Das Bundesverfassungsgericht verhandelt eine Beschwerde von
ARD und ZDF, die höhere Rundfunkbeiträge gegenüber den Ländern durchsetzen
wollen. Die Sender hatten sich 2024 an das höchste deutsche
Gericht gewandt, weil die Länder einer Empfehlung der zuständigen Kommission,
den Beitrag zu erhöhen, nicht folgten. In dem Verfahren soll der Spielraum der Bundesländer beim Festlegen der
Höhe des Rundfunkbeitrags ebenso bewertet werden wie deren Gründe zur Ablehnung.
Mehrere Länder begründeten die Entscheidung damit, dass die Sender zunächst Reformen umsetzen und
Einsparmöglichkeiten ausschöpfen sollten. ARD und ZDF gaben an, dass solche Erwägungen bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags keine Rolle spielen sollten. Sie kritisieren zudem, dass die Länder durch ihr Vorgehen das von ihnen selbst festgelegte Verfahren zur
staatsfernen Festsetzung des Rundfunkbeitrags nicht eingehalten hätten. Die Sender sehen darin eine
Verletzung der im Grundgesetz verankerten Rundfunkfreiheit.
Die Länder müssen die Empfehlung der Kommission
normalerweise umsetzen, nur in Ausnahmefällen dürfen sie sich anders
entscheiden. Ausnahmen müssen durch einen tragfähigen Grund begründet werden. In
die Inhalte der Programme darf sich die Politik nicht einmischen. Die Länder argumentierten, dass auch ohne die
Beitragserhöhung der Finanzbedarf der Sender gedeckt gewesen sei. Die
Rundfunkfreiheit sei also gewahrt worden, sagte der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube.
Vorschlag auf Grundlage einer Empfehlung der KEF
Eine Empfehlung zur Beitragshöhe wird durch die Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgelegt. Der Rundfunkbeitrag wird in drei Schritten festgesetzt. Zuerst
ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und
teilen diesen der KEF mit. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen
Sachverständigen, je einem pro Bundesland. Sie überprüft die
Angaben der Sender und gibt eine Empfehlung an die
Länder ab. Die Länder legen auf dieser Grundlage die Beitragshöhe fest.
Hintergrund des Verfahrens war der Vorschlag einer Erhöhung des Beitrags um monatlich 58 Cent ab Januar 2025. Diesen legte die KEF im Februar 2024 vor. Der aktuelle monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36
Euro.
Die
Länder beschlossen jedoch Ende 2024, dass der Beitrag für zwei Jahre nicht
steigen solle. Die Sender könnten stattdessen bei Engpässen auf eine aus
Überschüssen gebildete Sonderrücklage zurückgreifen.
© Lea Dohle
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Im Februar dieses Jahres änderte die KEF jedoch ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag solle erst ab
2027 steigen, und nur um 28 Cent auf 18,64 Euro
pro Monat. Die Kommission begründete die Empfehlung mit Mehreinnahmen der Sender, weil
mehr Haushalte zahlen müssten. Zudem seien Investitionen verschoben worden,
auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
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