Ein Kellner räumt einen Tisch in einem Café ab.

Stand: 11.11.2025 11:51 Uhr

Mit ihren Regeln für den Mindestlohn ist die EU zu weit gegangen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Die Höhe der Löhne sei Sache der Mitgliedsstaaten. Für Deutschland hat das vorerst keine Folgen.

Die EU hat bei der Festlegung von einheitlichen Standards für Mindestlöhne ihre Kompetenzen überschritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig.

Dabei geht es erstens um die Kriterien, die EU-Länder mit Mindestlöhnen bei der Festlegung und Aktualisierung berücksichtigen mussten – die Kaufkraft, das allgemeine Lohnniveau, die Wachstumsrate der Löhne und langfristige nationale Produktivitätsentwicklungen. 

Das wertete der EuGH als direkten Eingriff in die Festsetzung des Arbeitsentgelts und somit als unzulässig. Die Höhe der Löhne ist nach den EU-Verträgen Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. Die EU darf mit Richtlinien lediglich beispielsweise Arbeitsbedingungen regeln.

EuGH: Senkung der Löhne zulässig

Zweitens kippten die europäischen Richterinnen und Richter das Verbot, den gesetzlichen Mindestlohn zu senken, wenn es einen automatischen Anpassungsmechanismus gibt.

In manchen Ländern – etwa in Belgien und Luxemburg – sind die Löhne automatisch an die Inflation gekoppelt. Wenn die Inflation steigt, steigen dort also auch automatisch die Löhne. Dadurch soll verhindert werden, dass die Kaufkraft der Bürger sinkt.

Die nun vom EUGH gekippte Richtlinie besagte, dass Löhne, die an die Inflation gekoppelt sind, nicht gesenkt werden dürfen – auch dann nicht, wenn die Inflation wieder sinkt. Das wertete der EuGH als unzulässig.

Dänemark hatte geklagt

Gegen das 2022 von den EU-Staaten per Mehrheitsentscheidung beschlossene Regelwerk hatte Dänemark geklagt. Der Gerichtshof gab dem Land damit teilweise recht.

Die 2022 beschlossene Richtlinie soll Arbeitnehmer vor Armut schützen sowie angemessene Mindestlöhne und Tarifverhandlungen fördern. Sie setzt keine Mindestlöhne fest, sieht aber unter anderem Referenzwerte wie 60 Prozent des Medianlohns vor, an denen sich die Mitgliedsstaaten orientieren sollen. In Deutschland sorgte das immer wieder für Diskussionen.

Keine direkte Auswirkung auf deutschen Mindestlohn

Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung. Die Bundesregierung hatte jüngst beschlossen, dass der derzeitige Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde steigt.