Der frühere Spitzenpolizist Andreas R. ist zum zweiten Mal vor Gericht freigesprochen worden. Weder konnte ihm im Verfahren 2023 zweifelsfrei sexuelle Nötigung nachgewiesen werden, noch im aktuellen Verfahren Bestechlichkeit. Die eigentliche Nachricht ist jedoch nicht der Freispruch. Sondern, dass die Justiz des Landes fast fünf Jahre gebraucht hat, um zu einem zweiten Urteil über quasi denselben Sachverhalt zu gelangen – und dabei selbst nie den Eindruck erweckte, genau zu wissen, welchen strafrechtlichen Vorwurf sie eigentlich verfolgt.