Vor dem LG Frankfurt hat die Hauptverhandlung in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren begonnen. Angeklagt sind zwei Männer, die dem Fiskus einen Millionenschaden verursacht haben sollen. Sie handelten nicht allein.

Am Landgericht Frankfurt am Main ist am Donnerstag im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Geschäfte ein weiterer Prozess gestartet. Angeklagt sind zwei Fondsmanager wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 Abgabenordnung), wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte. 

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im vergangenen Dezember Anklage gegen die beiden Deutschen erhoben. Ihnen wird nach früheren Angaben vorgeworfen, sich in den Jahren 2008 und 2009 in einer „bandenähnlichen Struktur“ in Absprache mit weiteren Mittätern an Cum-Ex-Deals beteiligt zu haben. Ziel war es demnach, unrechtmäßig die Erstattung von Kapitalertragssteuer vom Staat zu erlangen.

Millionenprofite mit illegalen Geschäften

Bei den Deals der Gruppe soll dem Fiskus ein Steuerschaden von über 45 Millionen Euro entstanden sein, so die Generalstaatsanwaltschaft. Das Handelsblatt berichtet, dass die beiden Männer mit den Aktiengeschäften jeweils über eine Million Euro verdient haben sollen.

Dabei nutzten die Beschuldigten laut Generalstaatsanwaltschaft eine von ihnen geführte Fondsgesellschaft mit Sitz in Gibraltar für Aktiengeschäfte „innerhalb künstlich geschaffener Handelsketten, mit dem Ziel, rechtswidrige Steueranrechnungen herbeizuführen“. In der Cum-Ex-Szene sprach man demnach von „Voucher Printing“, eine spöttische Bezeichnung für eine leicht zu erhaltende Steuerbescheinigung.

Es handelt sich um die zweite Anklage im Verfahrenskomplex um die Benelux-Bank Fortis, in dem zuvor bereits ein Geschäftsführer im November 2023 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war.

Cum-Ex ist größter Steuerskandal der Bundesrepublik

Bei Cum-Ex-Deals von Banken und Investmentgesellschaften entstand dem deutschen Staat ein Steuerschaden von geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro. Bei den Geschäften, die ihre Hochphase bis 2011 hatten, ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Dividenden mit Hilfe von Banken mehrfach zurückerstatten.

Dabei wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die zuvor gar nicht gezahlt worden waren.

Die Politik reagierte mit erst 2012 mit einer Gesetzesänderung. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Der Cum-Ex-Betrug gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik. Nach und nach wurden immer mehr Angeklagte verurteilt, darunter die Schlüsselfigur Hanno Berger und sein früherer Vertrauter Kai-Uwe Steck

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Fondsmanager stehen vor Gericht:

. In: Legal Tribune Online,
23.10.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/58452 (abgerufen am:
23.10.2025
)

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