Der Bundesrat will die neuen Verträge mit der EU weiterhin nur dem fakultativen Referendum unterstellen und lehnt eine zusätzliche Verfassungsänderung ab. Damit würde bei einer Volksabstimmung über die «Bilateralen III» das Volksmehr genügen.

Die Landesregierung beantragt dem Ständerat, nicht auf eine Vorlage der Staatspolitischen Kommission einzutreten. Diese will eine Übergangsbestimmung in die Bundesverfassung aufnehmen. Damit müssten die Verträge von Volk und Ständen angenommen werden. Die Kommission hatte den Vorschlag mit sieben zu sechs Stimmen beschlossen.

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Schweizer Flagge und EU-Flagge in Brüssel (Symbolbild)

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Im Zentrum steht die Personenfreizügigkeit. Die Kommission will festhalten, dass der nach Annahme der SVP-Masseneinwanderungs-Initiative eingeführte Zuwanderungsartikel auf das geänderte Freizügigkeitsabkommen nicht angewendet wird.

Der Bundesrat hält die Abkommen dagegen «schon heute» für verfassungskonform. Die Änderungen bei der Personenfreizügigkeit führten lediglich dazu, dass eine geringe Zahl zusätzlicher Personen in die Schweiz einwandern könnte. Insbesondere werde der Familiennachzug nur leicht erweitert.

Das Parlament entscheidet letztlich über den Abstimmungsmodus. Die SVP verlangt das doppelte Mehr, SP, Grüne und GLP lehnen es ab. Der Ständerat dürfte sich in der Herbstsession mit der Vorlage befassen.