Wie es aussieht, ist der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei seiner Asylpolitik zu weit gegangen. Einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge ist die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht (AZ: VG 6 L 191/25 u.a.). Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach einer neuen Regelung am 9. Mai aus Deutschland nach Polen zurückgeschickt wurden.