In dem Verfahren geht es um eine Reform des Telekommunikationsgesetzes, die im Dezember 2021 beschlossen wurde und deren Übergangsfrist im Juli 2024 auslief. Darin wurde das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft, das Vermietern zuvor erlaubte, Kosten für den Fernsehanschluss über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Auf der Basis hatten zahlreiche Vermieter Sammelverträge geschlossen, in denen sich die Anbieter verpflichteten, hausinterne Verteilernetze zu errichten und zu betreiben. Über 12 Millionen Mietverhältnisse waren betroffen, so Harbarth.