{"id":9990,"date":"2026-06-19T04:50:09","date_gmt":"2026-06-19T04:50:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/lu-de\/9990\/"},"modified":"2026-06-19T04:50:09","modified_gmt":"2026-06-19T04:50:09","slug":"tageblatt-lu-editorial-oeffentliche-auftraege-als-hebel-fuer-bessere-arbeitsbedingungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/lu-de\/9990\/","title":{"rendered":"Tageblatt.lu | Editorial | \u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge als Hebel f\u00fcr bessere Arbeitsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Seit Jahren ist bekannt, dass Kollektivvertr\u00e4ge in Luxemburg zu wenig verbreitet sind. Landesweit liegt die <a href=\"https:\/\/www.tageblatt.lu\/Wirtschaft\/Veroeffentlichung-der-CSL-Kollektivvertraege-verdienen-mehr-Aufmerksamkeit-28823.html\" title=\"\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Abdeckungsquote lediglich<\/a> bei 62 Prozent. Schlie\u00dft man die \u00f6ffentliche Verwaltung und das \u00f6ffentliche Bildungswesen (100 Prozent Abdeckung) aus, dann f\u00e4llt der Deckungsgrad auf magere 53 Prozent. <\/p>\n<p>Das EU-Ziel, das in der betreffenden Richtlinie vorgeschrieben wird, liegt bei 80 Prozent. Doch nur rund jeder zweite Privatangestellte profitiert hierzulande von einem ausgehandelten Tarifvertrag. Die L\u00fccke ist gro\u00df, und sie schlie\u00dft sich nicht von selbst. In manchen Branchen betr\u00e4gt der Abdeckungsgrad weniger als 20 Prozent. <\/p>\n<p>Die Folgen sind konkret: Laut der Arbeitnehmerkammer liegt der Medianlohn von Angestellten mit Kollektivvertrag in manchen Berufsgruppen um bis zu 50 Prozent h\u00f6her als der von Besch\u00e4ftigten ohne. Wer keinen Kollektivvertrag hat, lebt in einer Arbeitswelt, in der das Gesetz lediglich den Mindestlohn und 26 Urlaubstage garantiert \u2013 alles andere ist Ermessenssache des Arbeitgebers. <\/p>\n<p>In diesen Kontext f\u00e4llt <a href=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/de\/communique\/la-cjue-confirme-que-les-marches-publics-peuvent-encourager-la-negociation-collective\/\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" target=\"_blank\" title=\"\">ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH)<\/a> vom M\u00e4rz 2026: Das Gericht best\u00e4tigte, dass \u00f6ffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren Unternehmen bevorzugen d\u00fcrfen, die kollektive Lohnverhandlungen f\u00f6rdern und ihren Angestellten qualitativ bessere Arbeitspl\u00e4tze bieten. Das Urteil fiel im Kontext eines spanischen Gemeindeauftrags f\u00fcr Pflegeleistungen \u2013 doch seine Tragweite ist europaweit. \u00d6ffentliche Ausschreibungen m\u00fcssen demnach nicht l\u00e4nger allein automatisch dem g\u00fcnstigsten Anbieter zufallen. <\/p>\n<p>Nach dem Urteil des EuGH steht es der Luxemburger Regierung nun rein rechtlich frei, das Vergaberecht entsprechend umzugestalten: durch Aufnahme sozialer Kriterien in Ausschreibungsunterlagen, durch Bevorzugung tarifgebundener Bieter bei vergleichbaren Angeboten oder durch schrittweise Einf\u00fchrung einer Kollektivvertrags-Pflicht f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge ab einer bestimmten Gr\u00f6\u00dfenordnung. <\/p>\n<p>Deutschland hat diesen Weg Anfang 2026 <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/politik\/deutschland\/tariftreue-staatsauftraege-sollen-nur-an-bestimmte-betriebe-gehen_aid-144459289\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" target=\"_blank\" title=\"\">mit einem Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht<\/a>: Bundesauftr\u00e4ge ab 50.000 Euro sollen k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich nur noch an tarifgebundene Unternehmen gehen. <\/p>\n<p>Auch in Luxemburg kommt dieses Thema, im Rahmen der Debatten um die EU-Direktive, immer wieder auf. Es hat aber bisher erschreckend wenig Geh\u00f6r bei Politik und Regierung gefunden. Dabei ist die Idee alles andere als neu: Ein Vertreter des OGBL hatte beispielsweise bereits <a href=\"https:\/\/www.tageblatt.lu\/Wirtschaft\/Bessere-Arbeitsbedingungen-fuer-200000-BeschaeftigteDie-unterschaetzte-Macht-der-Kollektivvertraege-47806.html\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" target=\"_blank\" title=\"\">vor Jahren in einem Gespr\u00e4ch mit dem Tageblatt<\/a> gefordert, in staatliche Ausschreibungen das Kriterium aufzunehmen, dass sich nur Betriebe mit einem g\u00fcltigen Kollektivvertrag bewerben d\u00fcrfen. <\/p>\n<p>Und es w\u00e4re eine Ma\u00dfnahme, die relativ einfach umzusetzen w\u00e4re, und f\u00fcr rund 200.000 Menschen hierzulande, also knapp die H\u00e4lfte der Privatangestellten, deutliche Verbesserungen mit sich bringen k\u00f6nnte. <\/p>\n<p>Das Argument, solche Ma\u00dfnahmen seien b\u00fcrokratisch oder wettbewerbsverzerrend, wurde bei der Debatte in Deutschland immer wieder eingebracht. Doch es verfehlt den Kern: Wer \u00f6ffentliche Gelder erh\u00e4lt, arbeitet mit Steuermitteln der Allgemeinheit. Und es ist im Interesse der Allgemeinheit, dass diese Mittel nicht an Unternehmen flie\u00dfen, die ihre Marktposition durch niedrige L\u00f6hne und schwache Arbeitnehmerrechte sichern. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Seit Jahren ist bekannt, dass Kollektivvertr\u00e4ge in Luxemburg zu wenig verbreitet sind. 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