Da das Schild nur von einer Seite aus sichtbar ist, kann es eigentlich nicht für den Privatgrund links gelten (bei anderen Zufahren zum selben Grund sind auch keine Schilder).
dreissign’t
Wenn du vom Parkplatz auf die Wiese bretterst darfst nur 30 fahren.
Steht der 30a ned verkehrt herum?
§ 48 StVO 1960. **(2) Die Straßenverkehrszeichen sind auf der rechten Straßenseite** oder oberhalb der Fahrbahn anzubringen, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt.
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Da das Schild nur von einer Seite aus sichtbar ist, kann es eigentlich nicht für den Privatgrund links gelten (bei anderen Zufahren zum selben Grund sind auch keine Schilder).
dreissign’t
Wenn du vom Parkplatz auf die Wiese bretterst darfst nur 30 fahren.
Steht der 30a ned verkehrt herum?
§ 48 StVO 1960.
**(2) Die Straßenverkehrszeichen sind auf der rechten Straßenseite** oder oberhalb der Fahrbahn anzubringen, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt.
Beides du Off!!!1!