Weil ihre Tochter in der Schule nur ein Fleischgericht pro Woche bekommt, wandten sich besorgte Eltern im Eilverfahren an das VG Freiburg. Dieses war von der Dringlichkeit aber nicht überzeugt. Eine Mangelernährung drohe jedenfalls nicht.

Nur ein Fleischgericht pro Woche? Das war den Eltern einer Schülerin für ihre Tochter zu wenig. Sie wollten erreichen, dass an allen vier Tagen, an denen in der Ganztagsschule ein Essen bereitgestellt wird, auch Fisch oder Fleisch auf dem Speiseplan steht. Den Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg nun aber ab. Es verneinte bereits die Eilbedürftigkeit: Eine Mangelernährung drohe – anders als von den Eltern behauptet – nicht (Beschl. v. 16.05.2025, Az. 2 K 1477/25). 

Die Ganztagsschule im Raum Konstanz stellt ihren Schülerinnen und Schülern von Montag bis Donnerstag ein Mittagessen zur Verfügung. An drei dieser Tage besteht das Gericht aus vegetarischer oder veganer Kost. Nur an einem Tag wird ein Fleisch- oder Fischangebot gemacht.

Die Eltern einer Schülerin waren der Auffassung, dass ihre Tochter an sämtlichen Tagen eine Alternative mit Fisch oder Fleisch wählen können müsse und wandten sich per Eilantrag an das VG Freiburg. Zur Begründung der Dringlichkeit ihres Anliegens trugen sie eine drohende Mangelernährung des Mädchens vor.

Mangelernährung durch vegetarisches Essen „schlicht fernliegend“

Davon ließ sich das Gericht aber nicht beeindrucken. „Es ist schlicht fernliegend und nicht im Ansatz ersichtlich, woraus sich ein drohender Ernährungsmangel ergeben sollte, wenn ein Mittagessensangebot an drei Tagen in der Woche keine Fleischvariante enthält“, heißt es in dem Beschluss.

Die Eltern könnten schließlich selbst dafür sorgen, dass ihre Tochter während der übrigen Mahlzeiten des Tages und an den Wochenenden Fleisch zu sich nimmt. Davon sei vor dem Hintergrund ihres Verständnisses von einer ausgewogenen Ernährung auch auszugehen, meint das Gericht. Alternativ könnten sie ihrer Tochter auch vorbereitetes Essen in die Schule mitgeben. Ihr eigenes Essen könnte diese sodann aufwärmen und gemeinsam mit ihren Mitschülern und Mitschülerinnen zu sich nehmen. Insofern bestehe auch kein Grund zu der von den Eltern geäußerten Befürchtung, ihrer Tochter drohe soziale Ausgrenzung und sie stehe unter psychischem Druck, sollte sie nicht an dem Schulessen teilnehmen können.

Schließlich konnte auch der Vortrag der Eltern, das Mädchen leide an einer Nahrungsmittelunverträglichkeit, dem Antrag nicht zum Erfolg verhelfen. Das Gericht verwies diesbezüglich darauf, dass keine Pflicht bestehe, an dem Schulessen teilzunehmen. Denn während der Mittagspause gelte die Schulpflicht nach § 72 Abs. 3 des baden-württembergischen Schulgesetzes nicht. Bei Unverträglichkeiten könne außerdem ein individuelles Angebot für die Betroffenen unterbreitet werden. „Dass die Antragsteller ein solches bisher überhaupt in Erwägung gezogen haben, ist nicht erkennbar“, so das VG. 

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Den Eltern verbleibt die Möglichkeit, Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einzulegen.

lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG lehnt Eilantrag gegen Veggie-Essen ab:

. In: Legal Tribune Online,
26.05.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/57279 (abgerufen am:
26.05.2025
)

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