Die Stadt Chemnitz muss eine auf drei Personen geschrumpfte AfD-Gruppe im Stadtrat als Fraktion anerkennen. Das hat das Verwaltungsgericht Chemnitz verfügt. Damit folgte das Gericht einem Eilantrag von AfD-Mitglied Nico Köhler. Der ist der ehemalige Chef der einst kompletten Fraktion. Wie Oberbürgermeister Sven Schulze (SPD) vor dem Stadtrat am Mittwoch sagte, will er den Gerichtsbeschluss prüfen lassen. Die geplanten Neubesetzungen von Ausschüssen und Aufsichtsräten mussten deswegen verschoben werden.

Rest-AfD bekommt Fraktionsstatus zurück

Vorangegangen war ein Streit in der ehemaligen AfD-Fraktion. Dieser hatte zu einer Aufspaltung geführt. Die Stadt hatte zunächst einer Neugründung von zwölf AfD-Mitgliedern den Fraktionsstatus verweigert, bevor der Oberbürgermeister am Montag eine Kehrtwende vollzog. Das AfD-Trio mit Köhler wurde dagegen als fraktionslos behandelt. Dem widerspricht das Gericht. Es verpflichtete Chemnitz, die drei als Fraktion zu behandeln. Der Rechtsschutz gelte vorläufig. Womöglich muss das Gericht später dazu ein Urteil fällen.

Die drei AfD-Stadträte seien sich über eine Fraktion einig gewesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zudem sei es keine Aufgabe des Oberbürgermeisters, deren Geschäftsordnung zu prüfen. Auch habe die Stadt dem Trio, das wochenlang als Fraktion aneraknnt war, zu kurzfristig zwei Tage vor der Ratssitzung diesen Status wieder entzogen.

Abspaltungen in Parlamenten nicht neu

Aufspaltungen von zerstrittenen Fraktionen sind in der Kommunalpolitik nicht neu. So gab es 2007 etwa im Stadtrat Dresden eine „doppelte“ Linke. In Greifswald schlossen sich im Vorjahr mehrere ausgetretene Mitglieder der CDU-Fraktion mit weiteren Stadträten zu einer neuen Fraktion zusammen.