Kritik an NRW-Landesregierung
FDP legt Beschwerde gegen Verfassungsschutzgesetz ein
20.05.2026 – 16:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Überwachungskameras hängen an einem Gebäude (Symbolbild): Durch ein neues Gesetz soll der Verfassungsschutz auf Live-Daten der Systeme zugreifen können. (Quelle: IMAGO/Rene Traut/imago)
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Das neue Gesetz verspricht dem NRW-Verfassungsschutz umfassende Befugnisse. Dagegen klagen nun die Freien Demokraten.
Die Abgeordneten der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen haben Beschwerde gegen das beschlossene Verfassungsschutzgesetz der schwarz-grünen Landesregierung eingelegt. Auch Abgeordnete der Partei aus dem Europaparlament haben sich der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Das verkündete der Fraktionsvorsitzende Henning Höne am Mittwoch.
Die FDP-Abgeordneten sehen in der Ausweitung der Befugnisse für den Verfassungsschutz einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie hatte, ebenso wie die SPD und die AfD, Ende vergangenen Jahres gegen die Gesetzesnovelle gestimmt. Diese war unter anderem von NRW-Innenminister Herbert Reul (FDP) vorangetrieben worden.
NRW-Verfassungsschutz: FDP legt Beschwerde gegen Gesetz ein
Kern der Gesetzesnovelle ist unter anderem der Echtzeit-Zugriff auf Videokameras im öffentlichen Raum. Dies betrifft nicht nur behördliche Systeme, sondern auch private Geräte – auch welche, die illegal angebracht wurden. Höne sagte dazu: „Jede Videokamera, die eigentlich Ladendiebstahl verhindern soll, kann zukünftig auch vom Verfassungsschutz genutzt werden.“
Dieses System schaffe ein „Klima des Generalverdachts“, erklärte Höne weiter. Zudem würden die Regeln für vertrauliche Gespräche, beispielsweise von Rechtsanwälten, Journalisten oder Abgeordneten, aufgeweicht. Der Schutz von Beichtgesprächen gegenüber dem Verfassungsschutz soll sogar ersatzlos entfallen.
Live-Zugriff auf Kameras? FDP bemängelt Pläne von Schwarz-Grün
Besonders kritisch sieht die FDP den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, bisher der Polizei vorbehalten. Nun dürfe der Verfassungsschutz auch ohne konkrete Gefahrenlage auf einen Einsatz pochen. Höne sieht darin einen „schweren Grundrechtseingriff“. In Zukunft könnten so Datenbanken geschaffen werden, in denen auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger verzeichnet werden.
Problematisch sieht die FDP auch die Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen Palantir. Dessen Software „Gotham“ wird bereits seit 2022 von der Polizei genutzt, möglicherweise bald auch vom Verfassungsschutz. „So dürfen die Datenbestände des Verfassungsschutzes an Wirtschaftsunternehmen zur Entwicklung und zum Training von KI übermittelt werden“, bemängeln die Freien Demokraten weiter. Ihre Sorge: Palantirs KI-Programme erhalten Akten des Verfassungsschutzes zum Training der eigenen Systeme.
Verfassungsbeschwerde: Sorge um Generalverdacht in der Bevölkerung
Höne fand am Mittwoch deutliche Worte: „Unser Rechtsstaat muss entschlossen gegen Extremisten, Terroristen und ausländische Spione vorgehen – aber er darf dabei nicht seine eigenen freiheitlichen Grundlagen schleifen. Genau das hat Schwarz-Grün mit diesem Verfassungsschutzgesetz getan.“
Über eine Zulassung der Beschwerde muss nun final das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Hat die Beschwerde Erfolg, kann die Gesetzesnovelle nicht wie geplant umgesetzt werden.
