f6rden schlie\u00dfen\u201c, urteilten die Richter.<\/p>\n<p>Zudem habe die Bundesrepublik nicht dargelegt, dass es sich bei der Bedrohungslage durch eine hohe Zahl an Migranten um eine pl\u00f6tzliche Entwicklung handele. Zur Begr\u00fcndung reichten nicht Migrationsbewegungen, die \u2013 wie hier \u2013 \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum auf einem gleichen Niveau stattgefunden oder bereits wieder abgenommen haben.<\/p>\n<p>Gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht Koblenz Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, man habe das erstinstanzliche Urteil zur Kenntnis genommen. Nun wolle man die Begr\u00fcndung pr\u00fcfen und dann \u00fcber die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden.<\/p>\n<p>Kl\u00e4ger: \u201eStarkes Signal f\u00fcr Europa\u201c<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz sei \u201eein starkes Signal f\u00fcr die europ\u00e4ische Integration, f\u00fcr die europ\u00e4ische Einigung und auch f\u00fcr das Schengener Recht\u201c, sagte Kl\u00e4ger Dominik Brodowski, Professor f\u00fcr Europ\u00e4isierung, Internationalisierung und Digitalisierung des Strafrechts an der Universit\u00e4t des Saarlandes. Geklagt habe er als Privatperson, sagte er.<\/p>\n<p>Das Gericht habe sich sehr grunds\u00e4tzlich zu der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit von Binnengrenzkontrollen ge\u00e4u\u00dfert. \u201eDas sollte dann auch der Politik tats\u00e4chlich zu denken geben und nicht als Einzelfallentscheidung abgetan werden\u201c, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.<\/p>\n<p>Die saarl\u00e4ndische Ministerpr\u00e4sidentin Anke Rehlinger (SPD) forderte eine Migrationspolitik abseits von Grenzkontrollen. Um Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten, \u201ebrauchen wir vor allem eine enge europ\u00e4ische Zusammenarbeit, flexible Ma\u00dfnahmen und gemeinsame Kontrollen im Grenzraum \u2013 und nicht dauerhaft station\u00e4re Grenzkontrollen, die unsere gesamte Region belasten\u201c, sagte sie in Saarbr\u00fccken. Rehlinger hob die Bedeutung von Freiz\u00fcgigkeit in den Grenzregionen hervor.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich \u00e4u\u00dferte sich der nordrhein-westf\u00e4lische Europaminister Nathanael Liminski (CDU). \u201eWir d\u00fcrfen und werden uns nicht an Kontrollen an den Binnengrenzen als dauerhaften Normalzustand gew\u00f6hnen\u201c, sagte er der D\u00fcsseldorfer \u201eRheinischen Post\u201c. \u201eTausende Menschen pendeln t\u00e4glich f\u00fcr Studium, Pflege und Beruf in beide Richtungen \u00fcber die Grenze, Unternehmen sind auf reibungslose Abl\u00e4ufe angewiesen, Lieferketten und Wirtschaftsbeziehungen sind eng miteinander verzahnt.\u201c Grenzkontrollen m\u00fcssten verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und so wenig belastend wie m\u00f6glich sein, betonte Liminski. Sie k\u00f6nnten zwar dazu beitragen, irregul\u00e4re Migration einzuschr\u00e4nken, seien aber \u201ekein Allheilmittel\u201c.<\/p>\n<p>Der innenpolitische Sprecher der Gr\u00fcnen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, forderte ein sofortiges Ende der Grenzkontrollen. Sie schadeten Europa, l\u00e4hmten die Polizei, belasteten die Wirtschaft und br\u00e4chen mit Zur\u00fcckweisungen geltendes Recht. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im saarl\u00e4ndischen Landtag, Ulrich Commer\u00e7on, sagte, pauschale Grenzkontrollen ersetzten keine \u201ekluge Sicherheitspolitik\u201c.<\/p>\n<p>An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen st\u00e4rker einzud\u00e4mmen. Sie wurden dreimal verl\u00e4ngert \u2013 zuletzt bis Mitte September 2026.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall war der Kl\u00e4ger mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbr\u00fccken unterwegs gewesen, als er auf einem Rastplatz an der A8 hinter dem Grenz\u00fcbergang Perl-Schengen in eine \u201everdachtsunabh\u00e4ngige Identit\u00e4tskontrolle\u201c kam. Er klagte, weil er \u00fcberzeugt war, dass die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex versto\u00dfen.<\/p>\n<p>Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Vor allem station\u00e4re Kontrollen wie auf der A64 nach Luxemburg in der N\u00e4he von Trier sto\u00dfen auf Kritik \u2013 auch in Luxemburg.<\/p>\n<p>dpa\/epd\/jm\/doli<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der Kl\u00e4ger war von Luxemburg nach Saarbr\u00fccken unterwegs, als er in eine \u201everdachtsunabh\u00e4ngige Identit\u00e4tskontrolle\u201c kam. 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