Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Bundesverfassungsgericht anlässlich seines 75. Jubiläums gewürdigt. „Ohne das Bundesverfassungsgericht wäre unsere Republik nicht die gleiche“, sagte Hubig unserer Redaktion. „’Karlsruhe‘ hat unser Land geprägt und unsere Verfassung zu dem gemacht, was sie ist: ein Bollwerk der Freiheit und der Demokratie“, so die Ministerin. „Eine Verfassung, deren Versprechen Bürgerinnen und Bürger beim Wort nehmen können; eine Verfassung, deren zeitlicher und geistiger Horizont viel weiter ist als der ihrer Mütter und Väter.“
Vor fast 75 Jahren, am 28. September 1951, wurde das Bundesverfassungsgericht eröffnet. Damals in Anwesenheit von Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), beim Festakt zum Jubiläum am kommenden Montag sind Frank-Walter Steinmeier und Friedrich Merz (CDU) dabei. Urteile aus Karlsruhe beeinflussten im zurückliegenden Dreivierteljahrhundert auch die politische Arbeit in Bonn und Berlin.
„Egal, ob es um Klimaschutz geht, um das Recht auf Bildung, um Selbstbestimmung am Lebensende oder über das eigene Geschlecht: In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden sich Antworten auf große Fragen der Gegenwart – und auch das erklärt, warum das Gericht weltweit und daheim größtes Ansehen genießt“, sagte Bundesjustizministerin Hubig.
Sie betonte, der Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts sei Anlass zu Stolz und zu Freude. „Feiern wir diesen Tag als Bürgerinnen und Bürger der ‚Karlsruher Republik‘. Doch machen wir uns zugleich bewusst: Das Gericht und das Land stehen vor großen Herausforderungen“, sagte Hubig. „Unsere verfassungsmäßige Ordnung, die gleiche Würde und Freiheit aller Menschen sind nicht selbstverständlich“, mahnte die Bundesjustizministerin. „Und wenn wir sie bewahren wollen, dann dürfen wir nicht allein auf sechzehn exzellente Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzen“, so die SPD-Politikerin. „Auch das beste Verfassungsgericht der Welt – und wir haben es – kann Freiheit und Demokratie nicht alleine bewahren“, sagte Hubig. „Und auch die beste Verfassung kann politisches Ringen um die richtigen Lösungen nicht ersetzen. Es kommt auf uns alle an“, so die Ministerin.
Die Gründung des Verfassungsgerichts 1951 war ein radikaler Umbruch – denn Karlsruhe kontrolliert die Verfassungstreue der staatlichen Gewalt selber. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Grundrechte durch die öffentliche Gewalt verletzt sehen, können sich mit einer Verfassungsbeschwerde direkt an das Gericht wenden. Mehr als 4700 gingen nach Gerichtsangaben beispielsweise im vergangenen Jahr ein.
Das Gericht entscheidet außerdem in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder anderen staatlichen Organen über ihre Rechte und Pflichten. Diese können sich an die Richterinnen und Richter wenden, um Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Auch andere Gerichte können das tun, wenn sie eine Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz halten. Außerdem ist das Verfassungsgericht mit Wahlprüfungsbeschwerden befasst und kann politische Parteien verbieten und verfassungswidrige Entscheidungen anderer Gerichte aufheben. Über diese muss dann neu verhandelt werden.