
Stand: 20.07.2026 16:29 Uhr
Die FDP in Hameln-Pyrmont hat sich für Rüdiger Zemlin als Landratskandidaten entschieden. Weil die Stadt dem 69-Jährigen aber wegen seines Alters die Wählbarkeit nicht bescheinigte, zog er vor Gericht – erfolglos.
Laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz dürfen nur Personen zum Bürgermeister oder Landrat gewählt werden, die das 67. Lebensjahr nicht überschritten haben. Deshalb stellte die Stadt Hameln dem 69-jährigen Zemlin keine Wählbarkeitsbescheinigung für die Landratswahl am 13. September 2026 aus. Ohne Wählbarkeitsbescheinigung kann er nicht zur Wahl zugelassen werden.
FDP: Geburtsdatum soll nicht entscheiden
Der FDP-Politiker wertete das als Altersdiskriminierung und verfassungswidrig. Nominierte bräuchten grundsätzlich auch keine Nachweise für einen Schulabschluss, zur Gesundheit oder einen passenden Beruf, sagte er der „Deister-und-Weser-Zeitung“. Unterstützt wird er vom FDP-Kreisverband-Hameln-Pyrmont. Auch der kritisiert die Altersgrenze: Nicht das Geburtsdatum solle entscheiden, sondern die Stimmen der Wählerinnen und Wähler. „Es ist schwer erklärlich, dass jemand mit 70 zwar Bundeskanzler, Bundestagsabgeordneter oder Bundespräsident sein darf, in Niedersachsen aber nicht als Landrat oder Bürgermeister kandidieren kann“, so die FDP-Kreisvorsitzende Jacqueline Krüger.
Gericht lehnt Eilantrag ab
Rüdiger Zemlin wollte mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hannover feststellen lassen, dass die Altershöchstgrenze bei der Zulassung für das Amt des Landrats nicht gelte. Das Gericht lehnte diesen Antrag am vergangenen Freitag jedoch ab, wie es jetzt mitteilte. Alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden. Anders seien termingerechte Wahlen nicht möglich. Die Altershöchstgrenze berücksichtige außerdem die gestiegenen Lebenserwartungen bereits hinreichend. Das Gericht betonte, dass die Amtszeit eines Landrats acht Jahre laufe und es wichtig sei, dass die Kreisverwaltung kontinuierlich und effektiv geleitet werde. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Zemlin kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
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